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Das Bürgerbüro informiertAufgepasst zur Urlaubszeit – Änderungen bei Passangelegenheiten

ALSFELD (ol). Seit dem 1. Januar 2024 ist der Kinderreisepass abgeschafft, bestehende Kinderreisepässe behalten jedoch ihre Gültigkeit. Sorgeberechtigte können bei einer Neubeantragung nun zwischen Personalausweis und Reisepass für ihre minderjährigen Kinder wählen. Es wird auf verlängerte Bearbeitungszeiten von bis zu sechs Wochen durch erhöhte Nachfrage bei der Bundesdruckerei hingewiesen.

Zum 01. Januar 2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Seit diesem Zeitpunkt ist auch keine Verlängerung oder Aktualisierung von Kinderreisepässen mehr möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit, sofern das Kind mit dem Kinderreisepass weiterhin identifizierbar ist. Dies betrifft auch Kinderreisepässe, die vor dem 01. Januar 2021 für sechs Jahre ausgestellt wurden, berichtet die Stadt Alsfeld in einer Pressemitteilung.

Seit dem 01. Januar 2024 können Sorgeberechtigte zwischen der Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses für Minderjähre wählen. Die Bearbeitungszeit für Reisepässe liegt in der Regel bei drei bis vier Wochen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie im Moment mit einer Wartezeit von bis zu sechs Wochen rechnen müssen und planen dies bei der Beantragung von notwendigen Dokumenten für Ihre Urlaubs- und Reiseplanung ein, so das Bürgerbüro.

Die längere Bearbeitungsdauer ist der erhöhten Nachfrage bei der Bundesdruckerei geschuldet. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Homepage unter www.alsfeld.de beziehungsweise im Bürgerbüro der Stadt Alsfeld.

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