Gesellschaft7

Vierter Verhandlungstag im Prozess gegen die unbekannte A49-AktivistinVerteidigung scheitert mit zahlreichen Beweisanträgen

ALSFELD (akr). Die Angeklagte habe keine festen Wanderschuhe getragen, sondern leichte Turnschuhe, der SEK-Beamte habe keine Todesangst gehabt, die Spezialeinsatzkräfte hätten gefährlich und rechtswidrig gehandelt und die Videodateien der Polizei seien manipuliert – das sind nur einige der Vorwürfe, die Rechtsanwalt Tronje Döhmer am vierten Verhandlungstag im Unbekannte-Aktivistin-Prozess mit seinen zahlreichen Beweisanträgen erhob.

Die erste Unterbrechung am vierten Prozesstag vor dem Alsfelder Amtsgericht ließ nicht lange auf sich warten – genauer gesagt dauerte es nur wenige Sekunden. Das Gericht hatte einen Antrag des Pflichtverteidigers Tronje Döhmer zurückgewiesen, in dem er forderte, die Zeugenaussagen der drei SEK-Beamten D111, K214 und D333, die an den vorherigen Verhandlungstagen ausgesagt hatten, wortwörtlich zu protokollieren. „Es kommt auf den Inhalt der Aussage an, nicht auf den Wortlaut“, betonte Richter Dr. Bernd Süß, ehe ein langer Monolog Döhmers folgte.

Während nämlich Richter Dr. Süß bereits am gestrigen Dienstag, dem dritten Verhandlungstag, betonte, dass das Gericht keinen Anlass für eine weitere Beweise sieht, war die Verteidigung ganz anderer Meinung. Es war eine wahre Beweisantragsflut, die Döhmer an diesem Mittwochmorgen im großen Saal des Alsfelder Amtsgerichts vortrug. So forderte er nicht nur, die Schuhe der Angeklagten zu zeigen, mit denen sie nach den Beamten getreten haben soll, sondern auch zahlreiche Videoaufnahmen in Augenschein zu nehmen. Mehrere Gutachten müssten seiner Meinung nach ebenfalls als Beweise in die Hauptverhandlung aufgenommen werden – um es kurz und knapp zusammenzufassen.

Doch wieso fordert die Verteidigung, dass die Schuhe gezeigt werden? Das hat einen ganz bestimmten Grund. Für die Staatsanwaltschaft trug die Angeklagte Wanderstiefel, beziehungsweise Wanderschuhe, die Verteidigung ist der Auffassung, dass es sich um „leichte Turnschuhe“ handelt. Hätte die Angeklagte wirklich „leichte Turnschuhe“ getragen, würde nach Darstellung der Verteidigung schon mal ein Punkt wegfallen, der für die „gefährliche Körperverletzung“ spricht, die die Staatsanwaltschaft der unbekannten Aktivistin vorwirft. Ein einfacher Turnschuh führe nicht zu lebensgefährlichen Verletzungen und sei „kein Schuhwerk, das als Waffe gewertet werden kann“, betonte Döhmer.

Ein Verfahren könnte eingestellt werden

Apropos Anklagepunkt. Einer der Vorwürfe gegen die Frau könnte noch fallengelassen werden. Und zwar der Vorwurf des Werfens von Flaschen mit Öl und Urin. Staatsanwältin Mareen Fischer forderte dies, da die angenommene Tat, um es einfach auszudrücken, sich nicht auf die „mutmaßlich zu erwartende Strafe“ auswirken. Das Gericht stellte den Antrag allerdings erstmal noch zurück.

„Die Verteidigung beantragt, sämtliche vertonte Videodateien, die dem Gericht von der Polizei, der Staatsanwaltschaft und Verteidigung zur Verfügung gestellt wurden, in der Hauptverhandlung in Augenschein zu nehmen“ – diesen Satz von Tronje Döhmer hörte man an diesem Mittwoch nicht nur einmal. So sollen Videos nochmal die vorgeworfenen Tritte und Schläge der Angeklagten zeigen oder aber, dass sich Hubwagen in unmittelbarer Nähe befunden haben sollen. „Der Hubwagen wäre die sicherste Methode gewesen“, betonte der Pflichtverteidiger. Dass dieser nicht zum Einsatz habe kommen können, so wie es am Dienstag beispielsweise die Polizistin aus Bochum erklärte, seien „Schutzbehauptungen und falsche Tatsachen“.

Döhmer: Aussagen seien „falsch, vage, pauschal und widersprüchlich“

Große Zweifel hat die Verteidigung auch, was die Verletzungen der beiden SEK-Beamten K214 und D111 betrifft. „Ein Treffen auf die Nase mutierte plötzlich zu einer Verletzung der Wange“, so Döhmer. Der Zeuge D111 gab in seiner Zeugenaussage nämlich an, dass die Angeklagte ihm mit ihrem Knie auf die Nase gestoßen habe. Wie aber zunächst angenommen, habe er durch den Kniestoß kein Hämatom im Wangenbereich erlitten, ihm habe lediglich die Nase eine Stunde wehgetan.

Anders war es bei dem SEK-Beamten K214. Er gab zunächst an, keine körperlichen Verletzungen durch die Tritte und Schläge davongetragen zu haben, durch das Adrenalin habe er vermutlich keine Verletzungen gespürt. Erst später, als das Adrenalin nachließ, habe er Schmerzen im Schulterbereich gehabt, sodass er die Woche krankgeschrieben wurde. Hier wären, so Döhmer, die „nicht vorhandenen Verletzungen zur Dienstunfähigkeit mutiert.“ Die Aussagen des Zeugen K214 seien „falsch, vage, pauschal und widersprüchlich“. Döhmer beantragte hinsichtlich der Verletzungen zwei weitere Zeugen, leitende Polizeibeamte der jeweiligen Dienststellen, zu laden.

Der Verteidigter wollte aber nicht nur weitere Zeugen, sondern forderte auch Gutachten einzubringen. So zum Beispiel ein psychologisches. Döhmer zufolge hat K214 keine „Todesangst“ gehabt, als seine Mandantin in 15 Meter Höhe nach ihm getreten haben soll, so wie es der Zeuge beim zweiten Verhandlungstag auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft beschrieb. „Ein Mensch, der in Todesangst versetzt wurde, ist dadurch traumatisiert“, betonte er. Der SEK-Beamte habe jedoch seinen Dienst anschließend fortgesetzt. „Das ist ein sicherer Hinweis, dass sie keine Todesangst ausgelöst hat“, erklärte er.

Gefährliches, rechtswidriges Handeln und weitere Vorwürfe

Ein anderes Gutachten soll belegen, dass die Spezialeinsatzkräfte gefährlich gehandelt hätten – und zwar gegenüber der Angeklagten. Die Bergung seiner Mandantin sei im „direkten Zugriff ohne vorherige Überprüfung ihres Sicherheitssystems“ erfolgt, so Döhmer. Für jeden Kletterer sei das eine „angsteinflößende Erfahrung“ gewesen. Der Einsatz sei rechtswidrig und hätte gegen jegliche Sicherheitsbestimmungen und Richtlinien verstoßen.

Das waren aber nicht die einzigen schweren Vorwürfe, die die Verteidigung erhob. So habe am Morgen des 26. November ein SEK-Beamter gegenüber einem Aktivisten eine Drohung ausgesprochen. „Wenn du den Fuß an die Leiter tust, trete ich dir den Hals kaputt, du Wichser“, soll er laut Verteidigung gesagt haben. Diese Drohung habe sich „wie ein Lauffeuer“ verbreitet und er könne nicht ausschließen, dass auch seine Mandantin davon Wind bekommen habe. Für Döhmer ist es nämlich auch von Bedeutung, was an den Tagen vor dem 26. November so passiert ist, denn das könnte seiner Meinung nach das Verhalten seiner Mandantin beeinflusst haben. Ebenso war Döhmer der Ansicht, dass die Videoaufnahmen der Polizei manipulativ geschnitten und somit unbrauchbar für Beweise seien.

Fast zwei Stunden später stand die Entscheidung des Gerichtes fest: Alle Beweisanträge wurden zurückgewiesen, aus unterschiedlichen Gründen. Ein Großteil war dem Gericht nach unzulässig. Das Gericht entschied jedoch aus eigenem Interesse, weitere Beweise zu erheben und so sollen am kommenden Dienstag die zwei weiteren Zeugen aussagen. Zugelassen wurde auch, dass die Schuhe der Angeklagten gemeinsam angeschaut werden.

Hier musste sich der Pflichtverteidiger aber nicht gedulden, denn die Schuhe waren bei der Polizeistation in Lauterbach gelagert, die dann kurzerhand zum Amtsgericht gebracht wurden. „Kein Schwarz, kein Braun und keine Stiefel“, sagte Döhmer, als Richter Dr. Süß die Schuhe in Größe 40 aus der Tüte hervorholte – um leichte Turnschuhe handelte es sich hierbei, zumindest nachdem was vom Zuschauerbereich zu sehen war, aber offenbar nicht.

Lesen Sie hier nochmal alle Artikel zum Prozess.

7 Gedanken zu “Verteidigung scheitert mit zahlreichen Beweisanträgen

  1. Wer in 15 Metern Höhe auf einem Baum sitzt und nach einem Vollzugsbeamten tritt, nimmt zumindest billigend in Kauf, dass der Beamte aus dieser Höhe runterplumpst und sich verletzt. Aber die Frau ist ja Akivistin (Unwort des Jahres für mich), genau wie der Idiot, der am Dienstag beim Fussballspiel in die Arena geflogen ist. Sie gehört ja zu den selbstdefinierten Guten. Wären die Gestalten auf den Bäumen Rechtsextreme gewesen und hätten einen Beamten getreten, es hätte ein Riesengeheul gegeben. Die Identität wäre längst geklärt. Aber für diese Öko-Terroristen gelten leider noch andere Maßstäbe. Erst wenn diese Romantisierung aufhört und Leute wie diese Frau als das bezeichnet werden was sie sind, Straftäter nämlich, dann kann man diesen Terrorakten etwas entgegensetzen. Alleine dass beantragt wird, dass das Werfen von mit Urin und Öl gefüllten Flaschen nicht weiter verfolgt wird, finde ich ungeheuerlich. Das ist eine versuchte (oder wenn die Flasche getroffen hat) vollzogene Körperverletzung, laut StGB eine Straftat. Nur weil eine selbsternannte Umweltretterin das tut, ist es nicht einen gute Tat. Die Verniedlichung von diesen Leuten muss aufhören, die drehen die Schraube immer weiter.

    76
    14
      1. @klaus wegner: Kennen wir uns? Nee, oder? Ich fälle auch kein Urteil, steht mir gar nicht zu. Aber wenn ich eine mit potenziell gesundheitsgefährdenden Inhalten gefüllte Flasche nach jemandem werfe und billigend in Kauf nehme, dass die Flasche und/oder deren Inhalt dem Beworfenen körperliche Schäden zufügt, dann ist das zumindest versuchte Körperverletzung. Dazu muss man kein Richter sein. Aber Sie scheinen gewisse Sympathien für das Vorgehen dieser „Aktivistin“ zu hegen, habe ich Recht? Straftaten begehen, Identität verheimlichen, was eine armselige Wurst. Sie steht noch nicht mal für ihre Gesinnung gerade, und jetzt hofft sie wohl, dass ein Verteidiger sie mit juristischen Kniffen rausboxt.

        34
        4
    1. Aber am Monatsende werden die
      Mit unsren Steuergeldern
      Durch Schmarotzert.
      Ab in den Wald,aber von 4bis 20uhr die Wälter aufräumen.

      31
      4
  2. „– um leichte Turnschuhe handelte es sich hierbei, zumindest nachdem was vom Zuschauerbereich zu sehen war, aber offenbar nicht.“

    …um was für Schuhe handelte es sich denn stattdessen (vom „Zuschauerbereich aus“)?

    Generell ist bei diesem insgesamt recht informativen Bericht leider nicht verständlich, wieso das Gericht die erbrachten Beweise für „unzulässig“ erklärt hat; gab es keine Begründung dafür?

    16
    12
  3. Wenig überberzeugend, was der Verteitiger da vorbringt. Bis auf einen Punkt, es sollte tatsächlich ein psycholigisches Gutachten erstellt werden, allerdings nicht von dem SEK-Beamten, sondern von der Angeklagten. Ich habe nämlich den Eindruck, dass weder die Frau, noch ihr Verteidiger verstanden haben, um was es hier eigentlich geht und dass wir damit rechnen müssen, dass die Frau ihr Unwesen weitertreibt, nachdem sie aus der Haft entlassen wurde.

    58
    12
    1. Du glaubst dass diese Frau wieder Bäume besetzt? Angesichts des zu erwartenden Straffmasses ist das sogar wahrscheinlich

      11
      20

Comments are closed.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren