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Streunende Katzen an Rasthof Mücke - Unterschiedliche Auffassungen über ZuständigkeitVorwurf der „tierschutzrechtlichen Heuchelei“ gegen Alsfelder Tierheim

ALSFELD/MÜCKE (ls). Wann muss sich eine Kommune um eine Katze in freier Wildbahn kümmern? Darüber gab es bereits in Alsfeld Diskussionen zwischen Stadt und Tierheim – und nun macht das Thema auch vor der Gemeinde Mücke nicht Halt. Die leitende Tierärztin des dortigen Tierzentrums wirft ihren Kollegen in Alsfeld Heuchelei in Sachen Tierschutz vor. 

Oft hungern sie, sind krank und ein Gesundheitsrisiko für andere Tiere: Herumstreunende  Katzen sind ein Problem. Wer für die Tiere letztendlich die Verantwortung übernimmt, das wurde schon des öfteren diskutiert – besonders in und um Alsfeld. Doch auch vor der Gemeinde Mücke macht die Diskussion keinen Halt, denn auch dort gibt es genügend streunende Katzen, gerade auf dem Rasthof an der Autobahn. Die Alsfelder Tierschützerin Bettina Reser, die auch im Tierheim Alsfeld tätig ist, kann nicht mehr weg sehen.

Vor gut einem Jahr erreichte das Tierheim ein Anruf einer Urlauberin, in dem es hieß, an der Raststätte in Mücke habe sie Katzen gefunden. Zuständig ist das Tierheim Alsfeld nicht für die Gemeinde Mücke, die einen sogenannten Fundtiervertrag mit dem Tierzentrum Gelnhausen hat. Solch ein Vertrag regelt, mit welchem Tierheim örtliche Behörden zusammenarbeiten.

„Tägliche Fütterung organisiert“

Reser entschied sich dazu, sich privat um die Katzen zu kümmern. Auf Nachfrage habe sie bei der ansässigen Fastfoodkette erfahren, dass es sich um eine Katzenmutter samt drei Jungen handele, die öferts dort anzutreffen seien. „Ich organisierte jemanden, der die Katzen täglich fütterte und meldete die Katzen als Fundtiere bei der Gemeinde Mücke und fragte an, was man gedenkt mit diesen Tieren zu tun“, schreibt Reser in einer Pressemitteilung. Wochenlang habe sie nichts gehört und nach mehrmaliger Nachfrage sei ihr von der Gemeinde Mücke gesagt worden, dass man nichts tue, da es sich dabei um herrenlose Katzen handele und die Gemeinde dafür nicht zuständig sei.

Nach Resers Auffassung irrte sich der Mitarbeiter der Gemeinde dabei. Das Verwaltungsgericht Stuttgart habe mit Beschluss vom 16. Dezember 2013 festgestellt, dass Katzen grundsätzlich als Haustiere gehalten werden und daher keine herrenlose Wildtiere seien. Bei aufgefundenen Haustieren bestehe die Regelvermutung, dass diese nicht ausgesetzt wurden, da soetwas nach § 3 Nummer 3 des Tierschutzgesetzes verboten sei. Somit ist laut Reser davon auszugehen, dass es sich bei aufgefundenen Katzen und Hunden immer um Fundtiere handelt.

Herrenlose Tiere, Fundtiere: Diese Begriffe und ihre Defintion sind entscheidend in diesem Fall. Vor allem die Frage, wann ein Fundtier ein Fundtier ist, ist enorm wichtig. Wenn jemand seinen Geldbeutel verliert und jemand anderen ihn findet, dann ist der Geldbeutel eine Fundsache. Der Finder kann ihn bei der Gemeinde oder der Stadt abgeben, die sich darum kümmern muss, ihn also in einem Fundbüro aufbewahren und dem Eigentümer eine bestimmte Zeit geben muss, in der er sich bei ihr melden und den Geldbeutel abholen kann.

Auch bei Fundtieren hat die Stadt eine Pflicht sich um diese zu kümmern – doch anstatt in einem Fundbüro werden Fundtiere in Tierheimen untergebracht.

„Die Rechtssprechung in Hessen ist hier eindeutig“

„Die Diskussionen mit dem Tierschutzverein Alsfeld dreht sich immer wieder um die Unterscheidung zwischen Fundtieren und herrenlosen bzw. ausgewilderten Katzen. Die Rechtssprechung in Hessen ist hier eindeutig“, heißt es aus dem Ordnungsamt der Gemeinde Mücke auf Nachfrage von Oberhessen-live. Anders als von Reser dargestellt habe der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am 17. Mai diesen Jahres darüber entschieden, dass aufgrund der mittlerweile großen Populationen von entlaufenen und ausgesetzten Katzen, eine allgemeine Qualifizierung von aufgefundenen Tieren den Bewertungen des Fundtierrechts widerspreche. Des Weiteren habe auch das Verwaltungsgericht Gießen beschlossen, dass die Tatsache, dass eine Katze eingefangen werden muss, um in ihren Besitz zu gelangen, belegen dass es sich um kein Fundtier handele.

Vereinfacht gesagt: Die Gemeinde Mücke beruft sich auf die Meinung, dass bereits so viele ausgewilderte Katzen herumlaufen, dass man nicht davon ausgehen kann, dass jede von ihnen „verloren“ wurde beziehungsweise abgehauen ist. Und was nicht verloren wurde, kann auch nicht als Fundsache gelten. Und das bedeutet widerum, dass sie sich die Gemeinde nicht um das jeweilige Tier kümmern muss.

Tierschützerin Reser teilte mit, es habe lange Diskussionen und „unschöne“ Gespräche mit dem zuständigen Gemeindemitarbeiter gegeben, dem das Schicksal der Katzen ihrer Meinung nach „egal“ sei. Die Gemeinde widerspricht: Es habe keine „emotionalen Äußerungen“ zum Schicksal der Katzen gegeben, da in einem solchen Fall eine „rein objektive Bewertung“ stattfinde. Letztendlich habe man sich trotzdem darauf geeinigt, dass das Tierheim die Katzen einfange und mit nach Alsfeld nehme. Auch die Erlaubnis des zuständigen Jadgpächters und des Maxi-Autohofes habe Reser dafür bekommen.

Im Dezember 2016 soll die erste Katze in ihre Falle gegangen sein, heißt es von der Tierschützerin. Sie vermutete, dass es sich dabei um die Mutterkatze handelte und brachte sie zum Bauhof in Mücke, wo sie vom Tierzentrum Gelnhausen abgeholt wurde. „In der folgenden Zeit habe ich Nächte bei minus 14 Grad mit Bettzeug, Wärmflasche und Thermoskanne auf dem Rasthof verbracht, um die drei Jungkatzen zu fangen“, schreibt sie weiter. Einmal habe sie zwei Katzen gesehen, einmal habe eine Katze die Falle von außen ausgelöst, aber in die Falle hinein soll keine gegangen sein. Im Frühjahr sollen keine Katzen mehr gesichtet worden sein und Reser löste die Futterstelle auf.

Mehrere Katzen gefangen

Anfang August diesen Jahres seien allerdings erneut Meldungen über Katzen am Rasthof eingegangen. Wieder wurden sie versorgt und eingefangen. Gesehen wurden zu diesem Zeitpunkt fünf junge Katzen und zwei Katzen aus dem letzten Jahr sollen Berichten zufolge überfahren worden sein. Der Mitarbeiterin und ihren Helfern sei es in den letzten Wochen gelungen, vier Katzen zu fangen. „Um weiter verfolgen zu können, was mit den Katzen passiert und da man nichts Gutes vom Tierzentrum Gelnhausen gehört hatte, entschlossen wir uns für jedes dieser Tiere eine Patenschaft im Tierheim Alsfeld abzuschließen und die Katzen dort unterzubringen“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Vor wenigen Wochen gelang es erneut eine Katze zu fangen. Der Gesundheitszustand des Tieres sei nicht der Beste gewesen, es soll am Bein verletzt gewesen sein. Reser rief diesmal doch im Tierzentrum Gelnhausen an und bat, das Tier in Alsfeld abzuholen. Ein Mitarbeiter erschien ihrer Schilderung nach. Doch was dann geschah soll laut Reser „unglaublich“ gewesen sein.

Der Mitarbeiter soll versucht haben, die Katze unter freiem Himmel im Garten von der Falle in einer Transportbox umzusetzen. Die Box sei klein und instabil gewesen. Dabei soll er das Tier nicht fest genug im Griff gehabt haben, sodass die Katze entkommen konnte. „Ich frage mich, wie jemand, der im Rahmen eines Fundtiervertrages so unprofessionell mit dieser Situation umgehen kann. Kann man nicht erwarten, dass jemand der Geld von einer Gemeinde für die Fundtiere bekommt, immerhin Steuergelder, jemanden zum Abholen der Tiere schickt, der kompetent ist? Der Ahnung hat, wie solche Tiere zu Händeln sind?“, heißt es seitens Resers in der Pressemitteilung. Durch die Panik des Tiers sei ein Ausbüchsen in diesem Fall programmiert gewesen. Anders als es Reser darstellt, habe der Mitarbeiter des Tierzentrums Gelnhausen laut eigener Aussage sehr wohl nach einem geschlossenen Raum gefragt, allerdings habe es dort geheißen, es gebe keinen Raum dafür.

Eine echte Katzenliebhaberin: Tierschützerin Bettina Reser. Im Hintergrund: der Tierpfleger Thomas Schmidt. Foto: Archiv/aep

 

„Diese arme Katze läuft nun krank und wahrscheinlich verletzt, in einem ihr völlig unbekannten Gebiet herum und sucht Futter. Es ist unfassbar, was da passiert ist. Das ist nicht im Sinne des Tierschutzes. Die Gemeinde Mücke sollte sich überlegen, mit wem sie ihren Fundtiervertrag abschließt“, sagt Reser. Hier werde auf Kosten der Tiere gespart.

Auch die Gemeinde wurde über den Vorfall im Alsfelder Tierheim in Kenntnis gesetzt, die das Tierzentrum in Gelnhausen um Stellungnahme bat. Dort wurde die Situation anders beschrieben. Für die dortigen Mitarbeiter ließ die Beschreibung des Tieres auf eine herrenlose, verwilderte Katze schließen, für die man nicht zuständig sei. Dennoch habe man wegen „des sofortigen verbalen Steilgangs der Anruferin“ freiwillig einen Fahrer zur Abholung der Katze geschickt, „um eine Eskalation zu vermeiden“, heißt es in der Stellungnahme des Tierzentrums.

Das Zentrum schildert das Vorgehen seines Mitarbeiters in Alsfeld wie folgt. „Er findet eine Katzenfalle vor, die mit einer Decke abgedeckt ist. Darunter faucht es. Er nimmt die Decke weg und wird von einer offensichtlich nicht zahmen Katze angefaucht, die spuckend und mit nach hinten geklappten Ohren versucht, ihn abzuwehren“. Auch soll er Reser gefragt haben, wo er die Katze umsetzen könne. Sie soll auf den Garten verwiesen haben und dort sei die Katze „fauchend und kämpfend“ entwischt.

Das Tierzentrum betont, dass es sich bei allen Katzen von der Raststätte aus seiner Sicht nicht um ein Fundtiere gehandelt habe – auch, weil Reser durch das Anfüttern der Katzen juristisch den Besitz der Katzen übernommen habe. Mehr noch: Gisela Niebch, die leitende Tierärztin der Einrichtung, wirft dem Alsfelder Tierheim „tierschützerische Heuchelei“ vor, da die Jungkatzen in Alsfeld behalten und der wilde Kater nach Gelnhausen abgegeben werden sollte.

Mit Tierzentrum als Partner zufrieden

„Aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen zur Thematik der herrenlosen Katzen ist es auch in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen mit dem Tierheim Alsfeld gekommen, da dort die aktuelle Rechtsprechung nicht berücksichtigt wird“, heißt es aus der Gemeindeverwaltung in Mücke. Man sei mit dem Tierzentrum als Tierschutzpartner „vollends zufrieden“.

Auch aktuell soll sich noch eine Jungkatze, die Mutter und ein neuer Wurf Katzen auf dem Rasthof befinden. Laut Reser bemüht man sich weiter, die Katzen einzufangen und sie dann vorerst im Tierheim Alsfeld unterzubringen. Dort wolle man sie wieder vom Tierzentrum Gelnhausen abholen lassen. „Sowas darf nicht wieder passieren“, sagt sie. Ob das Thema damit einen Abschluss findet, bleibt zu bezweifeln.

5 Gedanken zu “Vorwurf der „tierschutzrechtlichen Heuchelei“ gegen Alsfelder Tierheim

  1. Diese Katzen sollten eine Chance auf ein schönes zuhause bekommen alle anderen können auch sterilisiert und wieder in ihrer Umgebung ausgesetzt werden und weiter mit Futter versorgt werden. Ich will sehen wer als erstes schreit wenn überall herrenlose Katzen rum machen und Krankheiten übertragen. Ich habe ganz zu Beginn die Katzen gefüttert und bin froh das es jetzt Leute gibt die sich in das wohl der Tiere bemüht. Ich finde es eine Schande Leute auf Tiere los zu lassen die null Ahnung haben. Vielleicht ändert sich ja nächstes Jahr alles mit einem neuen Bürgermeister.

  2. Sehrgeehrte Damen und Herren!

    Daran sieht man wie tierfreundlich die Gemeinde Mücke ist!

    Interessant, wie das Tierzentrum Gellnhausen über Frau Reser in der Öffentlichkeit spricht, die sich so grosssartig für die Katzen einsetzt!

    Vom Tierzentrum Gellnhausen habe ich bisher solch ein Engagement nicht gehört.
    Leider in den letzten Jahren das Gegenteil.
    Es ist nicht das erste Mal, das dem Tierzentrum Gellnhausen eine Katze beim umsetzen entwichen ist.

    Die Aussage wer eine Katze füttert ist gleichzeitig der Besitzer ist nicht richtig.
    Dazu gibt es beim Veterinäramt Auskunft.
    Diese Aussage hätte besser recherchiert werden müssen und nicht gegen Frau Reser verwendet werden sollen- denn die Aussage ist falsch!

    Es ist bedauerlich wie das helfende und nicht weg sehende Tierheim Alsfeld in den Schmutz gezogen wird!

    Warum stellt sich die Gemeinde Mücke so quer und lässt wissentlich Tiere leiden???

  3. Im Jagdgesetz heißt es unter § 32 (1) 2. :„Hunde und Katzen, die sich in Fanggeräten gefangen haben, sind als Fundtiere zu behandeln.“

    Wenn ich es richtig verstanden habe, sind alle gefangenen Katzen auf dem Rasthof Mücke in einer Falle gefangen worden. Sie sind also als Fundtiere zu behandeln. Diese Rechtslage ist eindeutig!

    Und wenn das Tierzentrum Gelnhausen einen Fundtiervertrag mit der Gemeinde Mücke abgeschlossen hat, frage ich mich, was all diese Diskussionen sollen!

  4. Vielleicht hängt vieles beim Tierschutz im Kreis davon ab, dass es die beiden Tierheime in Alsfeld und Lauterbach nicht miteinander können. Zum Wohle der hilfsbedürftigen Tiere wäre eine Zusammenarbeit dringend nötig, damit auch der „Tourismus“ nach Gelnhausen endlich aufhört und es eine gemeinsame Linie gegenüber den Kommunen gibt. Die Tiere werden es Euch danken, um die geht es doch hier, oder?

  5. Habt ihr denn noch alle Tassen im Schrank? Hier handelt es sich um Tiere – nicht um Steine! Denkt einfach Mal nach.

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