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Hessische Polizei im Einsatz - 57 Wohnungen in ganz Hessen durchsuchtVerdacht auf Kinderpornografie: Ermittlungen auch im Vogelsberg

VOGELSBERG (ol). Im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurden in den vergangenen Woche hessenweit 57 Wohnungen durchsucht – auch im Vogelsberg. Den insgesamt 64 Beschuldigten werden Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie oder sexueller Missbrauch von Kindern zur Last gelegt.

Um Sexualstraftäter nachhaltig zu verfolgen und junge Menschen vor sexualisierter Gewalt zu schützen, wurde vor über einem Jahr bei der hessischen Polizei eine besondere Ermittlungseinheit, die BAO FOKUS, eingerichtet. Weiter heißt es in einer Pressemitteilung des Landeskriminalamts, in der vergangenen Woche seien 234 Ermittlerinnen und Ermittler der BAO bei einer Schwerpunktmaßnahme im Einsatz gewesen. Koordiniert wurde das Vorgehen vom Hessischen Landeskriminalamt.

Bei der großangelegten Aktion wurden innerhalb von fünf Tagen insgesamt 445 Speichermedien – darunter 92 Smartphones, 48 USB-Sticks und 43 PCs und Laptops – sichergestellt. Die Auswertung der Speichermedien werde zeigen, ob die Beschuldigten Fotos und Videos von Missbrauchstaten selbst gefertigt oder kinderpornografisches Material erworben, besessen oder geteilt hätten.

Die Durchsuchungen fanden in den Städten Frankfurt am Main, Kassel, Darmstadt, Offenbach am Main und Wiesbaden statt, außerdem in den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Offenbach, Groß-Gerau, Waldeck-Frankenberg, Kassel, Gießen, Fulda und Marburg-Biedenkopf sowie im Main-Kinzig-Kreis, Lahn-Dill-Kreis, Wetteraukreis, Vogelsbergkreis, Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis, Rheingau-Taunus-Kreis und Schwalm-Eder-Kreis.

Unter den 64 Beschuldigten seien zehn Frauen. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen, so teilt es das Landeskriminalamt mit, stehen die Männer und Frauen untereinander nicht im Kontakt. Neun von ihnen wurden im Anschluss an die Durchsuchung auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle vernommen. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurden alle Beschuldigten wieder entlassen.

Polizei ist auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen

Das Dunkelfeld im Bereich der sexualisierten Gewalt, auch zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen, sei groß. Die Taten ereignen sich häufig innerhalb der Familie, im sozialen Nah-Raum eines Kindes oder Jugendlichen oder erfolgen über die sozialen Medien. Die meisten Taten würden im Verborgenen geschehen, weshalb nicht nur die Opfer, sondern auch die Polizei auf die Hilfe aus der Bevölkerung angewiesen ist.

„Schweigen hilft nur den Tätern“, sagt Holger Däubner. Der Kriminalhauptkommissar, der als Landesopferschutzbeauftragter im Hessischen Landeskriminalamt tätig ist, führt aus: „Wegzusehen ist das Schlimmste, was einem Missbrauchsopfer passieren kann. Wer den Verdacht hat, dass ein Kind oder ein Jugendlicher sexualisierte Gewalt erfährt, sollte daher nicht zögern, sondern die Polizei umgehend informieren.“ Ohne Anzeige bleibe ein Täter beziehungsweise eine Täterin unter Umständen unentdeckt und könne weitere Taten begehen. „Wer sich unsicher ist, ob eine Anzeige im individuellen Fall sinnvoll ist, kann sich an eine Beratungsstelle wenden. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen bei der Entscheidung.“

Erst nach Kenntnis über eine Straftat könne die Polizei ermittelnd tätig werden. Aber auch der Opferschutz und die Opferhilfe sind fester Bestandteil der Arbeit der hessischen Polizei. Speziell geschulte Mitarbeiter informieren Opfer und deren Angehörige über Rechte, Abläufe von Ermittlungsverfahren und können Beratungsstellen in der Nähe nennen. Die Kontaktdaten der örtlich zuständigen Opferschutzbeauftragten der hessischen Polizei sind im Internet unter einzusehen.

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