NABU: Bitte noch mit dem Baum- und Heckenschnitt wartenRücksicht auf späte Kinderstuben nehmen
VOGELSBERG (ol). Die NABU appelliert an hessische Gärtner und bittet um Geduld. Es heißt: „Auch wenn es vielen in den Fingern juckt: Bis Ende Juli brüten viele Singvögel wie beispielsweise, Amsel, Rotkehlchen und Zaunkönig im Schutz des dichten Blattwerks in Gärten, Friedhöfen und Parkanlagen.“
Ein schneller sauberer Schnitt mit der Heckenschere und schon ist die Gartenhecke wieder „ordentlich“ und in Form. Doch wer zu schnell und unbedacht schneidet, erlebt mitunter eine traurige Überraschung: Eine späte Amselbrut, die im Dickicht der Hecke auf die Vogeleltern wartet, ist nach dem Schnitt ungeschützt dem Wetter ausgesetzt und wird vermutlich bald von einem Nesträuber verspeist.
Damit dies nicht passiert, bittet der NABU alle hessischen Gärtner um Geduld. Auch wenn es vielen in den Fingern juckt: Bis Ende Juli brüten viele Singvögel wie beispielsweise, Amsel, Rotkehlchen und Zaunkönig im Schutz des dichten Blattwerks in Gärten, Friedhöfen und Parkanlagen. Durch Schnittmaßnahmen können sie so stark gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben.
Erst ab dem 1. Oktober, wenn die Vogelbrutsaison zu Ende ist und die Vögel ihre Reviere im Garten aufgeben, sollte man Hecken und Bäume wieder in Form bringen. „Nicht nur Privatleute, auch Gartenbaubetriebe sind zum Teil schon unterwegs mit dem Auftrag, Hecken zu kürzen. Davon raten wir dringend ab. Mitunter wird dabei ein Vogelnest freigelegt und die Firma macht sich strafbar, da alle europäischen Brutvogelarten geschützt sind“, erklärt Maik Sommerhage, Landesvorsitzender des NABU Hessen.
Gesetzlich zulässig ist zwar aktuell, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze schonend in Form zu schneiden, um den jährlichen Zuwachs zu beseitigen. „Doch kann das nicht noch etwas warten? Oft reicht es ja, einzelne weit in den Weg ragende Zweige abzuschneiden“, sagt Sommerhage. Den NABU erreichen immer wieder Anrufe besorgter Bürger, die von teils radikalen Heckenschnitten während der Brutzeit berichten.
„Es gibt immer wieder Schilderungen von tot aufgefundenen Jungvögeln unter frisch gestutzten Hecken“, so der Ornithologe Sommerhage. Es könne nicht angehen, dass Hecken und Gebüsche ohne jede Rücksicht kahlgeschoren würden. „Auf jeden Fall gehört vor dem Schnitt eine intensive Suche nach belegten Nestern in den Sträuchern dazu“, erklärt der Landesvorsitzende. Heckenabschnitte mit einem bewohnten Vogelnest dürften nicht oder nur sehr vorsichtig beschnitten werden.
Rücksicht nehmen auf Tiernachwuchs
Beim Rückschnitt von Hecken mit Heckenscheren und Motorsensen werden mitunter auch Erdkröten, Blindschleichen oder Igel und ihre Jungen gefährdet: „Von Juni bis August erblicken die meisten Igeljungen in unseren Gärten an trockenen, windstillen Flecken das Licht der Welt. Weil die Bodennester oft gut versteckt sind, kann man sie leicht übersehen. Lichtet man Hecken zu sehr aus, verlieren sie ihre schützende Funktion für Wildtiere.
Zudem sollte unter Hecken grundsätzlich nicht mit Freischneidern saubergemacht werden. Und Igelfans sollten generell auf Mähroboter verzichten. Denn diese stellen für junge und erwachsene Igel eine ernstzunehmende Gefahr dar. Gleichzeitig führen die Geräte zu einem artenarmen Garten, in dem die Igel weniger Futter finden. Der Natur zuliebe sollte man sie sich also am besten gar nicht erst zulegen.
Später Heckenschnitt spart Arbeit
Hecken sind wertvolle Lebensräume und bieten einen optimalen Unterschlupf für viele Vögel und einige Säugetiere. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden eine gute Versteckmöglichkeit und ziehen sich auch mal zum Schlafen zurück. Bei vielen Singvögeln gibt es auch im Sommer eine zweite Brut, die bei einem entsprechenden Heckenschnitt gefährdet wird.
Und auch aus gärtnerischer Perspektive ist Geduld gefragt. Oft erfahren die Pflanzen einen zweiten Wachstumsschub. „Wer zu früh zur Heckenschere greift, muss meist ein weiteres Mal schneiden. Vor jedem Schnitt ist eine gründliche Suche nach bewohnten Nestern in den Sträuchern unerlässlich. Am besten schneidet man Hecken in der laubfreien Zeit“, so der Landesvorsitzende.
Hintergrund
Nach § 39, 5 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht geschnitten, auf dem Stock gesetzt oder beseitigt werden; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
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