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Gießener Polizei beendete illegale Schrottsammlung – Sammler baldowern Häuser ausVorsicht vor falschen Schrottsammlern

GIESSEN (ol). Aus Erfahrung weiß die Polizei, dass Schrottsammlungen, egal ob von Haushaltsgeräten oder Kleidung, manchmal zum  Ausbaldowern möglicher Tatorte für Einbrüche oder als Deckmantel für  Trickdiebstähle genutzt werden. Außerdem nehmen diese Sammler oft  auch nur die Geld bringenden Teile mit und lassen den Rest einfach liegen. Meist handelt es sich auch aufgrund der fehlenden, aber  notwendigen Berechtigungen um illegale Sammlungen, berichtet die Polizei.

Deshalb war die Polizei am Freitag in der Gemeinde Lohra ausgesprochen aufmerksam. Die Bewohner dort hatten in ihren Briefkästen Wurfzettel gefunden und die Polizei
informiert. Die in schlechtem Deutsch und ohne Erkennbarkeit des Ausstellers verfassten Flyer forderten zum Herausstellen von Althaushaltsgeräten auf.

Der Regionale VerkehrsdienstMarburg-Biedenkopf kontrollierte also am angekündigten Abholtag gezielt in Lohra und stoppte um kurz nach 10 Uhr einen weißen Mercedes Sprinter mit polnischem Kennzeichen. Die Ladefläche des Kleinlasters war über die Hälfte beladen mit allen möglichen Teilen.

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Viele Sammler nehmen nur die wertvollen Teile mit, nutzen aber die Gelegenheit, mögliche Tatorte auszubaldowern.

Im Führerhaus lagen die bereits bekannten Zettel.  Diesen Sammlern ging es wohl tatsächlich um den Schrott. Nur leider war der Transporter nicht mit dem erforderlichen
„A-Schild“ für die Abfallbeseitigung gekennzeichnet und die Insassen besaßen nicht die nötigen Erlaubnisse nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Elektro-Gesetz. Die illegale Sammlung war damit sofort beendet, der Arbeitstag der Sprinterbesetzung jedoch noch nicht, denn es galt ja noch die gesammelte Ware, teils sogenannte „weiße Ware“  abzuliefern.

Die ordnungsgemäße Entsorgung erfolgte dann beim Recyclinghof in Marburg. Der dortige Annahmeschalter war durch das Abladen der etwas größeren Menge für längere Zeit blockiert. Das weckte die Neugier von Mitarbeitern und wartenden, andienenden Kunden, so dass sich eine stattliche Zuschauerkulisse bildete, die für die fleißigen „Abladenden“ den einen oder anderen Tipp parat hatten. Außer der Ladung waren die
Sammler zudem einen höheren dreistelligen Bargeldbetrag los, eine Sicherheitsleistung für das bevorstehende Verfahren.

Nebenbei ein  Hinweis der Polizei!: Privatpersonen können sich seit  2012 strafbar machen, wenn sie ihre Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgen. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus
Privathaushalten verpflichtet, diese Abfälle den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen.

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