Stadträtin Anita Schlorke berichtet von Ihrer jahrelangen SchöffentätigkeitStadt Alsfeld sucht Schöffinnen und Schöffen
ALSFELD (ol). Die Stadt Alsfeld sucht derzeit rund 40 Personen, die Interesse daran haben, als Schöffinnen oder Schöffen tätig zu sein. Welche Kriterien man erfüllen muss, um als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilzunehmen und welche Aufgaben dazu gehören, erfahren Sie hier.
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Alsfeld sucht rund 40 Personen, die am Amtsgericht Alsfeld oder Landgericht Gießen als Vertreter des Volkes an der Rechtssprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Vorschlagsliste zu beschließen, aus welcher der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen wählt.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Alsfeld oder einem Stadtteil wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde, oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (wie zum Besipiel Richter, Staatsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Notare oder Rechtsanwälte) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Einblicke in eine spannende Tätigkeit
Stadträtin Ania Schlorke ist bereits seit 15 Jahren als Schöffin tätig. Aus Ihrer Tätigkeit berichtet Sie: „Am Ende eines jeden Kalenderjahres bekomme ich von der Behörde die Tage der Verhandlungstermine für das kommende Jahr zugesandt. Damit weiß ich im Voraus an welchen Tagen ich eventuell als Schöffin gebraucht werde.“ Am Verhandlungstag trifft sich der zuständige Richter mit den Schöffen in einem Besprechungszimmer. Dort berichtet der Richter aus den Akten über den Fall. Die Schöffen wissen also vor einer Verhandlung nicht, was sie erwartet.
„Das heißt für mich: gut zuhören was der Angeklagte und die geladenen Zeugen auf Fragen des Richters und des Staatsanwaltes antworten.“ Nach der Verhandlung zieht sich der Richter dann gemeinsam mit den Schöffen zur Beratung zurück. Der Richter schlägt dann ein angemessenes Urteil vor, dem die Schöffen zustimmen oder widersprechen können. Schlorke erinnert sich gerne an Ihre Zeit als Schöffin zurück. Ihr Fazit: „Ich komme immer klüger nach Hause als ich morgens weggefahren bin und es gibt nichts, was es nicht gibt!“
Wenn auch Sie Interesse an einer Tätigkeit als Schöffe oder Schöffin haben können Sie sich noch bis zum 5. Mai 2023 bei der Stadtverwaltung Alsfeld, Markt 3, 36304 Alsfeld oder digital an hauptverwaltung@stadt.alsfeld.de mit dem Bewerbungsformular bewerben. Bei Fragen steht Ihnen die Hauptverwaltung der Stadt Alsfeld per Mail unter t.steuernagel@stadt.alsfeld.de oder telefonisch unter 06631/182-216 gerne zur Verfügung.
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