2G-Plus-Regel für BesucherAb Donnerstag: Testzentrum am Kreiskrankenhaus Alsfeld
ALSFELD (ol). Alsfeld erhält ein weiteres Testzentrum: Am Kreiskrankenhauses des Vogelsbergkreises in Alsfeld (KKA) können ab Donnerstag Bürgerinnen und Bürger einen Antigenschnelltest durchführen lassen und einen offiziellen Nachweis erhalten. Außerdem werden grundsätzlich alle Patienten und Besucher vor dem Betreten des KKA im Testzentrum mittels Schnelltest getestet – nur wenn das Testergebnis negativ ist, darf das Krankenhaus betreten werden.
Aufgrund der hohen Inzidenzen, steigender Fallzahlen von SARS-CoV-2-Infektionen und gehäuftem Auftreten von Impfdurchbrüchen habe die Krankenhausleitung beschlossen, das Testangebot auszuweiten. In Kooperation mit der CAS City-Ambulanz Service und Pflege GmbH werde im Bereich des Haupteingangs des KKA ein Testzentrum mit einem separaten Eingang eingerichtet, teilt das KKA in einer Pressemitteilung mit.
Die Anmeldung zu den Testungen erfolgt ausschließlich über den Informationsschalter des Krankenhauses. Wie das KKA mitteilt, sollten vor dem eigentlichen Termin etwa 20 Minuten für die Testung eingeplant werden.
Das Testzentrum ist von Montag bis Freitag jeweils von 7.30 bis 17 Uhr geöffnet. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist das Testzentrum von 14.30 Uhr bis 17 Uhr geöffnet. Getestete erhalten vom Testzentrum ein Testat. Notfälle müssen nicht getestet werden, heißt es weiter.
Besucher – 2G-Plus-Regel:
Zum Schutz von Patienten, Besuchern und Personal wird am Kreiskrankenhaus die 2-G-Plus-Regel eingeführt. Besucher müssen geimpft oder genesen sein und das Impftestat oder eine Genesungsbescheinigung an der Information vorlegen und sich außerdem einem Schnelltest unterziehen. Im Anschluss erhalten sie die Berechtigung, ihre Angehörigen auf Station zu besuchen. Kinder ab 6 Jahren, die an regelmäßigen Tests in der Schule teilnehmen, können ihr Testheft als Nachweis vorlegen.
Besuchszeiten sind 15 bis 18 Uhr, letzter Einlass um 17 Uhr.
Patienten – 3G-Plus-Regel für Patienten
Sowohl für ambulante, als auch stationäre Aufenthalte im KKA, im Medizinischen Versorgungszentrum, der Radiologie sowie in der physikalischen Therapie müssen sich grundsätzlich alle Patienten im Testzentrum testen lassen.
Ungeimpfte oder nicht genesene Patienten erhalten nur Zutritt mit einer angelegten FFP2-Maske und einem aktuellen zertifizierten Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden. Dieser Test kann im Testzentrum erfolgen.
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