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Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis informiert über die Gebührenveränderungen ab dem 01. Januar 2024

VOGELSBERG (ol). Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (ZAV) hat eine neue Abfallgebührensatzung beschlossen. Ab dem 01 Januar 2024 gelten neue Gebühren für die Abfallentsorgung. Eine Grundgebührsenkung und Änderungen bei der Grünabfallentsorgung gehören zu den Neuerungen. Der ZAV stellt einen neuen Gebührenrechner auf seiner Website zur Verfügung und informiert über die Änderungen.

Die Verbandsversammlung hat laut einer Pressemitteilung in ihrer Sitzung am 21. November die neue Abfallgebührensatzung beschlossen. Hierzu gibt es einige Erläuterungen, die der ZAV gerne näher ausführen möchte.

Auf der Homepage des ZAV finden BürgerInnen ab der KW 50 einen neuen Gebührenrechner, in dem sie ihre eigenen Gegebenheiten eingeben und für sich prüfen können. Eine neue Gebührentabelle 2024 ist bereits hochgeladen und einsehbar, heißt es.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des ZAV stehen für Erläuterungen ebenfalls zur Verfügung.

Die Grundgebühr beträgt zukünftig 93,75 Euro statt 163,47 Euro und die Personenbezogene Mindestgebühr 63,31 Euro statt 59,13 Euro. Für einen Ein-Personenhaushalt ist dies eine Ersparnis von 65,54 Euro. Für einen 3- Personenhaushalt eine Ersparnis von 57,18 Euro.

Der Grünabfall wird nicht mehr allgemein über die Grundgebühr bezahlt, sondern muss direkt an der Grünabfallsammelstelle/Kompostplatz bezahlt werden. Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter 13,51 Euro und wird entsprechend der tatsächlich angelieferten Menge runter- oder hochgerechnet. Die Annahme erfolgt für eine haushaltsübliche Menge, so der ZAV.

Zu den Größeneinheiten

Was ist ein Kubikmeter? Stellen Sie sich ein 4- Radgefäß von 1100 Litern vor, welches nicht ganz gefüllt ist. Haben Sie vielleicht nur einen 200-Liter-Sack?

An einem Beispiel werden Ihnen die tatsächlichen Gebühren aufgezeigt:

200 Liter kosten demnach 2,70 Euro, 300 Liter kosten demnach 4,05 Euro, 500 Liter kosten demnach 6,75 Euro.

Ast- und Heckenschnitt wird als geschredderter Zustand erfasst. „Machen Sie es bereits so klein wie möglich“, rät der ZAV. An einzelnen Plätzen werden die Öffnungszeiten verlängert. Diese werden auf der Homepage des ZAV alsbald angepasst und veröffentlicht, heißt es weiter.

Zum 01. Januar 2024 gibt es einen Betreiberwechsel der Sammelplätze und Kompostanlagen. Die Schilder werden noch entsprechend ausgetauscht. Die Erfassung des Grünabfalls erfolgt zukünftig digital. Alle Gewerbebetriebe, die bisher auf Lieferschein angeliefert haben, werden gebeten, sich mit dem ZAV vorab in Verbindung zu setzen, so der Zweckverband.

Aufgrund der Änderungen kann es die ersten zwei bis drei Monate zu Verzögerungen bei der Annahme und dem Abladen kommen. Hier bittet der ZAV um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme an den Plätzen.

4 Gedanken zu “Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis informiert über die Gebührenveränderungen ab dem 01. Januar 2024

  1. Gramm, Pfund, Kilo, Liter, Kubikmeter, Tonne – aber hey, dieses „4-Radgefäß“ fehlte mir wirklich noch in meiner mathematischen Weltbetrachtung!

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    Was der ZAV sagt: „Was ist ein m³? Stellen Sie sich ein 4-Radgefäß vor mit 1100 l vor.“

    Was der ZAV sich vorstellt: Alle Bewohner/innen des Vogelsbergkreises rechnen ihren Müll in „4-Radgefäße“ zu 1100 Litern um (Foto siehe https://kaufbauer.de/2690-large_default/bauer-muellcontainer-1100-l-gelb-mit-flachdeckel.jpg).

    Was der normale Mensch hat: Mülltonne, 120 oder 240 Liter.

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    Was der ZAV sagt: „Ab 2024 ist die Annahme von Grünschnitt/Heckenschnitt an den Grünabfallsammelstellen nicht mehr kostenfrei. Für die Abgabe fällt eine Gebühr in Höhe von 13,51€/m³ an.“

    Was der ZAV sich vorstellt: Rechne Deine Grünschnitt-Gebühr runter auf ein Gefäß, dass Du nicht hast, aber bitte gehäckselt, was Du nicht berechnen kannst.

    Was der normale Mensch hat: Zwei bis fünf Gartenabfallsäcke à 60 Liter mit Gras alle zwei Wochen in 4 Sommermonaten und gleiche Menge Heckenschnitt alle 6 Monate.

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    Keine Ahnung, was eine Rasenschnitt-Entsorgung kostet. Wenn das Gras frisch ist? Wenn es zwei Wochen gelegen hat? Heckenschnitt ist ungehäckselt wird aber gehäckselt abgerechnet?

    Ach Leute, warum so kompliziert? Was verdient ihr daran? 5.000 Euro pro Jahr im ganzen Kreis bei 10.000 Euro Verwaltungskosten?

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  2. Was ist ein 4- Radgefäß von 1100 Liter, wie kann man sich das vorstellen.
    Kann mir mal einer sagen was ein Radgefäß ist ?

    Könnte mir vielleicht ein Radgefäß mit 1175,25 Liter vorstellen. Schmunzel, Schmunzel.

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  3. Das hat sich die „CDU“ gut ausgedacht. Man soll für gehäckseltes (1m3 13,51€) bezahlen und der Beteiber, der fast keine Arbeit mehr hat, macht den Reibach.
    Der der nicht häckseln kann zahlt für Luft.

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  4. ????Ast- und Heckenschnitt wird als geschredderter Zustand erfasst. ??????

    Ist das ein Witz?
    Heißt das es wird vor meinen Augen gehäckselt und in einem geeichten Behälter abgemessen.? Oder soll ich für Luft bezahlen?
    Wie lang soll das denn gehen?
    Oder gibt es eine Schätzung, frei Schnauze?

    Der Ärger ist vorprogrammiert.

    Was sind das für Leute bei der ZAV. Nicht zu fassen .

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