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„Entgleisung und unverschämte Darstellung“Landrat Dr. Mischak und Erster Kreisbeigeordner Krug finden deutliche Worte an Barbara Schlemmer

HOMBERG OHM/VOGELSBERGKREIS (ol). Landrat Dr. Jens Mischak und der Erste Kreisbeigeordnete Patrick Krug verteidigen die Entscheidung zum Abriss eines ehemaligen Schulgebäudes in Homberg gegen die Kritik von Barbara Schlemmer. Sie betonen, dass die gesetzliche Grundlage für den Abriss gegeben sei und verweisen auf ein bereits bestehendes Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege. Für sie steht das öffentliche Interesse an neuem Wohnraum im Vordergrund.

Landrat Dr. Jens Mischak und der Erste Kreisbeigeordnete Patrick Krug weisen in einer Pressemitteilung die Einlassungen, in die sich Barbara Schlemmer im Zusammenhang mit dem Abriss der ehemaligen Zweigstelle der Kreisberufsschule in Homberg versteigt, entschieden zurück. „Für ein Denkmalschutzverfahren Parallelen zum Trump-Amerika zu ziehen und für krude und überzogene Vergleiche eines der dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte zu bemühen, ist eine bemerkenswerte und unverschämte Entgleisung“, finden Landrat Dr. Mischak und Erster Kreisbeigeordneter Krug deutliche Worte.

„Hätte Frau Schlemmer sich – wie sie polternd einfordert – selbst eingehend mit Recht und Ordnung auseinandergesetzt, wüsste sie, dass Patrick Krug in seiner Funktion als Erster Kreisbeigeordneter zuständiger Dezernent für Denkmalschutz ist“, führt der Landrat aus. „Hätte sie sich weitergehend in die Thematik eingearbeitet, wäre relativ schnell deutlich geworden, dass hier nicht geltendes Recht gebrochen, sondern explizit angewendet wird“, stellt Dr. Mischak klar. „Das Hessische Denkmalschutzgesetz ist hier sehr deutlich: Ist nach eingehender Prüfung kein Einvernehmen zwischen Landesamt für Denkmalpflege und dem Kreisausschuss als Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) herzustellen, kann die UDB ein Verfahren nach § 20 Abs. 5 HDSchG einleiten, und um Erteilung einer Weisung des Ministeriums als Oberste Denkmalschutzbehörde dazu bitten, ob eine Abbruchgenehmigung nach § 18 Abs. 3 Nr. 3 HDSchG erteilt werden kann oder nicht“, führt Denkmalschutzdezernent Krug aus. „Liegen bei Landesamt und UDB unterschiedliche fachliche Einschätzungen vor, kann die UDB den Fall ans Ministerium weitergeben“, bringt es Krug auf den Punkt. „Wo hier in Trump’scher Manier Recht gebeugt, ausgehöhlt oder gebrochen worden sein sollte, erschließt sich ganz objektiv betrachtet nicht“, betont die Kreisspitze.

Der Vorwurf von Frau Schlemmer wirkt beim genauen Blick auf die Historie umso haltloser und populistischer. „Denn bereits 2013 lagen erstens eine Abbruchgenehmigung der UDB, und zweitens das Einvernehmen zum Abbruch des Gebäudes des Landesamts für Denkmalpflege Hessen (LfDH) vor“, führt Krug aus. Seinerzeit wurde das genehmigte Vorhaben nicht realisiert. „Spätere Überlegungen, das Gebäude als Kindertagesstätte oder für Wohnzwecke zu nutzen, wurden aufgrund pädagogischer, planerischer und finanzieller Überlegungen berechtigterweise verworfen“, berichtet der zuständige Dezernent. Die Stadt habe daher einen Abbruch des Gebäudes und eine städtebauliche Entwicklung des Bereichs angestrebt. „Nach unserer Auffassung erfüllt die Stadt die Voraussetzungen für die Genehmigung eines Abbruchs nach § 18 Abs. 3 Nr. 3 HDSchG. Denn im Abwägungsprozess ist deutlich geworden, dass die geplante Schaffung von neuem und zudem altersgerechtem Wohnraum – der in der Form nicht durch eine Umnutzung des Altbaus aus den 1950ern möglich ist – ein überragendes öffentliches Interesse darstellt“, stellt Krug klar. Nur so könne die konkret geplante Schaffung von seniorengerechten und barrierefreien Wohnungen umgesetzt werden. „Wir kennen die Haushaltslage der Stadt – eine millionenschwere Investition für eine Umnutzung des Altbaus in der Friedrichstraße ist utopisch“, betont die Kreisspitze.

„Das Gebäude steht seit weit mehr als einem Jahrzehnt leer und abgesehen von der Initiative der Stadt ist weit und breit keine Lösung in Sicht. Den Gestaltungswillen der Stadt und die Arbeitder UDB des Vogelsbergkreises und der Kreisspitze populistisch zu verunglimpfen bringt uns in der Sache nicht weiter“, sagen Landrat und Erster Kreisbeigeordneter und mahnen eine sachliche Entscheidung dort an, wo sie zu treffen ist. „Denn laut Recht und Gesetz entscheidet nicht Barbara Schlemmer über die Geschicke der Stadt und des Vogelsbergkreises.“

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