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Stadt Alsfeld erinnert an Reinigungspflichten für Grundstückseigentümer und droht mit GeldbußenGrünflächen in Alsfeld? – aber mit Augenmaß!

ALSFELD (ol). Das Ordnungsamt der Stadt Alsfeld informiert über die Reinigungspflichten von Grundstückseigentümern, insbesondere in Bezug auf Bewuchs auf öffentlichen Straßen Rad- und Gehwegen. Bei Nichtbefolgung drohen Geldbußen bis zu 1.000 Euro.

Das feuchtwarme Wetter hat in der letzten Zeit die Pflanzen und damit auch das Unkraut, Bäume und Hecken sprießen lassen. Die meisten Grundstücksbesitzer brauchen keine Aufforderung, um diesem „Wildwuchs“ auf ihren Gehwegen zu Leibe zu rücken und die Äste und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum wuchern, zurückzuschneiden. Doch es gibt auch Ausnahmen, wie beim Ordnungsamt eingehende Hinweise und Beschwerden sowie selbst durchgeführte Ortsbesichtigungen ergaben.

Das Ordnungsamt der Stadt Alsfeld erinnert deshalb in einer Pressemitteilung an die Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer sowie die Verpflichtung der Grundstückseigentümer, den von ihren Grundstücken auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen.

Die Straßenreinigungspflicht erstrecke sich auf die Fahrbahnen einschließlich der Radwege, Parkplätze, Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle sowie der Gehwege. Dies sei unabhängig davon, ob Passanten etwas einfach weggeworfen haben, ob die Verunreinigung von Tieren verursacht wurde oder einfach durch die Natur (Unkraut, Laub) bedingt sind. Soweit keine besonderen Umstände vorliegen, die ein sofortiges Räumen notwendig machen, sind die Straßen am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen, heißt es.

Es wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass Versäumnisse der Grundstückseigentümer nicht mehr hingenommen werden können: Mehrfache Aufforderung zur Straßenreinigung wird es künftig weder in der Kernstadt noch in den Stadtteilen geben. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird zu einer Geldbuße herangezogen, im Wiederholungsfall auch in durchaus schmerzlicher Höhe. Bei Verstößen gegen die Straßenreinigungssatzung können Bußgelder bis zu 1.000 Euro verhängt werden, erläutert die Alsfelder Ordnungsbehörde.

Ferner seien überhängende Äste von Bäumen und wuchernde Hecken gemäß dem sogenannten Lichtraumprofil im Bereich von Geh- und Radwegen in einer lichten Höhe von mindestens 2,5 Metern bündig zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden und die Fahrbahn müsse bis zu einer lichten Höhe von 4,5 Metern von jeglichem Überhang frei sein (siehe Grafik).

Grafik: Stadt Alsfeld

 

7 Gedanken zu “Grünflächen in Alsfeld? – aber mit Augenmaß!

  1. Jedes Jahr aufs Neue, der Versuch seitens der Stadt Panik und Angst unter den unbescholtenen Grundstückseigentümern zu verbreiten. Ich kann nur kotzen. Die teilweise absolut maroden Rinnsteine und Bürgersteige sind ein Nährboden für Gräser aller Art. Das ist ein Kampf gegen Windmühlen. Die Stadt sollte sich um eine vernünftige Infrastruktur kümmern, die eingenommenen Grundsteuern u.a. auch für die Reinigung der maroden Rinnsteine aufwenden, wenn es der Obrigkeit so stört… Wozu wurde denn für viel Geld eine Kehrmaschine angeschafft??? Keine Ahnung wo das Ding kehrt. Sicherlich gibt es einige Ignoranten, die eine regelmäßige Straßenreinigung verweigern. Das ist augenscheinlich und sollte vom Ordnungsamt konsequent angemahnt werden, eine Selbstverständlichkeit. Macht doch nicht immer ein Fass auf und verbreitet Angst und Unruhe. Blöd sind wir auch nicht, die bescheuerte Zeichnung hättet ihr euch sparen können.

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    1. Die Stadt wird schon genau wissen, wegen welchen Quertreibern sie eine solche Nachricht raushaut… Das Fass macht doch du auf mit deinem Gejammer.

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      1. Guten Morgen „Jammerlappen“
        Mein Grundstück ist sauber ! Ich sehe das Elend nur in der Nachbarschaft, viele ältere Menschen sind einfach überfordert mit dem Unkraut in den Rinnstein-Kratern. Das hat nichts mehr mit einer Straßenreinigungspflicht zu tun.

        Im übrigen kenne ich ich Sie vermutlich nicht und bin sicherlich nicht per Du mit Ihnen….

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      2. Noch mal an den Jammerlappen, der die Radfahrer nicht mag: die Stadt Alsfeld schickt sicherlich keine teuren Bußgeldbescheide und schickt die Cops auf Rentner los, weil 2-3 Grashalme auf dem Bordstein wachsen.

        Es geht hier um Leute, die eine sichere Verkehrsführung gefährden und sich partout weigern, gefährliche Äste und Hecken zu kürzen. Aber Hauptsache, man kann ein wenig jammern und gegen die Obrigkeit schimpfen…

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    2. Wie kommen Sie darauf, dass ich keine Radfahrer mag????
      Ich fahre täglich bei jedem Wetter mit dem Rag zur Arbeit.

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  2. Frage, wie viel Geld hat Alsfeld im Haushalt für Geldbußen für sich selbst eingestellt? Um die eigenen Strafen der Stadt bezahlen zu können werden dann die Steuern erhöht oder muss das der Bürgermeister das aus eigener Tasche bezahlen?

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