
Auf der Jahreshauptversammlung des Kreisverbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer drehte sich alles um die neue hessische JagverordnungAm 1. April tritt die neue Jagdverordnung in Kraft
RAINROD (cdl). Ab 1. April gelten die neuen Regelungen im hessischen Jagdgesetz. Welche Auswirkungen das für die Jäger und Jagdgenossen hat, darüber referierte Björn Schöbel, Geschäftsführer des Landesverbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Hessen e.V., am vergangenen Mittwoch im Gasthaus Graulich in Rainrod.
Bei den hessischen Jägern hat die neue Jagdverordnung für viel Unmut gesorgt und viele Landwirte befürchteten zunächst Ernteausfälle aufgrund höherer Wildschäden. Zumindest die Landwirte sind von der Neuregelung kaum betroffen, denn das oft für Flurschäden verantwortliche Schwarzwild wird weiterhin bejagt wie zuvor.
Allerdings hatte Björn Schöbel den Landwirten ein Präzedenzfall zum Thema Mais für Biogasanlagen mitgebracht. Demnach müssten die Jagdpächter zukünftig nicht mehr für Wildschäden aufkommen, die auf Maisfeldern für Biogasanlagen vorkommen. Die sogenannte gewerbliche Nutzung von Mais habe das Landgericht Hildesheim als nicht schützenswert erachtet. Darüber hinaus gelten die Pachtverträge ausschließlich für die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen, so die Auffassung des Gerichtes. Auch Graugänse, die erheblichen Flurschaden anrichten können, dürfen in Zukunft nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen gejagt werden. Denn ab 1. April dürfen Grau-, Bläß-, Saat- und Ringelgänse nur noch mit Sondergenehmigung bejagt werden.
Die Jäger sind insbesondere mit den neuen Schonzeiten für einige Tierarten unzufrieden. Baummarder, Iltis, Mauswiesel und Hermelin dürfen fortan nicht mehr geschossen werden. Rebhühner, Graugans, Stockenten und Feldhasen nur wenn sie in ausreichender Zahl vorkommen. Wie und wer den Bestand feststellt, ist bisher noch nicht abschließend geklärt. Jedoch möchte der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) daran mitwirken. Des Weiteren echauffieren sich die Jäger über die verkürzten Jagdzeiten bei Füchsen. Predatoren müssten schon allein wegen des Schutzes anderer Tierarten umfangreich bejagt werden.
Hinzu kommt, dass trotz einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag von 2011, indem klar geregelt ist, das Jagdgesetz nicht anzufechten einige Änderungen vorgenommen wurden. Jedoch steht im Koalitionsvertrag auch, dass der Jagdschutz für bestandsbedrohte Tierarten ausgeweitet wird. Die Jäger befürchten eine Bevormundung von „urbanen Schreibtisch-Ökologen“, die mangelnde Kenntnisse über den ländlichen Raum und die Jagd vor Ort besitzen. Beispielsweise würde der Feldhase aus Sorge um seinen Bestand bereits heute von den Jägern kaum bejagt. Des Weiteren sehen die Jäger einen unerlaubten Eingriff in die Rechte der Grundeigentümer und fordern das Grundeigentum nicht zu beschneiden. Das Reviersystem solle erhalten bleiben, eine flächendeckende Bejagung möglich sein und die bisherigen Jagdzeiten sollten erhalten bleiben.

Viele Jagdpächter und Landwirte waren gekommen, um sich über die Aktivitäten des Kreisverbandes und über die Änderungen in der Jagdverordnung zu informieren.
Jahresbericht des Kreisverbandes 2015
Im Anschluss an den Vortrag von Björn Schöbel und der Diskussion stellte Geschäftsführer Markus Becker den Geschäftsbericht 2015 des Kreisverbands der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer e.V. vor. Im März letzten Jahres habe man gemeinsam mit dem Landrat nach einer Kreislösung zur günstigen Erstellung eines Jagdkatasters für die Jagdgenossenschaften gesucht. Leider sei man aus Lizenzrechtlichen Gründen nicht weiter gekommen und sucht noch immer. Eine Lösung sei in naher Zukunft absehbar. Becker hofft, dass man im nächsten Jahr Vollzug melden könne.
Auf einer Diskussionsveranstaltung mit Dr. Walter Arnold, Mitglied des Hessischen Landtages Staatssekretär a. D. habe der Kreisverband ihm mitgeteilt, dass man die den Grünen zugestandenen Kompromisse auf kosten einer sinnvollen Jagd keinesfalls mittragen wolle.
Nach wie vor sei es sehr wichtig, dass Jagdgenossenschaftsvorstand, Jagdpächter und der Bewirtschafter der Flächen zusammen arbeiten, um dem Wildschaden auf gefährdeten Flächen abzuwehren. So sei es auch im Jagdgesetz geregelt. Zusätzliche Vereinbarungen in Landpachtverträgen oder Beschlüsse in einer Genossenschaftsversammlung die den Landwirt zwingen das Schadensrisiko alleine zu tragen, halte der Kreisverband rechtlich für sehr bedenklich.
Der derzeitige Mitgliederbestand stelle sich folgendermaßen dar: 151 Jagdgenossenschaften und ein Eigenjagdbesitzer mit insgesamt ca. 83.000 Hektar Fläche.
Am Ende seines Berichts bat Becker die anwesenden Landwirte bei Beginn der Grasernte Saison rechtzeitig daran zu denken, dem Jagdpächter die Mähtermine bekannt zu geben und weitere Maßnahmen zu ergreifen, wie Tüten oder Windrädchen aufzustellen. Jeder der mähe oder mähen lässt, wisse wo die gefährdeten Flächen sich befinden und sei verpflichtet geeignete Maßnahmen zur Wildrettung zu ergreifen.
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