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Fragen und Antworten zu den hessischen Corona-Regeln2G-Plus, Quarantäneregeln und was zu tun ist, wenn der Schnelltest zwei Striche zeigt

VOGELSBERG (ls). Tagtäglich werden neue Rekordzahlen gemeldet, die Omikron-Welle breitet sich rasant aus. Auch im Vogelsberg steigen die Corona-Zahlen unaufhörlich. Die Folge: Bei der Kontaktnachverfolgung stößt das Gesundheitsamt an seine Grenzen. Was ist zu tun, wenn der Schnelltest plötzlich positiv ist? Wie verhalte ich mich, wenn ein Familienmitglied in Quarantäne ist und vor allem: Wer hat aktuell Zugang zu 2G-Plus- Veranstaltungen? Ein FAQ.

Wo gilt derzeit die 2G-Plus-Regel?

Seit dem 17. Januar gilt in ganz Hessen in Innenräumen der Gastronomie die 2G-Plus-Regel – ungeachtet dessen, dass die 2G-Plus-Regel in vielen weiteren Bereichen eine maßgebliche Einschränkung bei den Hot-Spot-Regeln ist.

Was besagen die Hot-Spot-Regeln?

Hot-Spot-Regeln treten dann in Kraft, wenn ein Landkreis drei Tage hintereinander über einer Inzidenz von 350 liegt. Das trifft derzeit auf fast jeden hessischen Landkreis zu, auch auf den Vogelsberg – der nämlich ist bereits seit ein paar Tagen ein Corona Hot-Spot. Wenn ein Landkreis ein Hot-Spot ist, dann treten schärfere Regeln in Kraft.

Neben den Innenräumen der Restaurants gilt ab dann 2G-Plus auch bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich – sprich: In Fitnessstudios, Kinos, Theater, am Sportplatz und vielen weiteren Bereichen. Auch für touristische Übernachtungen gilt dann 2G-Plus und Prostitutionsstätten müssen geschlossen werden. Die „Hotspot-Regeln“ treten außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.

Was ist bei 2G-Plus zu tun?

2G-Plus bedeutet, dass zusätzlich zum vollständigen Impfschutz noch ein negativer Schnelltest verlangt wird. Dabei gibt es allerdings auch Ausnahmen.

Wer hat Zutritt zu 2G-Plus-Lokalitäten ohne zusätzlichen Schnelltest?

Zutritt zu den oben genannten Lokalitäten und Einrichtungen haben:

  • Menschen, die dreifach geimpft sind, also den vollständigen Impfschutz plus Boosterung haben (gilt mit dem Tag der Booster-Impfung; Wichtig: auch bei einer Impfung mit Johnson&Johnson sind mittlerweile drei Impfungen nötig)
  • Menschen, die zuerst genesen und dann doppelt geimpft sind
  • Menschen, die doppelt geimpft und dann genesen sind
  • Menschen, die geimpft, genesen und geimpft sind
  • Menschen, die frisch doppelt geimpft sind (maximal drei Monate lang; ab dem 15. Tag der Zweitimpfung)
  • Menschen, die frisch genesen sind (maximal drei Monate lang)
  • Menschen, die genesen und frisch einmal geimpft sind (maximal drei Monate lang; ab dem Tag der Impfung)

Wer braucht einen zusätzlichen Schnelltest bei 2G-Plus?

  • Menschen, die vor mehr als drei Monaten doppelt geimpft wurden
  • Menschen, die vor mehr als drei Monaten genesen sind
  • Menschen, die genesen und nicht mehr frisch einfach geimpft sind

Welche Ausnahmen gibt es?

Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von der Testnotwendigkeit ausgeschlossen, für Schulkinder bis 18 Jahren gilt das Schultestheft als Nachweis. Bei Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, reicht ein negativer Schnelltest. Wichtig ist – und das gilt übergreifend – der Test sollte nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test als Nachweis sollte nicht älter als 48 Stunden sein. Bei doppelt geimpften oder genesenen Schülern reicht ein Test im Testheft aus.

Will man in ein Altenheim oder ein Krankenhaus, ist derzeit grundsätzlich ein Test notwendig – unabhängig vom Impfstatus.

Der Schnelltest zeigt zwei Striche, was ist zu tun?

Bei einem positiven Selbsttest oder Antigentest ist man unverzüglich zu einem PCR-Test verpflichtet. Dafür darf man die Wohnung verlassen. Den PCR-Test kann man beim Hausarzt oder einer Teststelle vornehmen lassen. Bis das Testergebnis da ist, sollte man sich isolieren. Ist der PCR-Test negativ, ist die Isolation beendet. In Alsfeld bietet das DRK-Testzentrum in der Altenburger Straße PCR-Tests an.

Was aber tut man, wenn der PCR-Test dann auch positiv ist?

Unabhängig vom Impfstatus muss man sich bei einem positiven PCR-Testergebnis zehn Tage in Isolation begeben. Hierfür ist keine Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig. Man darf in dieser Zeit die Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch empfangen, der nicht zum Haushalt gehört.

Man muss das zuständige Gesundheitsamt informieren, sofern man innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des Testergebnisses Symptome einer Covid-19-Erkrankung hat wie Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Fieber oder trockenen Husten.

Kan man sich schon früher aus der Insolation „freitesten“?

Eine Freitestung ist frühestens ab dem 7 Tag mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einen PCR-Test möglich. Für die Testung darf man die Wohnung verlassen. Sofern man ein negatives Testergebnis hat, ist man mit Übersendung des negativen Ergebnisses an das Gesundheitsamt von der Isolation befreit. Ist es positiv, bleibt die Isolation bis zum Ablauf der 10 Tage oder einer gegebenenfalls anderen Anordnung des Gesundheitsamtes bestehen.

Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gilt: Eine Arbeitsaufnahme ist nur nach Freitestung mit einem PCR-Test (nach 7 Tagen) möglich. Zudem muss man mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.

Was ist zu tun, wenn jemand im eigenen Haushalt positiv ist?

Wenn jemand aus dem eigenen Haushalt ein positives PCR-Ergebnis erhalten hat, dann müssen sich die Haushaltsangehörigen für 10 Tage in Quarantäne begeben. Hierfür ist keine Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig. Die bis dato nicht PCR-positiven Haushaltsmitglieder dürfen in dieser Zeit die Wohnung nur für dringend erforderliche Besorgungen wie beispielsweise den Lebensmitteleinkauf verlassen.

Eine Freitestung ist ab dem 7. Tag mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einen PCR-Test möglich. Sofern man ein negatives Testergebnis hat, ist man mit Übersendung des Ergebnisses an das Gesundheitsamt von der Quarantäne befreit. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, können sich bereits ab dem 5. Tag freitesten.

Treten im Haushalt während dieser Zeit weitere Infektionsfälle auf, so verlängert sich die Quarantänedauer für die übrigen Haushaltsangehörigen hierdurch nicht. Entwickelt man in den 10 Tagen nach Erhalt des positiven Testergebnisses eines Haushaltsmitglieds Krankheitssymptome für Covid-19, muss man unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt informieren und einen Test (Antigentest oder PCR-Test) vornehmen lassen. Sofern dieser positiv ist, darf das Haus oder die Wohnung auch nicht mehr für wichtige Erledigungen verlassen werden.

Gibt es hier auch Ausnahmen?

Ja, auch als Haushaltsangehöriger kann man von einer Quarantäne befreit sein. Das gilt dann, wenn man:

  • dreifach geimpft ist (geboostert, gilt mit dem Tag der Booster-Impfung; auch bei einer Impfung mit Johnson&Johnson sind nun drei Impfungen nötig)
  • genesen und doppelt geimpft (ab dem Tag der Impfung)
  • doppelt geimpft und genesen (ab dem 29. Tag nach dem positiven PCR-Test)
  • frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem 15. Tag der Zweitimpfung)
  • frisch genesen (max. 3 Monate ab dem Tag des positiven PCR-Tests) oder
  • genesen und frisch einmal geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Impfung)

Was ist zu tun, wenn man Kontaktperson eines Corona-Infizierten ist?

Wenn man eine Kontaktperson eines Infizierten ist, erfolgt die Anordnung der Quarantäne ausschließlich durch das Gesundheitsamt. Es gelten dann die gleichen Quarantäneregeln wie bei Haushaltsangehörigen.

Welche Regeln gelten für Reiserückkehrer?

Generell gilt für alle Reiserückkehrer die 3G-Regel: Sie müssen also entweder geimpft, genesen oder getestet sein – unabhängig von Einreise aus Nicht-Risikogebiet, Hochrisiko-Gebiet oder Virusvarianten-Gebiet.

Für Geimpfte und Genesene gilt: Wenn sie aus keinem Risikogebiet kommen, brauchen sie weder eine digitale Einreiseanmeldung, noch einen negativen Corona-Test noch müssen sie in Quarantäne. Kommen sie aus Hochrisikogebieten, dann wird eine Einreiseanmeldung erforderlich, kommen sie aus einem Virusvarianten-Gebiet, dann wird zusätzliche ein PCR-Test benötigt und sie müssen nach ihrer Rückkehr für 14 Tage in Quarantäne. Ausnahmen werden hier nur gemacht wenn der Impfschutz vor der vorherrschenden Variante schützt und wenn das Gebiet vor Ablauf der Quarantäne heruntergestuft wird.

Für Ungeimpfte gilt: Selbst wenn sie aus keinem Risikogebiet kommen, müssen sie einen Corona-Test vorweisen. Kommen sie aus einem Risikogebiet, dann muss zusätzlich noch die digitale Einreiseanmeldung erfolgen und sie müssen für 10 Tage in Quarantäne, können sich allerdings nach 5 Tagen freitesten. Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten müssen alle Voraussetzung erfüllt sein, wobei statt einem Schnelltest muss ein PCR-Test vorgelegt werden, und man muss für 14 Tage in Quarantäne – ohne Ausnahme.

Für Kinder unter 12 Jahren gilt: Einen Corona-Test brauchen sie sowohl wenn sie aus Risikogebieten, wie auch bei der Rückkehr aus keinen Risikogebieten. Kommen sie aus Virusvariantengebieten, dann wird auch hier ein PCR-Test erforderlich, sowie die digitale Einreiseanmeldung, die auch aus Hochrisikogebieten notwendig ist. In Quarantäne für 14 Tage müssen sie, wenn aus den Virusvariantengebieten kommen, 10 Tage müssen sie in Quarantäne, wenn sie aus Hochrisikogebieten kommen. Dabei können sie sich nach 5 Tagen freitesten. Für Kinder unter 6 Jahren endet die Quarantäne am 5. Tag automatisch.

Gibt es hier auch wieder Ausnahmen?

Ja, die gibt es. wenn der Aufenthalt weniger als 24 Stunden im Hochrisikogebiet war, wie bei einem Tagesausflug oder auf der Durchreise, dann gibt es keine digitale Einreiseanmeldung und keine Quarantäne-Pflicht, aber der 3G-Nachweis ist nötig. War der Aufenthalt weniger als 24 Stunden lang im Nicht-Risikogebiet: keine 3G-Pflicht.

Wurde im Ausland ein positiver Test gemacht, dann gelten die Vorschriften des Urlaubslandes (mögliche Quarantänepflicht vor Ort), kein Einreiseverbot für positiv Getestete mit Wohnsitz in Deutschland.

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