Anmeldung direkt im Testzentrum am KKA möglichKKA zieht positives Fazit zum Start des Testzentrums
ALSFELD (ol). „Das war ein fast reibungsloser Start für das Testzentrum am KKA“, kommentiert Alexander Braschoß, Geschäftsführer des Krankenhauses des Vogelsbergkreises in Alsfeld. Mit der Entscheidung, die 2G-Plus-Regel für Besucher und die 3G-Plus-Regel für Patienten einzuführen, habe man gleichzeitig eine offizielle Testmöglichkeit auf die Beine gestellt. Und das Fazit zum ersten Tag ist positiv.
„Wir haben bis zum Mittag bisher etwa 156 Tests durchgeführt, und damit einen weiteren Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie geleistet“, sagt der Geschäftsführer in der Pressemitteilung des Krankenhauses. Die erste Person, die sich hat testen lassen, möchte am Nachmittag seine Ehefrau in einem Seniorenzentrum besuchen und hat sich vorsorglich direkt morgens testen lassen.
„Natürlich kam es auch zu Wartezeiten, aber wir konnten unbürokratisch Abhilfe schaffen, indem die City-Ambulanz eine weitere Kraft kurzfristig bereitstellen konnte. Wir hoffen in den nächsten Tagen längere Wartezeiten zu vermeiden. Sie können aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden“, sagt Braschoß.
Weiterhin teilt das KKA mit, dass sich alle Patienten und Besucher vor dem Betreten des KKA direkt beim Testzentrum vor dem Haupteingang des KKA anmelden sollen, um dort einen Antigenschnelltest durchführen zu lassen. Ist dieser negativ, erhalten sie einen offiziellen Nachweis und dürfen das Krankenhaus betreten.
Ablauf wurde angepasst:
In der am Mittwoch verschickten Meldung hatte das KKA darauf verwiesen, dass sich Patienten und Besucher an der Information anmelden müssten – nun wurde der Ablauf angepasst. Wie das KKA weiterhin mitteilt, sollten vor dem eigentlichen Termin mindestens 30 Minuten für die Testung eingeplant werden.
Das Testzentrum ist von Montag bis Freitag jeweils von 7.30 bis 17 Uhr geöffnet. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist das Testzentrum von 14.30 Uhr bis 17 Uhr geöffnet. Getestete erhalten vom Testzentrum ein Testat. Notfälle müssen nicht getestet werden.
Besucher – 2G-Plus-Regel:
Zum Schutz von Patienten, Besuchern und Personal wird am Kreiskrankenhaus die 2-G-Plus-Regel eingeführt. Besucher müssen geimpft oder genesen sein und das Impftestat oder eine Genesungsbescheinigung an der Information vorlegen und sich vorher einem Schnelltest unterziehen. Im Anschluss erhalten sie die Berechtigung, ihre Angehörigen auf Station zu besuchen. Kinder ab sechs Jahren, die an regelmäßigen Tests in der Schule teilnehmen, können ihr Testheft als Nachweis vorlegen.
Besuchszeiten sind 15 bis 18 Uhr, letzter Einlass um 17 Uhr.
Patienten – 3G-Plus-Regel für Patienten
Sowohl für ambulante, als auch stationäre Aufenthalte im KKA, der Notfallaufnahme, im Medizinischen Versorgungszentrum, der Radiologie sowie in der physikalischen Therapie müssen sich grundsätzlich alle Patienten im Testzentrum testen lassen.
Ungeimpfte oder nicht genesene Patienten erhalten nur Zutritt mit einer angelegten FFP2-Maske und einem aktuellen zertifizierten Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden. Dieser Test kann im Testzentrum durchgeführt werden.
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