
Polizei meldet Erfolg bei Drogenkriminalität: Drei mutmaßliche Dealer geschnapptMarihuana für 100.000 Euro sichergestellt
FULDA/NEUHOF (ol). Erneut einen Erfolg im Kampf gegen die Drogenkriminalität melden Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Fulda. Den Ermittlern sei eine Gruppe aus zwei Männern und einer Frau ins Netz. Die drei stehen im Verdacht, Marihuana in nicht geringer Menge nach Deutschland geschmuggelt und zu verkauft zu haben.
Die Beamten hatten zunächst Hinweise über regelmäßige Rauschgiftlieferungen aus dem Benelux-Raum nach Fulda erhalten. Im Zuge der Ermittlungen verdichteten sich diese Hinweise auf zwei Männer im Alter von 51 und 25 Jahren aus Neuhof und eine 50 Jahre alte Frau, die angeblich in Aachen wohnen soll.
Neben dem Fuldaer Rauschgiftkommissariat waren auch weitere Einheiten der osthessischen Polizei an den Ermittlungen beteiligt. Sie führten schließlich zu der Erkenntnis, dass die beiden Neuhöfer Ende der vergangenen Woche eine erneute Lieferung von Marihuana erwarteten. Das Transportfahrzeug, einen Kleintransporter, konnten die Beamten schließlich identifizieren.
Dann setzte sich das Fahrzeug in Belgien in Richtung Deutschland in Bewegung. Im Bereich Kerzell endete die Fahrt schließlich: Die Polizei stoppte den Sprinter und unterzog ihn einer Kontrolle. Am Steuer saß die angebliche Aachenerin. Im Fahrzeug fanden die Beamten auf der Ladefläche zwei Taschen mit Marihuana.
An die Kontrolle des Transporters schloss sich eine Durchsuchung der Wohnung der beiden Männer in einem Neuhofer Ortsteil an. Insgesamt stellten die Beamten über zehn Kilogramm Marihuana, eine fünfstellige Summe Bargeld, Mobiltelefone, schriftliche Aufzeichnungen und das benutzte Transportfahrzeug sicher. Das Rauschgift hat einen Straßenverkaufswert von über 100.000 Euro.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen entließen die Beamten nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft die Männer wieder auf freien Fuß, da keine Haftgründe vorlagen. Sie müssen sich wegen Verdachts des Einfuhrschmuggels und des Handels mit Drogen in nicht geringer Menge verantworten. Gegen die Frau erließ der Haftrichter Haftbefehl wegen Fluchtgefahr, weil ihr derzeitiger tatsächlicher Wohnsitz unklar ist.
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