Bauen und Wohnen2

Fehlende Genehmigungen und unzureichende AbwasserbehandlungMomentane Inbetriebnahme der A49 gesetzeswidrig

HOMBERG OHM (ol). Die Inbetriebnahme der A49 steht auf der Kippe, da wesentliche wasserrechtliche Genehmigungen fehlen und die Wasserqualität unzureichend geschützt wird. Kritisiert von Seiten der AG „Danni lebt“ werden fehlende Einleitgenehmigungen, veraltete Planungsdaten und mangelhafte Wasserreinigung, die gegen europäische Richtlinien verstoßen.

Nach Auskunft der Bauherrin DEGES soll die A 49 (VKE 40) noch in diesem Jahr in Betrieb genommen werden. Das ist allerdings derzeit gesetzeswidrig, unter anderem weil eine wasserrechtliche Genehmigung fehlt und weil die europäische Wasserrahmenrichtlinie missachtet wird: Grenzwerte für die Einleitung von Giftstoffen wie Benzo(a)pyren in die Ohm und die Klein werden unzulässig deutlich überschritten, heißt es in einer Pressemitteilung der Parents for Future Germany/AG Danni lebt.

Fehlende Einleitgenehmigung

Für eine neu geplante Entwässerungsmulde in Homberg hält die DEGES eine zusätzliche Einleitgenehmigung für erforderlich. Sie schreibt: „Die ursprüngliche Einleitstelle in der Gemarkung Homberg Flur 9, Flurstück 121 wird weiterhin für Teile der Entwässerung benötigt, jedoch wird eine zusätzliche Einleitstelle im oben genannten Flurstück 120 benötigt.“ Auch das Regierungspräsidium Gießen hält laut den Antragsunterlagen eine solche für notwendig. Eine zweite Einleitgenehmigung liege hier aber nicht vor.

Planänderungen bei den Regenrückhaltebecken

Bereits 2019 wurde eine Studie erstellt, aus der hervorgehe, dass schon damals klar gewesen sei, dass die Entwässerung den Belangen des Grundwasserschutzes nicht gerecht werde. Trotzdem kam eine erste Stellungnahme, die als Resultat einer Klage des BUND von der DEGES vorgelegt wurde, zu dem Ergebnis, dass die europäische Wasserrahmenrichtlinie eingehalten würde, heißt es. Weil diese Stellungnahme aber auf Daten einer circa 20 Kilometer entfernten Messstelle basiere, ordnete das hessische Verkehrsministerium später eine teilweise Neuberechnung an. In diesem Rahmen zeigte sich bereits bei einer Gerichtsverhandlung im November 2023, dass die gesetzlichen Vorgaben ohne eine Planänderung und Anpassung der Entwässerungsplanung nicht eingehalten werden können. Ob eine solche Planänderung inzwischen beantragt ist, sei fragwürdig: Das Regierungspräsidium hatte in der letzten Woche noch nicht alle Umplanungen genehmigt, auch wenn sie teilweise bereits durchgeführt wurden, heißt es weiter.

Eine Genehmigung der Planänderungen sei aber allein deshalb schon unzulässig, weil den Berechnungen weiterhin die alten Starkregendaten von KOSTRA-DWD 2010R zugrunde liegen. Dies widerspreche der Vorgabe des Bundesverkehrsministeriums, nach der die Becken stets nach den aktuellen Daten zu bemessen seien. Vor allem die Becken in der besonders sensiblen Wasserschutzzone II seien daher deutlich zu klein dimensioniert.

Mängel hinsichtlich der europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Das Wasser werde auch nach dem „Umbau“ nicht hinreichend gereinigt. Dem am 30. Juli 2024 vorgelegten Gutachten zur angeordneten Neuberechnung liegen die Reinigungswerte von Versickerbecken zugrunde, heißt es. Solche beinhalten den Vorgaben zufolge eine mindestens ein Meter mächtige Versickerungsschicht, die Schadstoffe aus dem Wasser filtert. Das Wasser an der A 49 werde aber ohne eine solche Schicht aus vier der Regenrückhaltebecken über eine Fernableitung in die Klein geleitet. Eine „Versickerung“ finde stattdessen nur über einen schmalen 30 Zentimeter mächtigen
Streifen statt. Jeder Laie erkenne, dass dies nicht die notwendige umfassende Verbesserung der Reinigungsleistung bewirken könne. Es sieht so aus, als ob die im Gutachten angegebenen „drainierten Versickerbecken“ eine Erfindung der DEGES sind, die die Becken nicht zu den heute standardmäßig verwendeten Retentionsbodenfilteranlagen umbauen wollte, so die AG „Danni lebt“. Damit führe der Betrieb zu einer relevanten Verschlechterung der Klein und der Ohm und sei wegen der Nichteinhaltung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie nach momentanem Stand gesetzeswidrig.

Es sei zu hoffen, dass die Planfeststellungsbehörde darauf besteht, dass die Autobahn erst dann in Betrieb genommen wird, wenn sämtliche gesetzlichen Vorgaben zum Wasserschutz eingehalten werden, so Parents for Future Germany/AG Danni lebt abschließend.

2 Gedanken zu “Momentane Inbetriebnahme der A49 gesetzeswidrig

  1. Sie geben einfach keine Ruhe. Hier wird im Konjunktiv herumgeschwurbelt (hätte, wäre, würde etc.), in der Hoffnung, die A49 noch zu verhindern. Gebt euch doch endlich geschlagen und lasst es jetzt mal gut sein! Wir haben in Deutschland und Europa z.Zt. wirklich andere Probleme als eure Pseudo-Umweltproteste. Euch geht es doch nur darum, euren Weltverbessererterror durchzusetzen und Recht zu behalten (euer Recht, welches ihr euch biegt, gerade so wie ihr es braucht). Seid doch froh, wenn die Autobahn fertig ist, dann kommt ihr auch schneller nach Giessen oder Kassel zum Studieren, da könnt ihr dann eure Energie in eine Vernünftige Ausbildung investieren.

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  2. Es wäre ja nicht das erste mal das die selbsternannten Umweltschützer Fake-News in die Welt setzen die jeder Grundlage entbehren. Ich glaube das erst wenn es hierzu eine Bestätigung von der DEGES oder dem RP Gießen vorliegt.

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