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Kostenerhebung bei Anlieferung von Grünabfall führt zu Gebührengerechtigkeit.CDU/FDP-Fraktion begrüßt Senkung der Abfallgebühren

VOGELSBERG (ol). Die CDU/FDP-Fraktion des Abfallzweckverbands Vogelsbergkreis begrüßt die Senkung der Abfallgebühren ab dem Jahr 2024. Die Effizienz und gute Arbeit des Verbands haben es ermöglicht, das Defizit auszugleichen und die Haushalte um über 60 Euro pro Jahr zu entlasten. Die Grünen/Linken/Klimaliste und die Freien Wähler haben dagegen gestimmt und damit auch gegen die Wiedereinführung einer Gebühr für Grünabfallanlieferung gestimmt.

Während in allen Lebensbereichen die Kosten und Gebühren nur eine Richtung kennen, nämlich nach oben, werden im Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis mit Wirkung vom 1. Januar 2024 die Gebühren für die Abfallbeseitigung gesenkt. Die Fraktion von CDU/FDP und Unabhängigen in der Verbandsversammlung des ZAV nimmt diese Entwicklung laut einer Pressemitteilung der Fraktion zum Anlass auf die effiziente und wirkungsvolle Arbeit hinzuweisen, die der Verbandsvorstand und die Bediensteten des Verbands seit Jahren leisten.

Zur Erinnerung: ab dem Wirtschaftsjahr 2015 hatte der ZAV von Jahr zu Jahr kleinere Defizite eingefahren, die mit der Zeit in der Addition beträchtlich angewachsen seien. Hinzu kamen die seit 2016 enorm angestiegenen Kosten für den Betrieb der 21 Sammelstellen für den Grünabfall (Astwerk, Rasenschnitt etcetera). Daher mussten in 2020 die Gebühren für die Abfallentsorgung angehoben werden. Weil das Defizit inzwischen ausgeglichen ist, können alle Gebührenzahler im Vogelsbergkreis mit Beginn des nächsten Jahres spürbar entlastet werden; pro Haushalt etwas über 60 Euro jährlich, so heißt es.

Der Beschluss über die Absenkung der Gebühren ist in der Verbandsversammlung am 21. November 2023 mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion CDU/FDP und Unabhängigen gefasst worden. Die Fraktionen der Freien Wähler und der Grünen/ Linken/Klimaliste haben dagegen gestimmt. Die Mitglieder dieser Fraktionen müssten sich nun fragen lassen, ob sie mit ihrem Abstimmungsverhalten ihrer Verantwortung im Abfallzweckverband nachgekommen seien oder nur populistisch argumentiert hätten. Mit der Ablehnung der ab 1. Januar 2024 gültigen Gebührensatzung haben diese Fraktionen auch gegen die Wiedereinführung einer Gebühr für die Anlieferung von sogenannten Grünabfällen auf den Grünabfallsammelstellen gestimmt. Hierfür werden die Anlieferer künftig 13,51 Euro für einen Kubikmeter geschreddertes Material entrichten müssen. Zur Erinnerung: diese Gebühr war Ende 2015 abgeschafft worden. Danach war ein rasanter Anstieg den angelieferten Mengen zu verzeichnen (unter anderem durch Einwohner benachbarter Landkreise), der zu einer gewaltigen Kostensteigerung beim ZAV führte; im Jahr 2015 musste der Verband rund 160.000 Euro für den Betrieb der Sammelstellen ausgeben, in 2021 waren es fast 600.000 Euro, erklärt die CDU/FDP Fraktion im ZAV.

Weil der ZAV gebührenfinanziert ist (das heißt es gibt keine nennenswerte sonstige Einnahme, die Erlöse aus dem Altpapier sind sehr schwankend), habe etwas unternommen werden müssen, um die Gebührengerechtigkeit wieder herzustellen. Weil seit Anfang 2016 die Anlieferung von Grünabfällen kostenfrei war, musste die Leistung des Zweckverbands von allen Gebührenzahlern über die normalen Gebühren finanziert werden, heißt es. Ein Großteil der Gebührenzahler habe aber überhaupt keinen Grünabfall angeliefert. Gebührenzahler, die ihr Grundstück von Firmen des Garten- und Landschaftsbaus pflegen lassen, mussten bisher sogar doppelt zahlen, denn der Dienstleister – der für die Anlieferung des Astwerks auf der Sammelstelle auch bisher schon zahlen musste – stellt diese Kosten dem Auftraggeber in Rechnung und der/die Grundstückseigentümer/in zahlt somit doppelt, heißt es weiter. Nach Auffassung der Fraktion von CDU/FDP und Unabhängige werde die „Doppelzahlung“ nunmehr abgeschafft und die Gebührengerechtigkeit wieder hergestellt.

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