
Wachsende Population der Waschbären sorgt für Anfragen oder BeschwerdenWaschbären im Vogelsbergkreis bereiten Probleme
VOGELSBERGKREIS (ol). Die niedlich anzuschauenden Waschbären bereiten als Nachtjäger und Allesfresser vielfältige Probleme. So ist es nicht verwunderlich, dass immer wieder Anfragen oder Beschwerden aus der Bevölkerung die untere Jagdbehörde in der Kreisverwaltung erreichen.
Berichte, wonach Waschbären konkrete Schäden in und an Häusern oder Gärten verursacht haben, zeigen, dass die Aktionsradien dieser munteren Gesellen mittlerweile bis in die bewohnten Ortslagen reichen. Auch Geflügelhalter und Imker sehen der offensichtlich wachsenden Population der Waschbären mit Sorge entgegen. Das teilte die Pressestelle des Vogelsbergkreises mit.
Waschbären sind – wie andere Wildtiere auch – herrenlos. Deshalb übernimmt auch keiner eine Haftung für die durch Waschbären entstehenden Schäden, erklärt die Kreisverwaltung. Der ortsansässige Jagdausübungsberechtigte sei nicht dazu verpflichtet, Waschbären zu fangen beziehungsweise zu erlegen. Somit liege eine ähnliche Situation wie bei anderen Schädlingen vor, die sich in Häusern befinden: Man könne dann nur einen qualifizierten Schädlingsbekämpfer beauftragen. Innerhalb der „geschlossenen Ortschaften“ dürfe grundsätzlich keine Jagd ausgeübt werden.
Gemäß dem Hessischen Jagdgesetz wird den Eigentümern und Nutzungsberechtigten von befriedeten Bezirken auch eine beschränkte Fang-, Tötungs- und Aneignungsbefugnis auf die sogenannten Beutegreifer selbst eingeräumt. Befriedete Bezirke seien Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen und Gebäude, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen, Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an ein Wohngebäude anstoßen und durch Umfriedung begrenzt oder sonst vollständig abgeschlossen sind.

Die stetig anwachsende Population der Waschbären in der Zeitleiste
Neben der Anschaffung von zugelassenen Fanggeräten müssen die „Fallensteller“ an einem anerkannten Ausbildungslehrgang für die Fangjagd teilnehmen, in dem sowohl die rechtlichen als auch die praktischen Voraussetzungen für die Fangjagd auf Fuchs, Waschbär und Co. geschult werden. Schon seit 2007 würden auf Anregung der unteren Jagdbehörde durch die Jägervereinigung Lauterbach jährlich entsprechende Sachkundelehrgänge erfolgreich durchgeführt, mehr als 250 Personen hätten im Kreis schon daran teilgenommen.
Allerdings besitze ein Großteil der Teilnehmer keinen Jagdschein, so dass die Tötung von lebend gefangenen Beutegreifern durch eine Schussabgabe nur durch einen von ihm beauftragten Jagdscheininhaber erfolgen kann. Im Sinne einer notwendigen Regulierung dieser Tierarten würden und werden die Revierinhaber gebeten, die „Fallensteller“ wohlwollend zu unterstützen. Allerdings seien während der Aufzuchtzeit der Jungtiere die Fangaktivitäten im Sinne des Jagd- und Tierschutzgesetzes einzustellen, da die zur Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Interessierte Bürger können sich weiterhin bei der unteren Jagdbehörde in Lauterbach unter der Telefon-Nr. 06641/977 140 für den Fallenlehrgang vormerken lassen. Und schließlich sollte die Bevölkerung darauf achten, den Nahrungsüberfluss im Paradies „menschliche Siedlung“ vollständig einzudämmen. Das heißt, dass zum Beispiel keine Speisereste und kein Obst auf dem Kompost landen sollten.
Für weitere Fragen zur Thematik „Waschbären und Co.“ stehen die Bediensteten der unteren Jagdbehörde (Tel.: 06641/977 140 oder 142) gerne zur Verfügung.
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