Fragen und AntwortenLäuse in Schule oder Kita? Das sollten Eltern wissen
VOGELSBERGKREIS (jal). Es zwickt und zwackt auf zahlreichen Kinderköpfen in der Region: Läuse haben immer Saison, heißt es, aber besonders wenn es kalt wird. Wie ist die Lage aktuell in den heimischen Schulen und Kitas? Haben Läuse etwas mit Reinlichkeit zu tun? Und was hilft am besten gegen die lästigen Tierchen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Es fängt mit einem Elternbrief an. Mit ihm flattern vielen Mamas und Papas Sorgen, Stress und vielleicht auch Ängste ins Haus. Zumindest dann, wenn sie auf diesem Weg erfahren, dass in der Kita oder der Schule ihres Kindes ein Läusebefund festgestellt wurde. In Zusammenarbeit mit Dr. Henrik Reygers, dem kommissarischen Leiter des Vogelsberger Gesundheitsamtes, beantwortet Oberhessen-live aus diesem Grund und an dieser Stelle die wichtigsten Fragen und Antworten.
In wie vielen Schulen, in wie vielen Kitas des Kreises gab es in den Monaten September, Oktober und November mindestens einen Läuse-Befund?
In den Monaten September bis November meldeten 14 Schulen, sowie 11 Kindergärten mindestens einen Kopflausbefall in Ihrer Einrichtung. Bis zum 30. November wurden dem Gesundheitsamt insgesamt 114 Fälle von Kopflausbefall in Schulen und Kindergärten gemeldet. Der Vogelsbergkreis hat 43 Schulen und 64 Kindergärten.
Wenn es in einer Schule oder einer Kita einen Läusebefund gibt: Welche Schritte werden dann in der Einrichtung unternommen, auf was müssen sich Eltern einstellen?
Sollte es zu einem bestätigten Fall mit Kopfläusen kommen, gibt die Schule oder der Kindergarten einen Elternbrief im Namen des Gesundheitsamtes aus. In diesem wird über den Parasiten aufgeklärt und über die zu ergreifenden Maßnahmen informiert, sollte das Kind von einem Kopflausbefall betroffen sein. Außerdem wird eine Erklärung verteilt, in welcher die Eltern unterschreiben, dass sie den Kopf Ihres Kindes auf Läuse untersucht und gegebenenfalls behandelt haben. Schulen und Kindergärten sind per Gesetz verpflichtet, Fälle mit Kopflausbefall an das Gesundheitsamt zu melden.
Wie erkennt man einen Läusebefall beziehungsweise Läuse und deren Eier?
Ein erstes Anzeichen dafür ist ein plötzlich auftretender Juckreiz auf dem Kopf. Bei genauem Hinsehen kann man an den Haaren die Eier (Nissen) der Läuse als kleine helle Punkte dicht an der Kopfhaut erkennen. Besonders zu beachten sind die Stellen an der Schläfe, um die Ohren und der Nackenbereich. Sollten man unsicher sein, ob das Kind Kopfläuse hat oder nicht, sollte auf jeden Fall der Hausarzt konsultiert werden.
Wie werden Läuse übertragen?
Springen oder fliegen können Kopfläuse zwar nicht, sie sind aber flinke Krabbler. Da kann es leicht passieren, dass die ungebetenen Gäste beim Köpfe zusammenstecken von einem Kopf zum nächsten wandern. Und schnell ist die gesamte Familie, der Freundeskreis, die Schulklasse oder die Kindergartengruppe betroffen. Aber auch das gemeinsame Benutzen von Kämmen, Haarbürsten, Mützen oder auch das Nebeneinanderhängen von Kleidungsstücken ermöglicht eine Übertragung. Aus diesem Grund steigt in einem gewissen Maß die Wahrscheinlichkeit einer Lausübertragung mit der kalten Jahreszeit, wenn Mützen und Jacken Saison haben und man eher Zeit eng zusammen in Räumen verbringt.
Sind Läuse etwas Außergewöhnliches, beziehungsweise spielt das Umfeld, in dem die Kinder aufwachsen, eine Rolle bei der Übertragung? Gibt es ein bestimmtes Alter der Kinder, bis zu dem das Phänomen hauptsächlich auftritt?
Kopflausbefall ist keine Sache der persönlichen Sauberkeit. Selbst auf bestens gepflegten Köpfen fühlen sich Läuse wohl. Jeder kann also Kopfläuse bekommen und keiner muss sich dafür schämen. Wichtig ist jedoch, dass man die lästigen Blutsauger schnell wieder loswird und ihre weitere Verbreitung verhindert. Jede Altersklasse kann von Kopflausbefall betroffen sein, allerdings sind Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas öfter betroffen, da die Kinder hier eng zusammen spielen, lernen und essen.
Sind Kopfläuse gefährlich?
Kopfläuse ernähren sich vom Blut ihres Wirtes. In der Regel sind sie nicht gefährlich. Allerdings kann es zu Infektionen der Kopfhaut kommen, sollte der Juckreiz so stark sein, dass man sich die Haut versehentlich aufkratzt.
Wie sollten sich Eltern verhalten, wenn der Verdacht auf einen Läusebefall ihres Kindes besteht?
Wird bei dem Kind ein Kopflausbefall festgestellt, sind die Eltern für die Behandlung, Kontrolle und ggf. weitere hygienische Maßnahmen im Haushalt verantwortlich. Besucht das Kind eine Gemeinschaftseinrichtung wie Kindergarten oder Schule, sind die Eltern verpflichtet, den Kopflausbefall der Schule oder dem Kindergarten mitzuteilen. Ebenso ist die Behandlung des Kindes nach festgestelltem Kopflausbefall oder die von der Gemeinschaftseinrichtung geforderte Kontrolle zu Hause, der Schule /dem Kindergarten schriftlich zu bestätigen. Hierzu kann das Erklärungsschreiben (wie oben genannt) genutzt werden.
Wie werden Kinder die Läuse wieder sicher los?
Mit der Verordnung des Arztes oder auch ohne Rezept kann man Mittel zur Läusebehandlung in jeder Apotheke bekommen. Die Behandlung selbst erfolgt dann zu Hause. Gegenwärtig sind Präparate wie zum Beispiel Nyda, Jacutin Pedicul Fluid, Dimet 20 oder EtoPril (Wirkstoff jeweils Dimeticon) erhältlich. Die Behandlung ist weder aufwändig noch schmerzhaft und in den meisten Fällen auch wenig geruchsbelästigend. Sie muss streng nach der Gebrauchsanweisung durchgeführt werden, da andernfalls der Behandlungserfolg gefährdet ist. Es empfiehlt sich, enge Kontaktpersonen in der Familie mitzubehandeln.
Die meisten Mittel wirken zuverlässig gegen die lebende Laus und deren Larven, aber nur bedingt gegen die Nissen. Daher ist es unbedingt notwendig, die Behandlung nach acht bis zehn Tagen zu wiederholen. Nach der sachgerechten Anwendung des Kopflausmittels und einer Kontrollinspektion durch die Eltern ist eine Weiterverbreitung auch bei noch vorhandenen Nissen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu befürchten. Das Kind kann die Schule oder den Kindergarten schon am Tage nach der ersten Behandlung wieder besuchen, sofern die Behandlung der Einrichtung schriftlich bestätigt wurde.
Ohne Bestätigung der Behandlung bleibt das Kind vom Schul-/Kindergartenbesuch ausgeschlossen. Kämme und Haarbürsten sollten mit heißer Seifenlösung gründlich gereinigt, Schlafanzüge, Handtücher, Leib- und Bettwäsche gewechselt werden. Mützen, Schals, Kopfkissen und Kuscheltiere sollten für drei bis vier Tage in einem verschlossenen Plastikbeutel aufbewahrt werden – länger überleben Kopfläuse ohne Blutmahlzeit nicht. Teppiche, Polstermöbel Autositze und Kopfstützen sollten ebenfalls abgesaugt werden.
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