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SPD-Landtagskandidat und Kreisvorsitzender Swen Bastian zu den Plänen der Landesregierung„Kompetenzänderung zur Ausrufung des Katastrophenfalls offenbart fehlende Wertschätzung“

VOGELSBERG (ol). Mit Unverständnis reagiert der heimische Landtagskandidat und SPD Kreisvorsitzende Swen Bastian auf die Pläne der CDU-geführten Landesregierung, den Landkreisen als unteren Katastrophenschutzbehörden die Kompetenz zur Ausrufung des Katastrophenfalles zu entziehen. Im Rahmen der Novellierung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) soll Paragraph 34 des HBKG eine entsprechende Änderung erfahren.

„Der Anspruch an eine Novellierung muss sein, dass eine Verbesserung der Ist-Situation eintritt. Diesem Anspruch wird CDU-Innenminister Beuth insbesondere mit der Kompetenzänderung zur Ausrufung des Katastrophenfalls nicht gerecht“, sagte Bastian. Sollte das Gesetz wie vorgelegt von der schwarz-grünen Mehrheit im Landtag beschlossen werden, wäre Hessen das einzige Flächenbundesland mit einer Zustimmungsregelung des Innenministeriums für den Katastrophenfall.

Wertschätzung für die gute und weitsichtige Arbeit vor Ort sei für die Landesregierung offenbar ein Fremdwort, so Bastian in der Pressemitteilung. Nur so könne man die Absicht des Innenministers verstehen, den Landkreisen durch die Gesetzesänderung ihre bisherige Kompetenz zu entziehen. Die Neufassung von Paragraph 34 HBKG sieht die gemeinsame Ausrufung des Katastrophenfalles von unterer und oberster Katastrophenschutzbehörde vor. Minister Beuth wolle damit künftig das letzte Wort haben, wann im Ernstfall für eine Region der Katastrophenfall ausgerufen wird.

Zuständigkeit soll bei Landkreisen angesiedelt bleiben

„Das CDU-geführte Innenministerium spricht damit den unteren Katastrophenschutzbehörden und ihren Hilfsorganisationen Fachkenntnisse und Kompetenzen ab“, erklärt Bastian. Dabei seien gerade die unteren Katastrophenschutzbehörden in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Feuerwehren, dem DRK, der DLRG und dem THW immer verantwortungsvoll und kompetent mit ihren Aufgaben umgegangen. Der Katastrophenschutz müsse schnell funktionieren und niemand brauche neue, lange Leitungen. „Die Fachleute vor Ort können Schadensereignisse mit Augenmaß abschätzen, sind besser mit den besonderen örtlichen Gegebenheiten vertraut und können schnell entscheiden und handeln. Deshalb muss die Zuständigkeit dort angesiedelt bleiben wo sie hingehört, nämlich bei den Landkreisen“, machte Bastian deutlich.

Dies werde auch von der kommunalen Familie in Hessen so gesehen. Das Präsidium des Hessischen Landkreistages habe die geplante Änderung bereits in einem einstimmig gefassten Beschluss abgelehnt. Von der geplanten Anhörung des Gesetzentwurfes erwarte man sich noch weitere Hinweise und Einschätzungen. Ziel der Novellierung des HBKG müsse es sein, die Wertschätzung und Anerkennung der ehrenamtlich Tätigen und der Verantwortlichen vor Ort stets im Blick zu behalten, statt neue Wege der Zentralisierung zu beschreiten, erklärt Bastian abschließend.

3 Gedanken zu “„Kompetenzänderung zur Ausrufung des Katastrophenfalls offenbart fehlende Wertschätzung“

  1. Als Verfasser des Artikels mit den Hinweisen auf Lebenslauf, Studium und Ausbildung wache ich natürlich seit meinem Artikel mit Argusaugen über die Tätigkeiten und Aussagen des Herrn Bastian; nun muss ich feststellen, dass es anscheinend wirklich nur darauf ankommt wie und was man alles von sich gibt wenn Wahlen anstehen und ich prophezeie ab jetzt wird sich Herr Bastian zu jedem Thema mehr als ausgiebig äußern! Man muss ja im Gespräch bleiben! Ich für meinen Teil versuche auch meiner Tochter beizubringen alles zu hinterfragen und sich alle Seiten eines Themas vor Augen zu führen, so mache ich es auch. Mir stellt sich die Frage warum niemand die Mühe macht Herrn Bastian auch einmal öffentlich auf seine Karriere anzusprechen! Hier wird staatsmännisch gehandelt und ALLE Themen sind bekannt und durchschaut durch das allsehende Auge, ach nein, Herrn Bastian….

    Ich frage öffentlich:

    Herr Bastian, WAS sind Ihre Qualifikationen um sich zu allen Themen äußern zu können?
    Herr Bastian, haben sie gedient oder Zivildienst geleistet?
    Herr Bastian, haben Sie eine Ausbildung angeschlossen oder nicht?
    Herr Bastian, wie lange haben Sie studiert und wie wurde dieses Studium finanziert?
    Herr Bastian, haben Sie jemals ehrenamtlich gearbeitet im Sinne des Katastrophenschutzes oder der Feuerwehr?

    Sie können Sich hier äußern oder ich werde anfangen diese Frage auch öffentlicher an Sie zu richten!

    Es kann nicht sein, dass wir Politiker dieser Klasse unterstützen! Keine Ausbildung, kein Studium, keinerlei Erfahrungen mit der Bevölkerung! Tun Sie sich einen gefallen und beantworten sie meine Fragen! Danke

  2. Es ist Kompetenzgerangel!
    Das HBKG
    § 34 sagt heute schon, dass die übergeordnete Dienststelle zu informieren ist.
    § 35 regelt heute schon, die Übertragung von Aufgaben an andere Katastrophenschutzbehörde. Ebenso steht geschrieben, dass die oberste Behörde also das Land die Aufgabe den untern Behörden entziehen kann.

    Im operativen Szenario, werden die Herrn Brandräte einen Teufel tun die Kompetenz des Kreisbrandinspektors bzw. des Landrates zu unterminieren und andere Entscheidungen treffen.

    BSP: Hätte der damalige KBI Rinke einen Arsch in der Hose gehabt, hätte er aus dem Bücking Brand eine Katastrophe gemacht. Die gesetzlichen Rahmenparameter, das Schadensausmaß, die eingesetzten Kräfte kreisübergreifend waren für diese Entscheidung ausreichend.

    Am Ende also gar nicht schlecht, bei schwachen Führungskräften im Kreis!

    Schade ist aber auch wieder, dass nur das Negative aus Sicht der Politik angesprochen wird. Es gibt einige Themen, die es den Feuerwehren sowie den Gemeinden vor Ort leichter machen. Kostenersatz bei Tragehilfe ist definiert und klar geregelt, so muss zukünftig der Rettungsdienst, wenn er die Feuerwehr um Tragehilfe bittet, auch die Kosten übernehmen und das GRUNDSÄTZLICH! Das Bereitstellen von Materialien im Schadensfall durch privat, Unternehmen und öffentliche Hand wird neu definiert. Ganz wichtig im Zusammenhang mit Brandmeldeanlagen wird nicht mehr von Fehlalarm, sondern von Falschalarm gesprochen! usw. usw.

    Ich finde es eine gelungene Änderung.

  3. Swen Bastians fehlende Berufsausbildung und das abgebrochene Studium nach 21 Semestern offenbaren seine fehlende Wertschätzung gegenüber Menschen, die mit beiden Beinen im Leben stehen und sich nicht von so jemanden bevormunden lassen wollen.

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