Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen in Ober-MoosGeflügelpest im Vogelsbergkreis
OBER-MOOS (ol). Die Geflügelpest H5N1 breitet sich in der Region um den Ober-Mooser See aus, was zu strengen Schutzmaßnahmen für Geflügelhaltungen in Ober-Moos führt. Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, ihre Bestände aufzustallen und Hygienemaßnahmen zu beachten, um eine Ausbreitung zu verhindern.
Auf und um den Ober-Mooser See werden weiterhin kranke und tote Wildvögel aufgefunden. Bei allen bisher untersuchten Schwänen wurde durch das Referenzlabor für Geflügelpest auf der Insel Riems das Virus der Geflügelpest H5N1 als Todesursache nachgewiesen. Zum Schutz der Geflügelbestände rund um den Ober-Mooser See müssen Geflügelbestände in Ober-Moos aufgestallt werden, das berichtet die Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises in einer Pressemitteilung.
Aufgrund der großen Anzahl an Wasservögeln im Bereich des Sees ist dort in den nächsten Wochen mit weiteren toten Wildvögeln zu rechnen. Denn je kühler die Witterung wird, desto länger ist das Virus in der Umwelt infektiös, heißt es. Durch die Wildvögel werde das Virus in großen Mengen insbesondere in der Umgebung des Sees verbreitet. Deshalb werden gemeinsam mit der Gemeinde Freiensteinau Warnschilder an den Uferwegen aufgestellt, die auf das Vorhandensein der Wildvogel-Geflügelpest hinweisen.
Besucher sollten nach Möglichkeit den Bereich um den See meiden oder zumindest Hygienemaßnahmen beachten, um die Weiterverschleppung oder gar die Infektion von Hausgeflügelbeständen zu verhindern, so die Kreisverwaltung.
Die Geflügelbestände in der nahen Ortschaft Ober-Moos seien besonders gefährdet und Geflügelhalter werden angehalten, ihr Geflügel aufzustallen. Ein Seuchenausbruch in einem Geflügelbestand hätte deutlich weitreichendere Folgen für die privaten und gewerblichen Geflügelhaltungen in einem Umkreis von mindestens zehn Kilometern, was es unbedingt zu vermeiden gilt, heißt es weiter.
Hohe Gefahr für Geflügelbestände
Die Infektion mit dem Influenzavirus führt bei Vögeln zu tödlichen Erkrankungen. Laut Robert Koch-Institut wird das Risiko einer Übertragung auf den Menschen durch die aktuell in Deutschland vorhandene Virusvariante als gering eingeschätzt. Übliche Hygienemaßnahmen sollten bei Kontakt mit verdächtigen Vögeln jedoch immer ergriffen werden.
Hühnervögel sind besonders empfindlich und sterben schnell und plötzlich, während Wasservögel weniger empfindlich sind, so die Experten. Diese können deshalb das Virus weit verbreiten, ohne selbst zu erkranken. Kühlere Temperaturen, Feuchtigkeit und eine schwächere UV-Strahlung begünstigten ein Überdauern der Influenza-Viren in der Umwelt.
Zu beachten sind auch indirekte Eintragungswege wie kontaminiertes Futter, Oberflächenwasser aus Bächen oder Teichen als Tränke oder Bad, verunreinigte Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren und Fahrzeuge. Das Veterinäramt des Vogelsbergkreises empfiehlt deshalb allen Geflügelhaltern dringend, folgende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Geflügelbestände zu ergreifen:
– Aufstallung des Geflügels oder Unterbringung in Volieren mit geschlossenem, festem Dach und vogeldichten Netzen/-gittern an den Seiten.
– Reinigung und Desinfektion der Schuhe vor Betreten und nach Verlassen des Geflügelbereichs oder die Verwendung von Einmal-Schuhüberziehern, beziehungsweise einen Schuhwechsel am Stalleingang.
– Futter und Einstreu unzugänglich für Wildvögel lagern.
– Fütterung von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
– Für die Tränke nur Wasser verwenden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben.
Bei Auftreten mehrerer Erkrankungs- oder Todesfälle bei Hausgeflügel und beim Auffinden toter Wildgeflügel ist unverzüglich das Veterinäramt des Vogelsbergkreises unter der Telefonnummer 06641/977-6800 zu informieren. Die verendeten Tiere werden zur Untersuchung auf Geflügelpest in das Hessische Landeslabor in Gießen verbracht.
Entscheidend für eine schnelle Bekämpfung im Fall des Auftretens der Geflügelpest sei, dass alle Geflügelhalter beim Veterinäramt registriert sind. Wer das bisher versäumt hat, wird gebeten, sich möglichst unverzüglich beim Veterinäramt zu melden. Ein Bestandsregister nach Geflügelpest-Verordnung ist zu führen und bei Kontrollen und im Seuchenfall vorzulegen.
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