Saison-Kurzarbeitergeld sichert Jobs im Winter1.060 Bauarbeiter im Vogelsbergkreis müssen ihren Job nicht an den „Winter-Nagel“ hängen
VOGELSBERGKREIS (ol). Im Vogelsbergkreis können dank der Saison-Kurzarbeitergeld-Regelung rund 1.060 Bauarbeiter ihre Jobs auch bei Frost behalten. Die Arbeitsagentur zahlt zwischen Dezember und März ein Ausfallgeld von bis zu 67 Prozent des Nettolohns. Diese Regelung hilft, die Fachkräfte in der Branche zu halten und den Betrieben, im Frühjahr auf erfahrene Mitarbeiter zurückzugreifen.
So kommen Bauarbeiter durch den Winter: Wenn demnächst auf den Baustellen bei frostigen Temperaturen nichts mehr geht, braucht sich keiner der rund 1.060 Baubeschäftigten im Vogelsbergkreis Sorgen um seinen Job zu machen. Darauf hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) in einer Pressemitteilung hingewiesen. „Maurer, Straßen-, Rohrleitungs-, Kanalbauer & Co. – keiner muss seinen Job an den ‚Winter-Nagel‘ hängen. Arbeitsverträge und Lohnzahlungen laufen weiter“, sagt Peter Manns von der IG BAU Hessen-Mitte.
Denn ab dem 1. Dezember erlaubt das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug – das frühere Schlechtwettergeld) die Weiterbeschäftigung von Bauarbeitern. Sie erhalten dann von der Arbeitsagentur ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns. Die IG BAU spricht von einer „Winter-Brücke“, die möglichst viele der 118 Baubetriebe im Vogelsbergkreis nutzen sollten. Selbst wenn die Arbeit auf dem Bau bei Eis und Schnee stillsteht, werden so Entlassungen vermieden – Fachkräfte bleiben in der Branche“, so der Vorsitzende der IG BAU Hessen-Mitte, Peter Manns.
Wenn Aufträge wegen des Winterwetters nicht mehr erledigt werden können, reicht es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich zu informieren: Bauunternehmen müssten dabei lediglich mitteilen, wer wie lange gearbeitet hat. Damit kann jeder Betrieb frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Für Peter Manns ist klar: „Die Regelung erspart den Betrieben viel Papierkram und Schreiberei. Es gibt keine vernünftigen Argumente, das Saison-Kug nicht zu nutzen.“
Das Schlechtwettergeld helfe Beschäftigten und Unternehmen: „Die einen haben eine klare Perspektive und stabile Einkünfte. Die anderen können im Frühjahr auf ihr erfahrenes Personal zurückgreifen und müssen nicht neu einstellen“, erklärt Manns.
Das Saison-Kurzarbeitergeld sei „quasi ein Auffangnetz bei schlechter Witterung“. Es könne aber nicht beliebig genutzt werden: „Bevor Unternehmen im Vogelsbergkreis auf das Saison-Kug zugreifen, müssen sie erst einmal prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können – Aufgaben also, die drinnen zu machen sind“, sagt Peter Manns. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten sie berücksichtigen.
Vom Saison-Kug können Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus profitieren. Die Arbeitsagentur zahlt die Leistung zwischen Dezember und März. Im Gerüstbau hat die Schlechtwetterzeit bereits im November begonnen.
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