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Bei Gluthitze auf dem Dach: Ausfallgeld sorgt dafür, dass Lohntüten nicht leer bleibenDachdecker im Vogelsbergkreis erhalten „Hitzefrei“ bei extremen Wetterbedingungen

VOGELSBERG (ol). Bei hohen Temperaturen oder extremen Wetterbedingungen im Vogelsbergkreis erhalten Dachdecker eine „Hitzefrei“-Regelung, die es ihnen ermöglicht, von gefährlichen Arbeitsbedingungen abzusehen. Die IG BAU Hessen-Mitte gewährt den Beschäftigten ein Ausfallgeld in Höhe von Dreiviertel ihres üblichen Stundenlohns über die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks.

Hitzefrei für die „höchsten Jobs“ im Vogelsbergkreis: Dachdecker arbeiten ziemlich weit oben – und oft auch in ziemlich praller Sonne. „Die rund 160 Dachdecker im Vogelsbergkreis machen da gerade einiges mit. Aber bei allem Sonnenschutz – vom ständigen Eincremen übers Abdecken der Haut bis zum intensiven Wassertrinken: Wenn die Sonne so richtig vom Himmel knallt, dann müssen auch die Profis runter vom Dach. Deshalb gibt es auch so etwas wie ‚Hitzefrei fürs Dach‘, wenn die Arbeit in der Gluthitze zu viel wird. Denn die Gesundheit geht vor“, sagt Peter Manns von der Dachdecker-Gewerkschaft IG BAU Hessen-Mitte in einer Pressemitteilung.

Wichtig dabei: „Wenn Dachdecker Pfannen, Hammer und Zollstock an die Seite legen, dann reißt die ‚Sonnen-Zwangspause‘ trotzdem kein großes Loch ins Portemonnaie“, so der Vorsitzende der IG BAU Hessen-Mitte. Die Beschäftigten bekämen dann nämlich ein sogenanntes „Ausfallgeld“ – eine Art „Extremwetter-Ersatzlohn“. Das seien immerhin Dreiviertel des sonst gezahlten Stundenlohns. IG BAU und Arbeitgeber hätten damit die Jobs im Dachdeckerhandwerk am Tariftisch „wetterfest gemacht“.

„So ein ‚Wetter-Puffer für die Lohntüte‘ ist für Dachdecker als ‚Open-Air-Jobber‘ wichtig. Das Ausfallgeld gibt es immer dann, wenn das Wetter vom April bis zum November extrem wird: bei starker Sommerhitze genauso wie bei wütendem Sturm oder Starkregen“, sagt Peter Manns. Für einen Dachdecker würden in den acht Monaten vom Frühjahr bis zum Herbst sogar bis zu 53 ausgefallene Arbeitsstunden „auf dem Lohnkonto aufgefangen“. Die Auszahlung des Geldes erfolge über die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (Soka-Dach). Mehr Infos und einen „Ausfallgeld-Rechner“ gibt es online: www.soka-dach.de/leistungen/ausfallgeld

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