
Polizei wird in einer Hünfelder Wohnung fündig: Hanfpflanzen und Gewehre gesichertPlantage und Waffenlager unter dem Dach
HÜNFELD-FULDA (ol). Fast 400 Hanfpflanzen und zahlreiche scharfe Schusswaffen samt Munition stellte die Polizei Ende vergangener Woche bei der Durchsuchung einer Wohnung in einem Stadtteil von Hünfeld sicher. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.
Staatsanwaltschaft und Rauschgiftkommissariat bei der Kriminalpolizei in Fulda hatten gegen einen 44 Jahre alten Mann aus Hünfeld ermittelt. Gegen ihn bestand der Verdacht, dass er im Dachgeschoss seines Hauses Rauschgift anbaue. Weil sich die Erkenntnisse verdichteten, erließ der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht in Fulda einen Durchsuchungsbeschluss. Gemeinsam mit Beamten der Bereitschaftspolizei drangen die Ermittler der Fuldaer Kripo in die verdächtige Wohnung ein.
„Unsere Durchsuchung war erfolgreich“, freut sich Kriminalhauptkommissar Oliver Vogel, Chef des Fuldaer Rauschgiftkommissariats. „Im Haus haben wir eine riesige Hanfplantage
mit Pflanzen in unterschiedlichen Wachstumsphasen und verschiedene, teilweise hochwertige Geräte und Utensilien, die für den Betrieb eines solchen Gewächshauses erforderlich sind, aufgefunden. Außerdem konnten wir rund 20 Gramm fertiges Marihuana sicherstellen“. Für den energieintensiven Betrieb seiner Plantage hatte der Hünfelder unerlaubt Strom aus anderen Zählerkreisen des Hauses abgezweigt.
Eine besondere Brisanz erhielt die Wohnungsdurchsuchung dadurch, dass die Polizeikräfte auch sechs Gewehre, vier Pistolen und einen Revolver nebst zugehöriger Munition fanden, für die der Beschuldigte keinerlei Besitzerlaubnis hat. Zu welchem Zweck der Mann sich auf diese Weise bewaffnet hat, ist derzeit noch vollkommen unklar. Die Polizei hat ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Nach Abschluss der Durchsuchung beantragte die Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den 44-jährigen. Bei der Vorführung beim Amtsgericht bestätigte der Richter diesen Antrag. Der Beschuldigte, der bisher polizeilich noch nicht auffällig geworden war, wurde unter der strengen Auflage, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden, wieder auf freien Fuß gesetzt.
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