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Hessisches Corona-Kabinett verabschiedet weitere LockerungenWieder mehr Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Veranstaltungen mit 250 Personen möglich
REGION (ol). Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat neue Corona-Lockerungen beschlossen, die ab Montag, dem 22. Juni, in Kraft treten. Diese betreffen insbesondere die Regelungen zu Besuchen in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Lockerungen für Veranstaltungen und den Einzelhandel.
„Unsere Vorgehensweise nach dem Motto ,Hessen bleibt besonnen‘ zeigt Wirkung. Ausgehend von den derzeitig niedrigen Infektionszahlen haben wir einige weitere neue Regelungen beschlossen, von denen viele Menschen profitieren“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier am Donnerstag in Wiesbaden, als er gemeinsam mit Sozialminister Kai Klose die neuen Corona-Lockerungen vorstellte.
Das Besuchsrecht in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird ab dem 22. Juni 2020 gelockert und die Anzahl von einem Besuch pro Woche auf drei Besuche erhöht. Menschen mit Behinderung, die in einer stationären Einrichtung betreut werden, können ab diesem Tag von einer Person pro Tag besucht werden. Es bestehen aber weiterhin Besuchsverbote für Personen mit Atemwegsinfektionen sowie die bisherigen Abstands- und Hygieneregelungen. Besucherinnen und Besucher sollten sich vor ihrem Besuch in den Einrichtungen anmelden, da sie registriert werden müssen. Die Seniorenbegegnungsstätten können wieder öffnen. Veranstaltungen von Seniorinnen und Senioren können unter Einhaltung bestimmter Abstands- und Hygieneregeln mit bis zu 100 Personen wieder stattfinden. Gemeinsames Singen ist weiterhin nicht erlaubt.
In Läden, Geschäften, Supermärkten, Möbelhäusern wird die Quadratmeterzahl der Verkaufsfläche pro Kunde von 20 Quadratmeter auf zehn Quadratmeter abgesenkt. Es darf sich künftig also ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Damit können wieder mehr Personen gleichzeitig in die Geschäfte eingelassen werden. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung und zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern bleibt weiterhin bestehen. Die bisherige Möglichkeit, dass Geschäfte auch an Sonntagen von 13 bis 18 Uhr öffnen dürfen, entfällt.
Eine Lockerung gibt es auch für Veranstaltungen wie Theatervorstellungen, Konzerte und Feste, die bislang bei mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Genehmigung der örtlichen Behörden einholen mussten. Diese Obergrenze steigt nun auf 250. Voraussetzung ist aber wie bisher ausreichend Fläche pro Person, die Erfassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und ein Hygienekonzept. Alle Regelungen gelten laut Landesregierung bis zum 16. August 2020.
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