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Tatverdächtige schweigt zu den Vorwürfen - Ob noch weitere Personen beteiligt waren kann nicht ausgeschlossen werdenGießener Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Entführungsfall Würth

FULDA (ol). Drei Jahre nach der Entführung des Unternehmersohns Markus Würth, konnte die Polizei im März diesen Jahres einen Tatverdächtigen festnehmen. Die Staatsanwaltschaft Gießen hat nunmehr Anklage wegen des dringenden Verdachts des erpresserischen Menschenraubes gegen den 48 Jahre alten Angeschuldigten erhoben. Der Tatverdächtige allerdings schweigt bislang zu den Vorwürfen.

In einer gemeinsamen Presseerklärung geben die Polizei und die Staatsanwaltschaft bekannt, dass die zuständige Große Strafkammer des Landgerichts Gießen in den kommenden Wochen anhand des umfangreichen Aktenmaterials über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden wird.

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, im Zuge der im Juni 2015 erfolgten Entführung von Markus Würth ein Lösegeld in Höhe von drei Millionen Euro verlangt, also einen erpresserischen Menschenraub begangen zu haben. Im Verurteilungsfalle drohe dem Beschuldigten, der sich weiterhin in Untersuchungshaft befinde, eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren.

Der Mitte März 2018 stattgefundenen Festnahme des Tatverdächtigen waren umfassende Ermittlungen der Kriminalpolizei in Fulda vorausgegangen. Insbesondere wurden eine Vielzahl von Zeugen vernommen, Funkzellendaten ausgewertet und eine Öffentlichkeitsfahndung mit einer Stimmsequenz initiiert. Polizeilich beauftragte Sprachwissenschaftler der Philipps-Universität Marburg stellten letztlich fest, dass es sich bei der Stimme des Angeschuldigten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um die Täterstimme handelt.

Der anwaltlich vertretene Angeschuldigte habe eine Tatbeteiligung bislang bestritten. Derzeit schweige er zu den Vorwürfen. Nach den aktuell vorliegenden Erkenntnissen könne nicht ausgeschlossen werden, dass in die Entführung noch weitere unbekannte Personen involviert waren. Die Ermittlungen hierzu dauern an.

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