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Keine Neuigkeiten im Fall um den Fußgänger-Unfall in AlsfeldGesundheitszustand des Mädchens noch immer unverändert

ALSFELD (ls). Es war die Schocknachricht im Juli: Am Fußgängerüberweg an der Kreuzung in der Alsfelder Schellengasse, etwa in Höhe der Bft-Tankstelle, kam es zu einem schweren Unfall. Ein Autofahrer erfasste dabei drei Fußgänger, darunter ein siebenjähriges Mädchen. Noch immer geht es dem Mädchen nicht besser. Ihr Gesundheitszustand sei nach wie vor unverändert.

Ende Juli war ein 47-jähriger Alsfelder mit seinem Auto stadteinwärts von der Hartmann-Kreuzung kommend unterwegs. Am Fußgängerüberweg, etwa in Höhe von der Bft-Tankstelle in der Schellengasse, erfasste er drei Fußgänger. Alle drei Personen wurden schwer verletzt. Während sich der Gesundheitszustand der 59-jährigen Alsfelderin hatte gebessert. Der des siebenjährigen Mädchens ist noch immer unverändert, wie Staatsanwalt Rouven Spieler an diesem Dienstagmorgen gegenüber Oberhessen-live bestätigte.

Rückblick: Zunächst sprach die Polizei darüber, dass der Mann bei Rot über die Ampel gefahren sein soll. Er soll außerdem Alkohol intus gehabt haben. Die Meldung über den Unfall ist, wie ein Polizeisprecher damals erklärte, um 20.04 Uhr in der Zentrale eingegangen. Ihm zufolge sei es „sehr wahrscheinlich“, dass der Unfall vor 20 Uhr passiert sei – also als die Ampeln noch in Betrieb waren.

Noch immer prüfen die Gutachter der Polizei allerdings noch zwei weitere Faktoren: Einmal könne der Mann von der Sonne geblendet worden sein und zum anderen wird geprüft, ob die Abschaltung der Ampel – so wie es in Alsfeld ab 20 Uhr üblich ist – mit eine Ursache für den Unfall gewesen sein könnte.

Über den Promillewert des wohl alkoholisierten Fahrers konnte Keller keine Angaben machen. Sollte sich ein Wert von über 1,1 Promille ergeben, wäre das laut Gesetz eine „unwiderlegbare absolute Fahruntüchtigkeit“. Dann kann laut Paragraph 315c Strafgesetzbuch neben dem Führerscheinentzug eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Das kann allerdings auch bei einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ mit einem Promillewert ab 0,3 drohen, sollten weitere Ausfallerscheinungen wie das Fahren von Schlangenlinien in Erscheinung treten.

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