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Von 21 Uhr bis 5 Uhr in Corona-HotspotsAb Freitag: Nächtliche Ausgangssperre in Corona-Hotspots

HESSEN (ol). Ab Freitag soll es nun auch in Hessen nächtliche Ausgangsperren geben – allerdings nur dort, wo es eine besonders hohe Anzahl an Neuinfektionen gibt. Das hat Ministerpräsident Volker Bouffier am Dienstag im Landtag mitgeteilt.

„Das exponentiell stark ansteigende Infektionsgeschehen und gleichzeitig die Gefahr einer nicht mehr zu beherrschenden Pandemie, insbesondere die Überlastung des Gesundheitswesens hat uns aller größte Sorgen bereitet“, erklärte Ministerpräsident Volker Bouffier am Dienstag im Landtag. Aus diesem Grund habe man sich eben für diesen „zweiten Lockdown“ mit Beginn des Novembers entschieden.

Dadurch konnte, so Bouffier, der steile Anstieg der Kurve zwar gebremst werden, allerdings „besteht keinerlei Anlass zur Entwarnung“, betonte er. Im Gegenteil: Die Zahlen steigen weiter, beziehungsweise bleiben sehr, sehr hoch.

Man habe sich deshalb dazu entschieden, strengere Maßnahmen in Corona-Hotspots zu ergreifen. So soll ab Freitag die nächtliche Ausgangssperre dort eingeführt werden, wo der Inzidenzwert von wöchentlich 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten wird. „Die zahlen sind hoch, es muss zu Verschärfungen kommen“, so Bouffier.

Die Ausgangssperre gelte dann von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Darüber hinaus soll auch der Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum rund um die Uhr verboten werden, wie der Ministerpräsident betonte. Die Regeln sollen vorläufig bis zum 10. Januar gelten. Diese Maßnahmen seien erforderlich, geeignet und verhältnismäßig, „und ich glaube, dass diese Maßnahmen auch Wirkung erzielen werden“.

3 Gedanken zu “Ab Freitag: Nächtliche Ausgangssperre in Corona-Hotspots

  1. Es ist völlig inkonsequent „nur“ in den Hotspots eine Ausgangssperre zu verordnen. Genauso wie dieses Geeiere um Weihnachten. Auch Hessen sollte konsequent den ganzen Laden zu machen, und zwar schon vor Weihnachten. Sonst erleben wir hier das gleiche wie die Amis mit Thanksgiving

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  2. WIR HABEN KEINE FREIHEITS BERAUBUNG und GRUNDRECHTS Verletzungen !!! und wie nennt man das??
    määäh

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  3. Frage wer erlässt die Ausgangssperre? und wer kontrolliert das?
    Lt. Absprachen im Sommer sollten ab einer Inzidenz von >50 in der entsprechenden Stadt bzw. Landkreis Maßnahmen ergriffen werden; eine Vorwarnstufe sollte ab einem Wert von 35 greifen.
    Die Stadt Frankfurt hat Anfang Sept. als 1. in Hessen den Wert von 50 überschritten und keinerlei Maßnahmen ergriffen (im Radio wurde eine Aussage des OB übertragen „so unpopuläre Maßnahmen will er nicht verantworten, dass müsse das Land machen“)
    Was hilft es Maßnahmen zu entwickeln wenn regionale Verantwortliche sie nicht umsetzen weil es evtl. Wählerstimmen kosten könnte?

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