Krug: „Jetzt kann vor Ort entschieden werden“Erster Kreisbeigeordneter begrüßt Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesamt für Denkmalpflege
VOGELSBERGKREIS (ol). Eine neue Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kreisausschuss des Vogelsbergkreises und dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen beschleunigt künftig Denkmalschutz-Verfahren. Entscheidungen in einfachen Fällen können nun direkt vor Ort getroffen werden, was laut Erstem Kreisbeigeordneten Patrick Krug zur Entbürokratisierung beiträgt.
Als einen „Beitrag zur Entbürokratisierung“ bezeichnet Erster Kreisbeigeordneter Patrick Krug den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kreisausschuss als Untere Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, die jetzt in Kraft getreten ist, das berichtet der Vogelsbergkreis in einer Pressemitteilung.
„In einfach gelagerten Fällen können wir die Entscheidung nun vor Ort treffen“, fasst Krug als Ergebnis zusammen. Die Verwaltungsvereinbarung ermögliche bei Maßnahmen, bei denen keine steuerliche Privilegierung nach dem Einkommenssteuergesetz geltend gemacht werden könne, eine Verfahrensbeschleunigung. In diesen Fällen könne eine denkmalschutz-rechtliche Genehmigung ohne ein Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen erteilt werden. Bei diesen Maßnahmen gelte das Einvernehmen der Denkmalfachbehörde als hergestellt. Hierzu zählten zum Beispiel Neubauten in der Nähe von Kulturdenkmälern oder denkmalgeschützten Bereichen, Werbeanlagen, Solar- und Photovoltaikanlagen.
„Dank dieser Vereinbarung können wir die Verfahren wesentlich beschleunigen“, unterstreicht der Erste Kreisbeigeordnete und Baudezernent, der es gerne sehen würde, „wenn wir auch in anderen Bereichen mehr vor Ort entscheiden könnten, denn wir kennen die Region und die Gegebenheiten.“
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