Haftstrafe von einem Jahr und neun MonatenA49-Aktivistin „Ella“ erneut verurteilt
Das Urteil im Berufungsverfahren gegen die unbekannte A49-Aktivistin „Ella“ ist gefallen: Wegen zwei tätlicher Angriffe in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung muss sie für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis.