Zukunft des historischen Gebäudes „Am Kirchplatz 10" in Alsfeld: Sanierung oder Abriss?Sanierungsträger könnten für die Rettung des Kulturdenkmals sorgen
ALSFELD (ol). Das seit einer Woche zum Verkauf stehende historische Gebäude „Am Kirchplatz 10″ in Alsfeld stellt die Stadt vor große Herausforderungen. Über die Jahre stark vernachlässigt, sind die Sanierungskosten stetig gestiegen. Es besteht die Möglichkeit, das Gebäude an einen Sanierungsträger zu veräußern, wobei Eile geboten ist, um einen Imageschaden für die Stadt zu verhindern.
Seit circa einer Woche ist das Gebäude „Am Kirchplatz 10″ online zum Verkauf angeboten. Über einen eventuellen Verkaufspreis wird jedoch nicht informiert. Lange Zeit kam Ruhe in die Sache, das Gebäude dümpelte wie auch vorher vor sich hin. Während sich wenige Kommunalpolitikerinnen abfällig und „von Oben herab“ über die Initiative äußerten, ohne selbst tätig zu werden, wurde das Haus erneut auf Staatskosten abgesichert und geprüft, ob ein Abbruch überhaupt möglich ist, berichtet Jan-Patrick Wismar, Vorsitzender des Regionalverbandes Mittelhessen von Stadtbild Deutschland e.V. in einer Pressemitteilung .
Momentan werde die Möglichkeit einer Veräußerung an einen Sanierungsträger geprüft, optimal wäre eine Sanierung gemeinsam mit dem Umbau des Kirchplatzes, so dass hier keine jahrelange Baustelle entsteht. Dennoch sei hier nun Eile geboten, da das Gebäude mit drei Kanten auf öffentlichem Grund steht. Eine Absperrung beziehungsweise Zusammenbruch des Hauses würde wohl einen großen Imageschaden für die „Modellstadt Alsfeld“ hervorbringen, so Wismar.
Die Sanierungskosten steigen von Jahr zu Jahr, ein Investor übernehme ein schweres Erbe. Sollte es eine Sanierungsabsicht eines Investors geben, so sollte die Stadt auch ein vorhandenes Vorkaufsrecht nutzen. Eigenständig sanieren könne es eine Kommune in der heutigen Zeit nicht, was auch aufgrund der klammen Kommunalkassen verständlich ist, heißt es.
Der Eigentümer ist 2023 verstorben, muss aber einige Immobilien im gleichen Zustand hinterlassen haben und sei störrisch und realitätsfremd gewesen. „Das Wort „Immobilienmessie“ beschreibt es ganz gut. Auf eine normale Anfrage von mir wurde in wirrem und altersstarrsinnigem Brief geantwortet, wo er froh sein kann, dass ich dies nicht strafrechtlich geahndet habe“, so Wismar abschließend.
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