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Neue Parkregelungen für Anwohner und Gewerbetreibende in der Alsfelder InnenstadtBeantragung der Anwohnervignetten und der Parkausweise für Gewerbetreibende für das Jahr 2025

ALSFELD (ol). Ab sofort können Anwohner und Gewerbetreibende in der Innenstadt von Alsfeld Anwohnervignetten und Parkausweise für das Jahr 2025 beantragen. Anträge werden sowohl im Bürgerbüro als auch bei der Ordnungsbehörde bearbeitet. Die Anwohnervignetten und Parkausweise für 2024 sind noch bis zum 18. Januar 2025 gültig.

Ab sofort können die Anwohnervignetten und die Parkausweise für Gewerbetreibende 2025 für den Innenstadtbereich beantragt werden. Die Anwohnervignetten sind im Bürgerbüro erhältlich, die Parkausweise für Gewerbetreibende bei der Ordnungsbehörde, wie die Stadt Alsfeld in einer Pressemitteilung berichtet.

Eine Anwohnervignette kann erhalten, wer mit Hauptwohnsitz im Anwohnerbereich der Stadt Alsfeld gemeldet ist. Für Anwohner mit Nebenwohnsitz werden keine Anwohnervignetten ausgestellt. Für die Ausstellung werden der Personalausweis, der Fahrzeugschein und gegebenenfalls eine Nutzungsbescheinigung (anderer Fahrzeughalter) benötigt.

Die Beantragung erfolgt zu den offenen Sprechzeiten (Dienstag von 8.00 bis13.00 Uhr und Donnerstag von 10.00 bis 14.00 Uhr und 15.00 und 18.00 Uhr) oder mit Terminvergabe (online über die Homepage) im Bürgerbüro.

Einen Parkausweis für Gewerbetreibende kann erhalten, wer einen Laden, eine Geschäftsstelle, eine Filiale oder eine Gaststätte in der Innenstadt betreibt. Pro Ladenlokal wird ein Parkausweis ausgestellt, auf dem maximal 3 Kennzeichen vermerkt werden können. Für die Ausstellung wird der Nachweis der Gewerbeanmeldung benötigt. Sofern im Vorjahr bereits ein Parkausweis ausgestellt wurde, ist der Nachweis der Gewerbeanmeldung entbehrlich.

Die Beantragung ist per Post, E-Mail oder Fax möglich. Der Antrag steht auf der Homepage  zur Verfügung. Auch die persönliche Beantragung in der Ordnungsbehörde ist mit einem vorher vereinbarten Termin (unter 06631/182-154) möglich.

Bei Anträgen per Post, E-Mail oder Fax:

Für den Parkausweis für Gewerbetreibende überweisen Sie vorab eine Gebühr von 75,00 Euro auf das Konto der Stadtkasse. Ein Zahlungsnachweis muss nicht vorgelegt werden. (Bankverbindung: Sparkasse Oberhessen, IBAN: DE92 5185 0079 0301 0005 70, BIC: HELADEF1FRI, Verwendungszweck: Parkausweis 2023 + Kennzeichen XX-XX 1234).

Zu beachten ist, dass bei der Beantragung per Post, E-Mail oder Fax der Parkausweis nach dem Zahlungseingang bei der Stadtkasse per Post verschickt wird und die Zustellzeit gegebenenfalls einige Tage in Anspruch nimmt.

Die Anwohnervignetten und Parkausweise 2024 verlieren ab dem 19. Januar 2025 ihre Gültigkeit. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter „Aktuelles aus Alsfeld“. Haben Sie Fragen? Sie erreichen uns zum Thema Anwohnervignetten unter der Nummer 06631/182-400 oder per E-Mail unterbuergerbuero@stadt.alsfeld.de. Für Parkausweise für Gewerbetreibende erreichen Sie uns unter der Nummer 06631/182-154 oder per E-Mail unter ortspolizeibehoerde@stadt.alsfeld.de

Ihr Team vom Bürgerbüro und der Ordnungsbehörde Alsfeld.

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