Abijahrgang der Alsfelder Albert-Schweitzer-Schule hat Ärger mit Event-UnternehmenWenn die Abiparty 2500 Euro Lizenzgebühren kostet
ALSFELD (ls). Eigentlich sollte die geplante Abiparty des Abiturjahrgangs der Alsfelder Albert-Schweitzer-Schule der krönende Abschluss sein, bevor es mit dem Beginn der Prüfungen ernst wird. Eigentlich, denn mittlerweile dürfte die Fete für die Abiturienten zum Horror geworden sein. Für ihre geplante „Project X“-Abiparty am Wochenende mussten sie nämlich schon im Voraus eine Lizenzgebühr von 2.500 Euro zahlen.
Die Veranstaltung sollte diesen Samstag in der Alsfelder Stadthalle stattfinden. Dass ihnen das Fest zum im Vorfeld zum Verhängnis werden würde, damit hatten die Schüler nicht gerechnet. Der Schock war hart, als sie Post von einer bayrischen Event-Agentur bekamen. Die behauptete, sich die Markenrechte an dem Begriff „Project X“ gesichert zu haben und verlangte für eine entsprechende Nachlizensierung nun 4.750 Euro inklusive Mehrwertsteuer von den Schülern.
„Wir wussten natürlich nicht, dass wir bei sowas auf Markenrechte achten müssen. Darüber macht man sich als Schüler keine Gedanken“, erklärt ein Schüler des Jahrgangs gegenüber Oberhessen-live. Unter dem Abi-Motto „Abi-Vengers – Mit Abi in den Händen werden Helden zu Legenden“ habe man bei der Planung der Abipartys ein anlehnendes Motto gesucht und es in Project X gefunden. „Es sollte passen und in Anlehnung an den bekannten gleichnamigen Film wollten wir eine legendäre Abschlussparty vor den Prüfungen feiern“, sagt der Schüler, der anonym bleiben möchte. Auf Facebook wurde also eine Veranstaltung erstellt, um möglichst viele Besucher zur Party zu locken.
4.750 Euro als „gutgemeintes Entgegenkommen“ der Agentur
Genau dabei soll die Booking-Agentur auf die Veranstaltung aufmerksam geworden sein. „Die Agentur rief bei jemanden aus dem Jahrgang an und machte darauf aufmerksam, dass wir gegen die Bild- und Wortrechte verstoßen haben“, erklärt er weiter. In dem Telefonat soll die Agentur erklärt habe, sie sei bei Facebook auf die Veranstaltung gestoßen und aufgrund der hohen Teilnehmerzahl könne sie in diesem Fall nicht wegschauen.
Wenig später dann der Schock: In einer Mail, die Oberhessen-live vorliegt, forderte die Agentur eine Nachlizensierung im Gesamtwert von 4.750 Euro – inklusive Mehrwertsteuer -, bevor es „zu einer, weit aus kostenintensiveren Lösung per anwaltlicher Abmahnung, mit ggf. folgendem Klageverfahren auf Zahlung (ggf. Schadensersatz) beim Landgericht München kommt“, wie die Agentur in der Mail schrieb. Die Firma machte außerdem klar, dass eine fixe Umbenennung der Party zwecklos sei. Die Markenrechte seien bereits verletzt, alle nötigen Beweise dafür gesichert. Die Nachlizenz zur genannten Frist sei ein gutgemeintes Entgegenkommen der Agentur, heißt es in dem Schreiben.
Die Rückfragen von Oberhessen-live, warum die Agentur bei einem Abijahrgang nicht eine Ausnahme machen könne, wie die Agentur auf die Veranstaltung des Jahrgangs gekommen ist und ob sie gezielt nach solchen Veranstaltungen im Internet und in den Sozialen Medien suche, blieben unbeantwortet. Offenbar ist das Büro vom 13. Februar bis zum 15. Februar geschlossen. „Emails werde ich regelmässig abrufen und beantworte diese mir alsbald möglich“, heißt es in der Abwesenheitsmail der Agentur. Das ist bis zur von OL gesetzten Frist nicht geschehen.
Trotz gutem Zusammenhalt im Jahrgang: Gebühr sorgt für leere Abiball-Kasse
„Wir haben uns dann natürlich beraten lassen, aber fest steht: Wir haben auf jeden Fall gegen das Wortrecht verstoßen. Da blieb uns nichts mehr anderes übrig, als den Forderungen der Agentur nachzukommen“, heißt es aus dem Jahrgang. Das Risiko einer kostspieligen Klage sei den Schülern zu hoch gewesen.
Ein wenig Entgegenkommen zeigte die Agentur doch. In Verhandlungen konnte man sich auf einen Betrag von 2.500 Euro statt 4.750 Euro einigen. „Da stand für uns der Abiball auf der Kippe. Hätten wir den höheren Betrag zahlen müssen, dann hätte das unser Genickbruch bedeutet“, sagt der Schüler. Zwar werde es nun einen Abiball geben, trotz allem reiße die Geldstrafe ein großes Loch in die Kasse des Jahrgangs. Mit der Party am Samstag wolle man versuchen, das Loch wieder zu füllen.
„Wir haben einen Fehler begangen und müssen dafür gerade stehen, das ist klar. Wer denkt schon daran, dass sowas passiert?“, ergänzt der Schüler. Trotz des Schocks und des Stresses der letzten Tage stehe man eng zusammen und schaue optimistisch in die kommende Zeit. „Wir waren alle geschockt, aber wir lassen uns unsere Zeit nicht vermiesen. Jetzt kommt die Party, dann kommen die Prüfungen und dann als Höhepunkt kommt unser Abiball – und der wird schon irgendwie stattfinden. Irgendwie schaffen wir das“, blickt der Schüler optimistisch in die Zukunft. Recht hat der Jahrgang. Am Ende bleibt der Blick auf das Positive: Durch die Nachlizensierung kann die Project X-Abiparty am Samstag stattfinden – sogar unter dem geplanten Namen.
Die Nutzung der Marvel-Bilder ist lizentrechtlich in der Tat sehr problematisch.
Allerdings haben die kaum Grund, dem nachzugehen. Im „semikommerziellen“ Rahmen verwendet fürchten die großen Player doch viel eher den Imageschaden, wenn sie z.B. das Plakat von einer Schulklasse aus der Provinz von Deutschland abmahnen ;-)
Ich vermute mal die Nutzung der Marvel-Bilder aus den Avengers Filmen ist lizenzrechtlich auch nicht unproblematisch…
@Rouven Paol:
Geht’s noch?!?
Letztes Jahr wurden exakt 113 Abiturientinnen und Abiturienten der Albert-Schweitzer-Schule feierlich verabschiedet.
Legt man diese Anzahl auf dieses Jahr um, wären das läppische 22,12 Euro Nachzahlung für jeden Abiturienten!
Wer sich von Mama und Papa ein Abikleid, Schuhe, Handtasche und Friseur für über 500 Euro kaufen lässt, brauch sich dann über die vergleichsweise lächerlichen 22 Euro weißgott nicht zu beklagen!
Das sind somit Peanuts für die in der Regel gut betuchten Abi-Eltern.
Macht Euch nicht lächerlich.
An den Tippgeber: Auch wenn Sie kein Jurist sind, lagen Sie mit Ihrer Vermutung goldrichtig.
Ich bin sehr erfahren im Markenrecht und muss leider feststellen: hier hat sich der ABI-Jahrgang von einer klassischen Masche abzocken lassen.
Sofern das Geld noch nicht überwiesen ist – oder auch gerade dann – empfehle ich dringend rechtliche Schritte.
Aufgrund der Nizzaklassen und der damit verbundenen auch regionalen Abgrenzungserfordernis ist es äußerst schwer, lokale Veranstaltungen deutschlandweit oder gar als EU-Marke zu schützen. Für die, die sich damit nicht auskennen, ein einfaches Beispiel: wenn es in Fulda die Bäckerei Schmidt gibt, kann trotzdem in jeder anderen Stadt ein Bäcker sein Geschäft auch so benennen und bewerben (auch wenn Bäckereien in der Regel gar keine Marke eintragen).
Daher wurde die Eintragung der Marke, so wie in solchen Fällen fast immer üblich, abgelehnt. Warum allerdings selbst die benannte Rechtsberatung sich nicht mal das Markenregister anschaut, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.
Kurze Antwort mit Ansprechpartner und ich melde mich gerne, um den hiesigen ABI-Jahrgang hier nochmal kostenlos zu beraten.
@Nur mal ein Tip
Sorry, aber die Wortmarke ist eingetragen und noch gültig bis 2024.
Siehe:
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020152040190/DE
Rechteinhaber:
http://www.discomakers.de
Bin übrigens auch kein Jurist.
Abi = Reifezeugnis
Es wird immer von den „dummen Alten die nichts mehr checken“ von unseren Jungen ,alles wissenden, besser wissenden Jungen Leuten geredet. Sollen die ihre Scheiß selbst ausbaden. Jeder weiß vom Urheberhecht. Sogar die Alten. Den ganzen Tag am Smartphone aber wenn es darauf ankommt O (null) Ahnung. Wenn das die Zukunft ist? Schaut euch mal die Serie Terminator an. Das wird die Zukunft werden, aber nur weil unsere Abi Leute keine Ahnung mehr haben was ein oder zwei Konzerne betreiben.
Auf was werden unsere unsere Kinder denn vorbereitet? Auf die Vergangenheit? Oder auf die Gefahren der Zukunft? Diese Aussage ist hart aber wahr.
Können wir eine Spendenseite aufmachen für die armen Schüler??????
Nur mal so als Tip.
Anbei ist eine Ablehnung dieser Wortmarke, eingereicht von einer bayrischen Event Agentur beim Deutschen Patent- und Markenamt:
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020120660347/DE
Bin aber kein Jurist.