Negative Untersuchungsergebnisse und abgeschlossener Vogelzug erlauben AufhebungAufstallungspflicht in Ober-Moos aufgehoben
OBER-MOOS (ol). Dank negativ ausgefallener Untersuchungen bei Wildvögeln und dem abgeschlossenen Vogelzug hebt der Vogelsbergkreis die Aufstallungspflicht für Geflügel in Ober-Moos auf. Trotz der Entwarnung bleibt Vorsicht geboten und Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest sollen weiterhin befolgt werden.
Da weitere Untersuchungen von Wildvögeln in den vergangenen Wochen keine Hinweise auf weitere Fälle von Geflügelpest geliefert haben, und laut Vogelschutzwarte Hessen der Vogelzug im Wesentlichen abgeschlossen ist, können die strengen Einschränkungen für die Vogelhaltungen in Ober-Moos ab sofort aufgehoben werden, teilt der Vogelsbergkreis in einer Pressemitteilung mit. Eine Aufstallungspflicht besteht somit nicht mehr.
Rund um den Ober-Mooser See wurden vor einigen Wochen kranke und tote Wildvögel aufgefunden, die allesamt mit dem Geflügelpest-Virus H5N1 infiziert waren. Um die Geflügelbestände rund um den Ober-Mooser See zu schützen, hatte das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Vogelsbergkreises eine Aufstallungspflicht für Geflügelbestände in Ober-Moos ausgesprochen.
Allerdings sei weiterhin Vorsicht geboten: Beim Kontakt mit verdächtigen (Wild-)Vögeln sollten die üblichen Hygienemaßnahmen ergriffen werden. Bei Auftreten mehrerer Erkrankungs- oder Todesfälle bei Hausgeflügel und beim Auffinden von Totfunden von Wildgeflügel ist unverzüglich das Veterinäramt unter der Telefonnummer 06641 977-6800 zu informieren, heißt es.
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