StadtverordnetenversammlungAntrag: Alsfeld soll Mehrbelastung durch Grundsteuer abwenden
ALSFLED (jal). Es ist ein Thema, was viele Hausbesitzer gerade umtreibt: Die neue Bewertungsgrundlage der Grundsteuer. Weil die sich geändert hat, kommen auf viele Immobilieneigentümer höhere Ausgaben zu – wenn die Kommunen nicht handeln und ihre Hebesätze ändern. In einem gemeinsamen Antrag fordern die Fraktionen von CDU, UWA und SPD nun genau diesen Schritt.
Denn für die kommende Stadtverordnetenversammlung liegt ein gemeinsamer Antrag der CDU, UWA und der SPD-Fraktion vor. Dieser sieht vor, dass die Stadt ab dem 5. Juni ihre Grundsteuerhebesätze A und B so ändert, wie es die Hessische Steuerverwaltung empfiehlt, um Grundstückseigentümer vor Mehrkosten zu bewahren.
„Nach der Reform der Grundsteuer und Neubewertung aller Grundstücke und Gebäude ist es notwendig, neue Hebesätze zu beschließen. Die Hessische Steuerverwaltung hat für alle hessischen Kommunen aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuer A und B errechnet, mit denen die Kommunen in Summe genau so viel Grundsteuer A und B einnehmen, wie vor der Reform“, heißt es in dem Antrag.
Die Neuberechnung der Grundsteuer A und B führe bei manchen Grundstücken zu einer Mehrbelastung, bei anderen Grundstücken zu einer Entlastung, in Summe bleibe mit den empfohlenen Hebesätzen das Gesamtaufkommen für die Stadt Alsfeld gleich.
Konkret sieht die Empfehlung aus Wiesbaden vor, den Hebesatz der Grundsteuer A von 485 Prozent auf 336,92 Prozent zu senken. Bei der Grundsteuer B soll der Hebesatz von 485 auf 368,71 Prozent gesenkt werden. Die Grundsteuer B wird für unbebaute und bebaute Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind, erhoben.
„Die nach wie vor im Vergleich zu anderen Kommunen gute Haushaltslage der Stadt Alsfeld hält seit der Konsolidierung der Finanzen mit dem 2014er-Haushalt an, bei dem durch eine Anhebung der Grund- und Gewerbesteuer eine Million Euro mehr eingenommen und durch Einsparungen im Haushalt eine Million Euro eingespart wurde und somit das seit Jahren bestehende Defizit von zwei Millionen Euro im Haushalt ausgeglichen wurde“, heißt es schließlich noch in dem Antrag.
Die ALA-Fraktion sei nicht gefragt worden, ob sie mit auf den Antrag wolle, sagte deren Mitglied Michael Riese. Das sei aber auch nicht schlimm. Seine Fraktion wisse noch nicht, wie sie sich zu dem Thema verhalten solle. Der Antrag sei zunächst nicht mehr, als eine Willensbekundung. Die Satzung und deren Änderung sei kein Teil davon. Es hänge auch vom nächsten Haushalt ab, welche Möglichkeiten die Stadt habe. Außerdem habe seine Fraktion Fragen an die Stadt gestellt, wer durch die Änderung der Grundstücksbewertung wie entlastet oder mehrbelastet werde.
wenigstens gibt es in als eine debatte und termine für die grundsteuer, im nachbarort wird heftigst gemauert und auf klare fragen mit wischiwaschi geantwortet. weder termin für die entscheidung noch eine eventuelle höhe sind bisher bekannt, und anfragen mag man wohl gar nicht. ob damit juristische schritte abgewendet oder verkürzt werden sollen, ist noch unklar. der doofe hausbesitzer hat wieder stress und ärger, obwohl die hauskosten eh schon ins unermessliche steigen. bei den entscheidungsträgern steigt ja der salär automatisch, nur der gewöhnliche gebührenzahler muss alles irgendwie erarbeiten bei steigendem arbeitsplatzabbau in osthessen!
Es ist schon interessant dieser Gleichklang von der „Partei CDUUWASPD“
Die SPD kann ja gar nicht anders. CDU und UWA haben ganz andere Ambitionen die wollen ja, dass der Bürgermieter Paule wieder gewählt wird. Der Termin passt ja , was für ein Zufall, perfekt. Der Termin wurde von CDU u. UWA festgelegt, ein halbes Jahr vor Ablauf der Amtszeit. Wieder Zufall. Hier werden die gesetzlichen Möglichkeiten für den Wahlkampf ausgenutzt. OK
Man wird den Bürgern (Wählern) mit einer geringen Anpassung abspeisen und sich dann ins Fäustchen lachen. Der empfohlene Hebesatz B liegt bei 368,71, dann wollen wir mal sehen wo wir dann in Alsfeld liegen?
Die neuen Grundsteuer Bewertungen sind eine Frechheit. In Hessen wurde nicht mal das Gebäudealter abgefragt, also wird ein 250qm Fachwerk aus 1760 bewertet ergo besteuert wie ein gleichgroßes KfW 55 Haus, obwohl es kaum ein Fünftel Wert ist. Konkret hat sich die Bewertung meines Hauses vervierfacht, mein Elternhaus in einem anderen Bundesland mit doppeltem Verkehrswert wird jetzt 1/3 geringer bewertet.
Nur noch eine Anpassung der Hebesätze kann eine Kostenexplosion für Eigentümer und Mieter vermeiden, die Ungerechtigkeit aber nur zum Teil. Zur Erinnerung hat das BvG eine realistischere, aufkommensbeutrale Bewerung angemahnt. Bekommen tun wir wohl ein unfaires Abzockermodell mit vervielfachten Kosten, Danke schön.
Und wer sein Fachwerhaus ab 2027 Ampelseidank nicht mehr fossil beheizen kann (sobald seine alte Hzg kaputt geht), hat eine unbewohnbare wertlose Ruine dann noch teurer besteuert, was ein Hohn. Und was für ein Beleg der bürgerfernen Berliner Politik anno 2024.
Ist nur gut das es diesmal einen anderen Prügelknaben gibt der nicht Stephan Paul heißt sondern Finanzamt.
Wie der Presse zu entnehmen ist, will die Stadt Alsfeld den Vorgeschlagenen Hebesatz übernehmen.