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Am 5. Februar 2022 - Anmeldungen bis spätestens 20. JanuarSonderimpfaktion in Antrifttal

ANTRIFTTAL (ol). Aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen und der, wie die Gemeinde Antrifttal mitteilt, Überlastung der niedergelassenen Hausarztpraxis führt Hausärztin Dr. Uta Schindler gemeinsam mit der Stabsstelle Impfen des Vogelsbergkreises und der Gemeinde Antrifttal am Samstag, 5. Februar 2022, eine Sonderimpfaktion in der Fest- und Sporthalle in Ruhlkirchen durch.

Antrifttals Bürgermeister Dietmar Krist würde sich freuen, wenn möglichst viele Menschen das Angebot annehmen würden, um sich und andere zu schützen, sowie die Hausarztpraxen zu entlasten, heißt es in der Pressemitteilung der Gemeinde weiter. Zwingende Voraussetzung für eine Drittimpfung („Boosterimpfung“) ist, dass die zweite Impfung drei Monate zurückliegt. Für mit dem Impfstoff Johnson & Johnson einmal Geimpfte ist eine Boosterimpfung vier Wochen nach dieser Impfung möglich.

Geimpft wird je nach Verfügbarkeit mit den Impfstoffen von BioNTech und Moderna. Um ausreichend Impfstoff vorhalten zu können, werden Impfwillige gebeten, sich so schnell als möglich bei der Gemeindeverwaltung Antrifttal unter Telefon 06631-918050 oder per Mail an: kontakt@antrifttal.debis spätestens 20. Januar 2022 anzumelden. Benötigt würden lediglich Angaben zu Name, Geburtsdatum und Telefonnummer.

Anmeldungen würden auch später noch entgegengenommen und auch die spontane Inanspruchnahme des Impfangebotes sei möglich. Allerdings könne dann keine Garantie für ausreichend Impfstoff gegeben werden. Daher würden Impfwillige gebeten, sich so schnell als möglich anzumelden, um die Organisation der Impfdosen zu erleichtern.

„Grundsätzlich können keine Wunschtermine vergeben werden. Die Impfung erfolgt der Reihe nach, allerdings werden sich aus organisatorischen Gründen unangemeldete Personen auf längere Wartezeiten einstellen müssen, damit der Impfstoff zunächst für die angemeldeten Personen verwendet werden kann“, so die Gemeinde.

Um etwas Geduld und gegenseitige Rücksichtnahme werde gebeten. Zur Impfung bringen Sie bitte auch Personalausweis, Krankenkassen-Kärtchen und – falls vorhanden – den Impfpass mit. Jugendliche ab zwölf Jahren können leider nur geimpft werden, wenn sie in Begleitung der personensorgeberechtigten Person kommen. Wer sich zwischenzeitlich anderenorts hat impfen lassen, bitte bei uns absagen, damit möglichst alle Dosen verimpft werden können“, appelliert Krist und betont „Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen durch eine Impfung“.

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