Wegen Urlaubsrückkehrern - Kreis setzt weiterhin aufs LüftenSchulstart mit verschärften Vorsichtsmaßnahmen
VOGELSBERG (akr). Nach sechs Wochen Sommerferien geht es am Montag für die Schüler wieder in die Schule – und zwar unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen, jedenfalls in den ersten zwei Wochen. Welche das sind und was der Vogelsbergkreis an Vorkehrungen bislang getroffen hat, das lesen Sie hier.
Das neue Schuljahr in Hessen soll am kommenden Montag wie geplant mit Präsenzunterricht starten – in allen Schulen und Jahrgängen. Die jüngste Anpassung des hessischen Corona-Eskalationskonzepts sieht nämlich vor, dass es auch bei steigender Inzidenz keine Schulschließungen und damit auch keinen Distanz- oder Wechselunterricht mehr geben soll. Da der Schulstart entscheidend für den weiteren Verlauf des Schuljahres ist, so Kultusminister Alexander Lorz, wird es zu Beginn für einen Übergangszeitraum spezielle Maßnahmen geben.
So wird in den ersten zwei Schulwochen die Testfrequenz erhöht. Das heißt, Schüler müssen nicht wie bislang zwei Mal, sondern drei Mal die Woche einen Schnelltest machen. Auch am Sitzplatz herrscht aufgrund möglicher Auswirkungen durch Reiserückkehrer in den ersten beiden Wochen zunächst eine Maskenpflicht. Lorz empfiehlt zudem auch eine Maske im Freien bei Einschulungsfeiern oder anderen Schulveranstaltungen zu tragen. Nach den zwei Wochen soll die Maskenpflicht am Platz dann wieder wegfallen – außer bei einer Inzidenz von 100, dann gelte sie weiterhin.
Lüften, Lüften, Lüften
„Das richtige und regelmäßige Lüften ist das A und O für einen sicheren Unterricht, gerade dann, wenn im Klassenzimmer am Platz keine Maske mehr getragen werden muss“, betont Lorz – und daran orientiert sich auch der Vogelsbergkreis. Die derzeit intensiv diskutierten Luftreinigungsanlagen könnten dabei unter gewissen Bedingungen unterstützen. „Ersetzen können sie das Lüften aber nicht, wie neuste Studien zeigen“, so der Kultusminister.
„Den hohen Wirkungsgrad des Stoßlüftens gegen Aerosole haben zudem Forscher der Technischen Hochschule Mittelhessen Ende vergangenen Jahres nachgewiesen. Ihre Untersuchung ergab: Die Stoßlüftung erwies sich um das zehn- bis 80-fache wirksamer als ein zuvor dokumentierter Einsatz der maschinellen Luftfilterung. Den Einsatz mobiler Luftfiltergeräte erachten sie hingegen nur im begründeten Ausnahmefall für sinnvoll, geht aus einer Mitteilung vom November 2020 hervor“, teilt die Pressestelle des Vogelsbergkreises mit.
Genauso werde das im Vogelsbergkreis gesehen. Es gebe hier in den Schulen nur wenige Klassenräume, die nicht oder nur schlecht gelüftet werden können. „Für diese innen liegenden Räume wurden Luftreinigungsanlagen angeschafft“, so der Kreis. Bislang habe der Vogelsberg 1.258.729 Euro an Fördermittel für Corona-Schutzmaßnahmen erhalten, die auch bereits vollständig investiert wurden. 419.579 Euro gingen hierbei an die Kita-Träger, 839.195 Euro wurden für die Schulen im Kreis investiert. „Darüber hinaus wurden Eigenmittel in Höhe von mindestens 279.731 Euro aufgebracht“, so die Pressestelle.
In Sachen Investitionen (auch vor dem Förderprogramm) gibt der Kreis folgenden Überblick: Für allgemeine Hygienegegenstände und Schutzausstattungen wurden rund 125.000 Euro investiert, 92.000 Euro für insgesamt 800 CO₂,-Messgeräte ausgegeben, 984.000 Euro wurden in insgesamt 60 dezentrale Lüftungssysteme und 106.000 Euro in 30 mobile Luftreiniger investiert.
Sonderimpfaktionen im Impfzentrum
Darüber hinaus teilt der Vogelsbergkreis mit, dass er zu Sonderimpfaktionen im Impfzentrum aufrufen wird, die am Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag, also vom 2. bis 5. September, stattfinden sollen. „Donnerstag und Freitag öffnet unser Impfzentrum ab 15 Uhr, die Jugendlichen können also nach Schulschluss zum Impfen kommen, ebenso am freien Wochenende“, so der Kreis. Auch die Zweitimpfung könne dann noch im Impfzentrum vorgenommen werden.
Kultusminister Alexander Lorz kündigte zudem an, dass alle Schüler nach den Ferien dann auch ein Testheft erhalten werden. „Der dort vermerkte negative Nachweis kann dann auch im privaten Bereich verwendet werden, wenn die Vorlage eines Testergebnisses erforderlich ist.“ Die Vorlage dieses Testnachweishefts in Kombination mit einem Schülerausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis ersetzt für Ungeimpfte und Nicht-Genesene den negativen Testnachweis einer zertifizierten Teststelle und kann im gesamten Land Hessen beispielsweise beim Besuch eines Kinos oder eines Restaurants als negativer Testnachweis genutzt werden. Im Testheft ist der Name der Schülerin oder des Schülers, der Name der Schule sowie jeweils der Tag der Selbsttestung angegeben.
Testheft als Nachweis für Kinobesuch usw. Der Ansatz war gut gemeint, allerdings nicht praktikabel. Da ein Testergebnis nur 24 Std. gültig ist, wird der Kinobesuch am Wochenende richtig teuer. Da ab Mitte Oktober die Tests vom Taschengeld bezahlt werden. Manchmal denke ich außer Nebelkerzen hat unser Kultusministerium nichts drauf um einen vernünftigen Schulbesuch während der Pandemie zu gewährleisten.
Anderthalb Jahre Corona, und die Lösung für die Schulen im Kreis ist Lüften, Lüften, Lüften… Unglaublich, hätte man die Zeit nicht besser nutzen können? Ach nein, es waren ja Ferien, da war wohl auch für die Verantwortlichen Erholung angesagt…