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Entscheidung des Hessischen VerwaltungsgerichtshofsA49-Gegner bekommen mehr Zeit und Platz für Menschenketten

DANNENROD (ol). Die Gegner der A49 haben erneut zwei Teilerfolge vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingefahren. Die Kasseler Richter erlaubten den Umweltaktivisten, an mehreren Orten auf der geplanten Trasse im Herrenwald und im Dannenröder Wald zu bestimmten Zeiten Menschenketten um Maschinen zu bilden.

Die Richter entschieden in mindestens zwei Verfahren, es ging um verschiedene Veranstaltungen. Im Kern sind die Entscheidungen jedoch identisch: Die Richter hielten es für zumutbar, dass vor Beginn der Rodungsarbeiten jeweils für eine Stunde Menschenketten um Forstmaschinen, Hebebühnen und ähnliches gebildet werden, um gegen die Abholzung der Wälder für die A49 zu demonstrieren. Eine der Aktionen soll wöchentlich wiederholt werden. Anders als das Gießener Verwaltungsgericht bezeichneten die Kasseler Richter ein entsprechendes Verbot des Regierungspräsidiums als „voraussichtlich rechtswidrig“ und kippten es.

In ihrer Entscheidung gaben die Richter den Aktivisten auch mehr Zeit. So dürfen die Aktionen des einen Falls wie angemeldet bis zum 1. März stattfinden. Aus Sicherheitsgründen dürfen aber die bereits gerodeten Flächen nebst einem Sicherheitsabstand von 120 Metern weiterhin nicht betreten werden. Die Beschwerde, jeweils länger als eine Stunde die Menschenketten bilden zu dürfen, scheiterte. Die jeweiligen Entscheidungen sind rechtskräftig.

4 Gedanken zu “A49-Gegner bekommen mehr Zeit und Platz für Menschenketten

  1. Sorry ich weiß nicht wer hier Entscheidet was Veröffentlicht wird.
    Ich dachte es gilt die Presse- bzw. Meinungsfreiheit.
    Schönen Dank für nichts

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    1. Steht doch beim Absenden des Kommentares direkt da, dass das Team von OL den Beitrag freigibt. Aber lieber gleich mal Rumjammern und Stänkern als zwei Sätze lesen.

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