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Familienbündnis wird zehn Jahre alt – Veranstaltungsreihe im nächsten JahrEin Ort für Familien: Der Vogelsberg

VOGELSBERG (ol). Den Vogelsbergkreis noch familienfreundlicher machen, das sei das Ziel des Familienbündnisses – und das seit nunmehr knapp zehn Jahren. Gegründet wurde das Bündnis nämlich im März 2008, in wenigen Monaten stehe demnach der erste „runde“ Geburtstag an. Und der soll, laut Pressemeldung, den Rahmen bilden für eine Veranstaltungsreihe, bei der sich alle sogenannten Handlungsfelder des Bündnisses vorstellen und einem speziellen Thema widmen werden.

Das haben schon jetzt die Sprecher der einzelnen Gruppen gemeinsam mit Landrat Manfred Görig und dem Ersten Kreisbeigeordneten Jens Mischak im Lauterbacher Landratsamt besprochen. In dem „Bündnis für Familie“ arbeiten Ehrenamtliche und Hauptamtliche Bürger auf der einen, Politiker und Fachleute auf der anderen Seite zusammen. Acht Handlungsfelder seien gebildet worden, in denen es um bürgerschaftliches Engagement, um Gesundheit und Pflege, um Gewaltprävention, um Erziehungsverantwortung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum, um Migration und Integration und schließlich um Information und Kommunikation gehe.

Viel sei und werde angestoßen in diesen Gruppen, da werde das familienfreundlichste Unternehmer im Kreis ebenso gesucht wie alternative Wohnformen im Alter. Zwei Beispiele, die weit auseinander lägen, die aber gleichzeitig die immense Bandbreite des Bündnisses zeigen würden.

Diese Bandbreite soll sich auch bei der Veranstaltungsreihe im nächsten Jahr, die mit einer zentralen „Geburtstagfeier“ beginnen werde, widerspiegeln. Dabei werden die einzelnen Handlungsfelder Schwerpunktthemen setzen und diese – möglichst in Verbindung mit Kommunen – vorstellen. Dabei, auch das wurde bei dem Treffen im Landratsamt bereits besprochen, sollen Veranstaltungen in den verschiedenen Regionen des Kreises durchgeführt werden. Welche Themen wie präsentiert werden, das werde in den nächsten Wochen und Monaten im Familienbündnis besprochen.

12 Gedanken zu “Ein Ort für Familien: Der Vogelsberg

  1. Da der „Shitstorm in a teacup“ sich gelegt zu haben scheint, ergreife ich die Gelegenheit zu einem kurzen Resumee:

    Frage: Was veranlasst hier vier Leser und bis zu zehn „Zustimmer“ eigentlich dazu, einen Beitrag, dessen Tatsachengehalt in keiner Weise angreifbar ist, als unwillkommen, störend, unangemessen, überflüssig oder was auch immer zu bewerten? Da wird die Unterscheidung zwischen Tag und Jahrestag der Geburt, die nachweislich erhebliche juristische Konsequenzen hat und im Behördenalltag eine große Rolle spielt, als „pedantisch“ abgetan und unnötigerweise mit der Überlegung verbunden, ob dies nicht eine Charaktereigenschaft des Verfassers sei, unter der die mit diesem mutmaßlich Zusammenlebenden oder in Kontakt Stehenden mutmaßlich derart zu leiden hätten, dass man diesen eine Mitleidsbekundung widmen müsse. Ein anderer fühlt sich bemüßigt mitzuteilen, dass er keine Lust habe, lange Kommentare zu lesen und bittet dieserhalb, sich kürzer zu fassen. Wen interessiert das? Warum teilt so jemand das der Öffentlichkeit mit, statt einfach nicht zu lesen, was seine Fähigkeit, kognitive Widerstände zu überwinden oder seine Aufmerksamkeitsspanne überfordert? Auf das vergiftete Mitleid mit mir armem Menschen, der ich dem Betreffenden doch eigentlich leid tun müsse (Sandkastenniveau) oder das gönnerhafte „alles wird gut“ muss man nicht weiter eingehen.
    Nun sind vier merkwürdige Kommentatoren samt dem Häuflein ihrer dumpfen Liker (https://www.youtube.com/watch?v=jyr367tv-jE) noch keine Bedrohung der freien Meinungsäußerung. Und trotzdem macht mir das Sorgen? Ist das schon eine Folge des Vogelsberger Brain-Drains, von dem man häufiger liest (siehe http://www.alsfelder-allgemeine.de/regional/vogelsbergkreis/art74,79656)? Möglich wär’s immerhin. Aber dagegen hülfe ja ein Einwanderungsgesetz. Tausende intelligenter und technisch-handwerklich geschickter Syrer, Iraner oder Asiaten mit besten deutschen Sprachkenntnissen als Neubürger für den Vogelsberg. Könnte ich mich mit anfreunden.
    Ein paar von denen in der Kreisverwaltung, und man hätte nicht den Tag der Geburt und den Jahrestag der Geburt verwechselt und müsste jetzt nicht nachträglich Geburtstag feiern. Aber alles wird gut. Sogar kurz und gut. Denn man kann ja noch „10 Jahre Familienbündnis“ feiern. Wenn man da jetzt nicht auch wieder irgendwas von Geburtstag hineinschwurbelt. Deutsche Sprache schwere Sprache.

  2. Ulrich Lange – was sind Sie doch für ein armer Mensch – eigentlich müssten sie mir leid tun!

  3. Vielleicht noch ein Hinweis für alle voreiligen Kommentatoren und ihre „Liker“:

    1. Laut internationaler Wörterbuch-Definitionen wird unter dem Geburtstag der Tag der Geburt und n i c h t (!!!) der Jahrestag der Geburt verstanden.
    2. In der Behördenpraxis sind oft Ort und Tag der Geburt entscheidend.
    3. In juristischen Verfahren geht es aber oft auch darum, welches Lebensjahr vollendet ist, zum Beispiel bei der Bestimmung der Strafmündigkeit, der Berechnung von Ansprüchen usw. Hier ist entscheidend, dass der Tag der Geburt nicht mitgezählt wird.
    4. Wie genau es der Staat in diesen Dingen nimmt, ist einem Urteil des Bundesverfaltungsgerichts (BVerwG, 26.08.1968 – BVerwG VI C 3.68) zu entnehmen (Herr Ulrich Kürzer darf an dieser Stelle leider nicht mitlesen, da ihn die Länge des Zitats mental überfordern würde!):
    >> Während § 187 Abs. 1 BGB bestimme, daß grundsätzlich der Tag, in den ein Ereignis falle, bei der Berechnung einer Frist nicht mitzuzählen sei, enthalte § 187 Abs. 2 Satz 1 BGB eine Ausnahme von dieser Regel: Sei der Beginn eines Tages für den Anfang der Frist maßgebend, so werde der gesamte Tag mitgerechnet. An diese Ausnahmevorschrift knüpfe § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB an und bestimme, daß „das gleiche von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters“ gelte. Dadurch werde sichergestellt, daß im Wege einer Fiktion das Ereignis der Geburt entgegen dem tatsächlichen Geschehensablauf auf den Tagesanfang vorverlegt werde mit der Folge, daß der Tag der Geburt für die Berechnung des Lebensalters mitgezählt werde. Diese Regelung, ursprünglich im Entwurf zum Bürgerlichen Gesetzbuch nicht enthalten, sei von der zweiten Kommission eingefügt worden, weil sie es nach Planck „der Auffassung des Lebens für mehr entsprechend“ gehalten habe, „ein Lebensjahr schon mit dem Ablaufe des dem Geburtstage vorhergehenden Tages für vollendet anzusehen“. Dieser Gedanke sei in § 188 Abs. 2 BGB, der sich mit der Berechnung des Fristablaufs befasse, folgerichtig weitergeführt worden; denn dort sei bestimmt, daß im Falle des § 187 Abs. 2 BGB eine Frist „mit dem Ablaufe desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats“ ende, „welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstage der Frist entspricht“. Aus dem Zusammenwirken der §§ 187 Abs. 2 Satz 2, 188 Abs. 2 BGB ergebe sich somit, daß ein am Ersten eines Monats Geborener ein Lebensjahr mit dem Ablauf des letzten Tages des Vormonats vollende.“

    Vogelsbürger, denen das alles egal ist weil mihnen ohnehin zumeist alles egal ist, kann ich zum Trost noch auf nachfolgenden Link verweisen:
    http://kamelopedia.net/wiki/Geburtstag

  4. @ „Ulrich Kürzer“

    Zur Belohnung für Ihr ungewöhnlich geistreiches Pseudonym möchte ich Ihnen eine speziell auf Menschen mit Aufmerksamkeits- und Motivationsstörungen zugeschnittene Kurzform meines Kommentars widmen:

    Jubiläum verschlafen, Geburtstag ist Quatsch.
    für Ihre Kritik ein „Thanks very much!“
    Mein Kommentar wär‘ bestimmt noch wesentlich kürzer
    gäb’s amtlicherseits keine Sesselfürzer.

  5. @ Alyeska

    Vielleicht wäre es gut, wenn Sie Person und Sache auseinander hielten. Dass Institutionen nicht „geboren“ werden und damit auch nicht Geburtstag feiern können, sondern man nur ihr Gründungsjubiläum begehen kann, werden Sie aber hoffentlich nicht bestreiten. Und das sollte auch für die Tatsache gelten, dass bei Jubiläen anders gezählt wird als bei Geburtstagen von Personen.
    Wegen mir nennen Sie das Pedanterie und melden sich mal wieder, wenn im Krankenhaus Ihre Blutgruppe mit Ihrer Hausnummer verwechselt wurde. Ihr Satz: „Ich bedauere die Menschen, welche mit Ihnen zusammenleben (müssen).“ ist hinsichtlich Ihrer Persönlichkeit sehr aufschlussreich. Aber ich bin weniger pedantisch als Sie annehmen und sehr darüber großzügig hinweg.

  6. Sehr geehrter Herr Lange,

    bitte schreiben Sie doch etwas kürzer. Vielleicht habe ich dann auch Lust, Ihren Kommentar zu lesen.

  7. @Ulrich Lange
    Das Gedicht ist zwar nett und zutreffend, jedoch machen bzgl der Begriffe „Jubiläum“ bzw „Geburtstag“ die Wortklauberei und damit verbundene Pedanterie alles wieder zunichte. Ich bedauere die Menschen, welche mit Ihnen zusammenleben (müssen).

  8. Vielleicht zum besseren Verständnis noch mal die amtliche Erklärung:

    In der Amtssprache gilt als Geburtstag der Tag der Geburt. Dieser jährt sich zwölf Monate später zum zweiten, zwei Jahre später zum dritten Mal usw. Diese Zählweise gilt für Jubiläen aller Art, da man ja herausstellen will, zum wievielten Mal der Tag der Beurkundung einer Handlung, des Eintritts eines bestimmten Ereignisses usw. wiederkehrt.

    Wenn eine Person ihren ersten Geburtstag begeht, feiert sie nicht den Tag ihrer Geburt, sondern den Jahrestag der Geburt. Der Tag der Geburt wird nicht mitgezählt. Wenn man ein Jahr alt wird, erlebt man den Tag seiner Geburt zwar zum zweiten, den Jahrestag aber zum ersten Mal.

    Es ist im Deutschen nicht üblich, die beiden Bedeutungen des Wortes Geburtstag gleichzusetzen. Bei Jubiläen zählt man den Tag der Geburt mit, bei Personen dagegen nicht. Nun ist aber das Bündnis für Familien im Vogelsbergkreis keine Person. Man kann also nur das Jubiläum begehen, aber nicht Geburtstag feiern.

    Um beides nicht zu verwechseln, sollte man bei Jubiläen das Wort Geburtstag vermeiden. Siehe meine Ergänzung.

  9. Nein, den „runden Geburtstag“ des Familienbündnisses hat der VB-Kreis leider verpennt. Die Gründungsurkunde des Familienbündnisses nennt als Geburtsort und Datum „Romrod, 14. März 2008“. Da der erste Geburtstag sich grundsätzlich nicht auf das erste „vollendete Jahr“ bezieht, sondern auf den ersten Tag, eben die Geburt, war der erste runde, nämlich 10., Geburtstag am 14. März 2017. Diese Zählweise ist nun mal überall auf der Welt gleich.

    Aber wir sind hier ja im Vogelsberg. Auf dem „einzigen Schildvulkan Deutschlands“ (siehe http://www.hessischpedia.de/wiki/Vogelsberg) scheinen sich die einzigen noch lebenden Schildbürger Deutschlands zu tummeln. Und die veranstalten jetzt ein wahres Trommelfeuer von Pressemeldungen, um die falsche Nachricht vom „runden Geburtstag“ in die Gehirne zu hämmern. Das Kreis-Propagandaministerium gibt bekannt… Dieses Vorgehen hat Tradition. Seit Jahrzehnten und selbst heute noch (http://www.naturerlebnis-vogelsberg.de/vulkan-vogelsberg/vulkan-vogelsberg.html) wird vom Vogelsberg als dem „größten Vulkan Europas“ fabuliert. Motto: „Geht im Tourismus etwas schief – erfinde ’nen Superlativ!“ Stimmt nur leider nicht. Der Vogelsberg ist kein einziger großer Vulkan, sondern er „besteht aus einer Vielzahl von übereinander geschichteten Basaltdecken, die vom Oberwald in 773 m Höhe ringförmig und treppenartig zu seinen Rändern herabführen.“ Immerhin ergibt sich hieraus die größte Basaltfläche Mitteleuropas mit einer Fläche von 2.500 km². Das muss als Alleinstellungsmerkmal reichen.

    Aber zurück zum verpennten runden Geburtstag. Wenn man den schon nicht feiern wollte, hätte man die Bezeichnung Geburtstag einfach weglassen sollen. „Wir feiern 10 (volle!) Jahre Familienbündnis!“ Das wäre doch auch noch eine attraktive Botschaft gewesen. Und da hätte dann sogar das Datum 14. März 2018 gestimmt.

    Apropos Superlative. Die erwarten uns natürlich auch bei der angedrohten Veranstaltungsreihe aus Anlass des verkoksten, pardon verkorksten „runden Geburtstags“. Da ist – passend zur immensen Ausbreitung der Vogelsberger Basaltflächen – von einer „immensen Bandbreite des Bündnisses“ die Rede. Und ich zweifele keinen Augenblick, dass man uns anlässlich der 2018 stattfindenden „Veranstaltungen in den verschiedenen Regionen des Kreises“ demonstrieren wird, in welcher Hinsicht der Vogelsbergkreis „durch mehr Austausch und Kooperation, durch die Bündelung vorhandener und das Anregen neuer Angebote sowie durch das Schaffen von Öffentlichkeit“ noch familienfreundlicher gemacht wurde als er es ohnehin immer gewesen ist.

    Beim „Schaffen von Öffentlichkeit“ dachten Politik und Verwaltung allerdings weniger an die öffentliche Anregung neuer (weil fehlender!) Angebote in einer offenen und kritischen – im Wortsinn öffentlichen – Atmosphäre, sondern eher an die „Bündelung“ der Öffentlichkeitsarbeit in Form eines „betreuten Mitwirkens“ der Ehrenamtlichen unter paternalistischer Aufsicht von Politik und Verwaltung. Das liest sich dann so: „Wichtig hierbei ist das zuverlässige Begleiten, Unterstützen, Vernetzen, das Vor- und Nachbereiten aller Aktivitäten durch das Koordinationsbüro in der Kreisverwaltung“(http://www.vogelsberg-familienfreundlich.de/das-buendnis.html).

    Und weil ich mir gut vorstellen kann, wie es da aus Anlass des „runden Geburtstags“ demnächst in puncto Selbstdarstellung und Eigenlob wieder so richtig rund gehen wird, widme ich dem Familienbündnis schon einmal diese festlichen Verse:

    Hymnus Vogelsbergiensis

    Herr A lobt B,
    Frau B lobt C,
    ABC loben alle,
    damit man nicht
    ins tiefe Loch
    der Nichtbeachtung falle.

    Nun lobt man sich noch
    überkreuz sowie
    nach Strich und Faden.
    Auch alle Medien
    der Region soll’n sich
    im Lobe baden.

    Doch nicht genug da-
    mit, es kommt für die
    Kultur des Lobens
    ’ne weitere Belobigung, 
    diesmal von gaaaanz
    weit obens.

    Nun ist die Welt des
    Lobes voll, nichts wär‘
    mehr zu erörtern.
    Das Publikum ist
    schon wie toll von all
    den schönen Wörtern.

    Selbst die, die von der
    Politik am här-
    testen betroffen,
    die macht postfakti-
    sches Geschwätz genau 
    so sturzbesoffen.

    Es tanzt der Flashmob
    hemmungslos und tobt
    immer gestörter.
    Nun fehlt nur noch das
    Ritterkreuz mit Ei-
    genlob plus Schwerter

    sowie in Platin
    und besetzt mit
    funkelnden Brillanten.
    Das Ganze nennt sich
    schlicht PR in all
    ihren Varianten.

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