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Betreuungsverein Vogelsberg und Diakonie Hessen informieren über Vorsorgevollmachten und deren rechtliche VoraussetzungenInformationsveranstaltung zur Vorsorgevollmacht in Lauterbach

LAUTERBACH (ol). Der Betreuungsverein Vogelsberg lädt am 25. April zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung in Lauterbach ein, um über die Bedeutung und Erteilung einer Vorsorgevollmacht aufzuklären. Interessierte können sich über rechtliche Fragen zur Geschäftsfähigkeit und Einsatzmöglichkeiten der Vollmacht informieren.

Was sollte bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht bedacht werden? Der Betreuungsverein Vogelsberg lädt in einer Pressemitteilung zu einer Infoveranstaltung ein.
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Mit einer Vorsorgevollmacht kann vorsorglich eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, die im Bedarfsfall die eigenen Angelegenheiten im Umfang der erteilten Vollmacht ganz oder auch teilweise wahrnimmt. Sollte eine Vertretung infolge von Krankheit, Unfall oder (altersbedingtem) Nachlassen der geistigen Kräfte nötig sein, so ist eine wirksame Vorsorgevollmacht wichtig. Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, und ist die bevollmächtigte Person bereit, die übertragenen Angelegenheiten wahrzunehmen, so ist die gerichtliche Bestellung einer rechtlichen Betreuung nicht erforderlich.

Wer kann eine wirksamen Vorsorgevollmacht erteilen? Wofür kann eine Vollmacht erteilt werden? Zu diesen Fragen und den verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen der Geschäftsfähigkeit, beziehungsweise der Einsichtsfähigkeit möchte der Betreuungsverein Vogelsberg, der Diakonie Hessen, informieren.

Die Veranstaltung findet am 25. April um 10.00 Uhr statt. Eingeladen wird in die Räume der Regionalen Diakonie Oberhessen, Schlitzer Straße 2, in Lauterbach. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich unter der Telefonnummer 06641 – 64669222, jeweils  Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr.

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