Innenminister Beuth und Gesundheitsminister Klose zum Start der Corona-Schutzimpfungen in HessenCorona-Impfungen starten am Sonntag mit Schwerpunktkliniken und Pflegeheimen
HESSEN (ol). Hessen steht in den Startlöchern für die ersten Impfungen gegen das Corona-Virus. Das Corona-Kabinett der Landesregierung hat am Montag beschlossen, wie die ersten Impfungen erfolgen können. Maßgebend dafür ist neben der Menge der Impfdosenlieferungen auch die von der Bundesregierung beschlossene Priorisierung der Impfgruppen. Wer zuerst geimpft werden soll? Das lesen Sie hier.
„Angesichts der nun von der Bundesregierung angekündigten Impfstofflieferungen für die kommenden Wochen sind wir sehr zuversichtlich, dass wir noch dieses Jahr mit der größten Impfaktion in der Geschichte unseres Landes beginnen können. Wir starten bei denen, die den Schutz vor dem gefährlichen Virus am dringendsten benötigen: Bei unseren ältesten Mitbürgerinnen und Mitbürgern in den Pflegeeinrichtungen und bei unserem medizinischen Personal, das auf den Covid-Intensivstationen seit Monaten gegen das Virus kämpft“, sagten Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose.
Sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht, werden nach und nach weitere Personengruppen auch in den Impfzentren geimpft, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Die Impfung von Millionen Hessinnen und Hessen sei angesichts der verfügbaren Dosen kein Sprint, sondern ein Marathon. Die Impfung gebe Zuversicht, dass wir das Virus besiegen können.
Impfstart am 27. Dezember – 10.000 Impfdosen für Hessen
Nach Angaben des Bundes werden im Laufe des 26. Dezember zunächst 10.000 Impfdosen an die Länder ausgeliefert, so dass am 27. Dezember die ersten Impfungen erfolgen können. Der Bund hat aufgrund der erforderlichen Zweitimpfungen gebeten, zunächst nur die Hälfte des Impfstoffs an die Landkreise und kreisfreien Städte weiter zu verteilen. Die übrigen 5.000 Dosen werden sicher zwischengelagert, um in jedem Fall die wichtige Zweitimpfung sicherstellen zu können. Es handelt sich bei dieser Vorgehensweise um ein bundesweit einheitliches Verfahren. Die Bundesregierung hat in Aussicht gestellt, dass noch in diesem Jahr weitere Lieferungen des Impfstoffs die Länder erreichen werden. Es handelt sich hierbei um eine Größenordnung für Hessen von weiteren fast 100.000 Impfdosen.
„Es werden zunächst nicht genug Dosen da sein, um in den Zentren großangelegt impfen zu können. Wir können daher zunächst nur in einzelnen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern mit wenigen Impfungen starten“, sagte Innenminister Peter Beuth. Sobald Impfstoffe in ausreichendem Maß vorhanden sind und ein Großteil in Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern geimpft wurde, werden in der nächsten Phase sechs zentrale Impfstellen in Hessen öffnen können. Diese Regional-Impfzentren werden in den hessischen Zentren Kassel, Gießen, Fulda, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt sein.
Diese sechs der insgesamt 28 Impfzentren übernehmen die Schutzimpfung für die eigene Gebietskörperschaft und die umliegenden Kreise entsprechend der Krankenhaus-Versorgungsgebiete, heißt es weiter. Abhängig von einer stetigen Zufuhr an hinreichend Impfstoff können dann schrittweise die weiteren 22 hessischen Impfzentren hochgefahren und geöffnet werden. Wenn alle 28 Impfzentren unter Volllast betrieben werden, können täglich etwa 30.000 Corona-Schutzimpfungen in Hessen erfolgen.
Öffnung der Impfzentren beginnt – Anmeldung für persönlichen Impftermin
Personen, die laut Impfverordnung des Bundes in die höchste Priorität fallen (§ 2 ImpfVO), haben ab der Öffnung der ersten sechs Regional-Impfzentren die Möglichkeit, ihren persönlichen Impftermin über eine bundesweit einheitliche Hotline sowie ein Anmeldeportal im Internet zu vereinbaren. Hotline und Online-Anmelde-Portal würden vom Bund einheitlich für ganz Deutschland zur Verfügung gestellt. Die Länder kümmern sich jeweils im Hintergrund der bundesweit einheitlichen Hotline und Anmeldemaske um die konkrete Terminvergabe.
Neben den bereits mobil erfolgenden Personengruppen zählen zur höchsten Priorität bei den Schutzimpfungen die Mitarbeiter der Rettungsdienste und der ambulanten Pflegedienste sowie alle weiteren Personen ab dem 80. Lebensjahr, die nicht bereits in den Alten- und Pflegeeinrichtungen durch die mobilen Teams geimpft wurden, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Insgesamt zählt die erste Gruppe nach der Impfverordnung des Bundes in Hessen rund 567.000 Menschen.
Bundesweite Einteilung der Priorisierungsgruppen laut Impfverordnung
A. Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 ImpfVO)
- Personen ab dem 80. Lebensjahr
- Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter und Bewohner)
- Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste
- Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsrisiko (insb. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)
- Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere bzw. tödliche Verläufe erwarten lässt (insb. Hämato-Onkologie, Transplantationsmedizin)
B. Schutzimpfungen mit hoher Priorität (§ 3 ImpfVO)
- Personen ab dem 70. Lebensjahr
- Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs (Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte)
- Personen in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften
- Personen, die im öGD oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind
C. Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (§ 4 ImpfVO)
- Personen ab dem 60. Lebensjahr
- Personen, bei denen aufgrund einer bestimmten chronischen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
- Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,
- Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
- Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind,
- Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleischverarbeitenden Industrie,
- Personen, die im Einzelhandel tätig sind.
@S. Unfassbar unsäglich ist ihr Kommentar, welcher gleich zeigt, wessen Geistes Kind sie sind. Unfassbar ist eher, dass den Deutschen nicht genug vom Impfstoff zur Verfügung steht, obwohl er im eigenen Land entwickelt wurde und ein Herr S. noch irritiert ist, weil ein Bundesland völlig zu Recht sofort mit dem Impfen beginnt.
Unfassbar, dass man am 22.12 dezent verlauten lässt , dass am SONNTAG den 27.12, in den Altenheimen mit dem impfen begonnen werden soll.
Die Bewohner werden vor Tatsachen gestellt, können die Anamnesebögen nicht mehr mit den Hausärzten besprechen und werden nicht hinreichend aufgeklärt.
Knall auf Fall, werden diese Menschen damit überrumpelt und sind mit der Situation überfordert.
Durch die Feiertage, besteht kaum die Möglichkeit, dass diese Menschen sich noch beraten, informieren, oder Unterstützung holen können.
Unfassbar, in welcher Weise hier interveniert wird.
@ S.
Sie intervenieren und erheben Einspruch, oder haben sie es mit informieren verwechselt?
Die Verantwortlichen in den Altenwohnheimen kennen die Anamnese der Bewohner genau und haben sich im Vorfeld längst über die Durchführung, im Gegensatz zu ihnen, Gedanken gemacht. Schließlich ist der Ablauf dieser Mobil-Impfung schon lang genug bekannt.
Nur immer meckern und miese Stimmung verbreiten, das ist unfassbar!
Sehe ich genauso!
Wer klärt hier an Weihnachten eigentlich die Heimbewohner wann über die Nebenwirkungen auf??
Es gibt nur eine sehr seltene Nebenwirkung(1 zu 50.000) und das ist eine Allergische Reaktion innerhalb der ersten 30 Minuten, ansonsten alles wie bei der normalen Grippeimpfung , harmlose Symthome.
Als erstes ,es wird schon lange davon berichtet das die Bewohner in Altenheimen zuerst geimpft werden.
Die Bewohner werden aufgeklärt.Wir haben selbst eine Angehörige in einer Einrichtung wir mussten vorher zum Gespräch und mit unterschreiben.Ich glaube es möchte niemand seine Angehörigen an Corona sterben sehen.Egal ob Alt oder Jung.Wir betreuen unter anderem Altenheime,und eine Impfung ist dort sehr notwendig.Und ich bin mir sicher das genug Info an die Bewohner weiter gegebenen wird da die Bewohner am meisten gefährdet sind.Die Besucher halten sich nicht immer an die Regeln,da sollte man mal überlegen..