
Nathloser Kindergeldbezug auch nach dem Schulende - Jetzt Anträge ausfüllenKindergeld nach der Schulausbildung
VOGELSBERG (ol). Die Familienkasse Hessen möchte Eltern auch nach dem Schulende ihrer Kinder einen nahtlosen Kindergeldbezug ermöglichen. Wer schon weiß, wie es nach dem Schulabschluss für den eigenen Nachwuchs weitergeht, hat die Möglichkeit dies bereits jetzt der Familienkasse mitzuteilen.
Wichtig ist, dass alle Unterlagen wie zum Beispiel ein Ausbildungsvertrag oder eine Studienbescheinigung vorliegen und in Kopie bei der Familienkasse eingereicht werden, heißt es in der Pressemeldung der Agentur für Arbeit Gießen. Unter Angabe der Kindergeldnummer könnten die Unterlagen per Post an die Familienkasse Hessen, 34196 Kassel geschickt werden.
Grundsätzlich erhalten Eltern für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres könne Anspruch auf Kindergeld bestehen. Zum Beispiel dann, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviere. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste, FSJ, FÖJ oder anerkannte Freiwilligendienste im Ausland, könne Kindergeld gezahlt werden.
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