Entlastungsbetrag sinnvoll zu nutzenOnline-Vortrag des Pflegestützpunkt des Vogelsbergkreises zum Entlastungsbetrag
VOGELSBERGKREIS (ol). Der Pflegestützpunkt des Vogelsbergkreises bietet am 11. Juni eine Online-Veranstaltung an, um die Entlastungsbetrag-Leistungen für Pflegebedürftige zu erklären. Es werden Hilfen vorgestellt, die mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden können, und es wird erläutert, wie private Nachbarschaftshelfer als ehrenamtliche Helfer tätig werden können.
Ab Pflegegrad 1 stehen Pflegebedürftigen monatlich 125 Euro Entlastungsleistungen zur Verfügung, berichtet der Vogelsbergkreis in einer Pressemitteilung.
Oft bleibt diese Leistung aber ungenutzt, weiß der Pflegestützpunkt des Vogelsbergkreises und bietet daher die nächste Online-Veranstaltung zu genau diesem Thema an. Am Dienstag, 11. Juni, wird ab 18 Uhr in einem Vortrag berichtet, welche Hilfen mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden können und welche professionellen Dienste diese Leistungen erbringen.
Eine neue Option beziehungsweise wenig bekannte Option, den Entlastungsbetrag sinnvoll zu verwenden, ist die Anerkennung eines privaten Nachbarschaftshelfers nach der Pflegeunterstützungsverordnung, heißt es. Hier können private Personen unter bestimmten Voraussetzungen als ehrenamtliche Helfer tätig werden und im Rahmen des Entlastungsbetrages bezahlt werden. Wer mehr erfahren möchte, kann sich unter pflegestuetzpunkt@vogelsbergkreis.de oder telefonisch unter 06641-9772091 zur Online-Veranstaltung anmelden.
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