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Oberverwaltungsgericht verpflichtet Bundesregierung zu wirksamen Sofortprogrammen für KlimaschutzGrüne begrüßen Gerichtsurteil zu Sofortmaßnahmen für Klimaschutz in Verkehr und Gebäuden

Der Kreisvorstand von Bündnis 90/die Grünen im Vogelsbergkreis begrüßt ausdrücklich das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, mit dem die Bundesregierung verpflichtet wird, Sofortmaßnahmen zum Klimaschutz in den Bereichen Verkehr und Gebäude aufzulegen, so heißt es in einer Pressemitteilung des Bündnis. Nach diesem Urteil ist das Klimaschutzprogramm der Regierung für langfristige Maßnahmen zwar akzeptiert, reicht aber nicht aus, weil es keine sofort wirksamen Maßnahmen enthält.

Die Bundesregierung sei vom Gericht dazu verpflichtet worden, wirksame Sofortprogramme vorzulegen, damit die Emissionen im Bereich Verkehr und Gebäude endlich sinken. „Mit diesem Urteil wird den Kräften in der Regierung der Rücken gestärkt, die sich schon immer für einen konsequenteren Klimaschutz eingesetzt haben. Auch das Bau- und das Verkehrsministerium erhalten den Auftrag, mehr für die Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland zu tun, und das ist gut so“, sagt der Sprecher der Grünen im Vogelsbergkreis, Freddy Plitzko.

Die Grünen sehen genug Spielraum für Sofortmaßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen, das nichts kosten würde, und auch für die Förderung von Dämmmaßnahmen im Gebäudebereich. Diese Förderung würde in der angespannten Haushaltslage zwar Geld kosten, viele Bürgerinnen und Bürger, auch im Vogelsberg, würden jedoch davon profitieren, heißt es. Finanzieren ließe sich das leicht durch die  Abschaffung des Dienstwagenprivilegs sowie der steuerlichen Begünstigung von Diesel und Kerosin.

„Es gibt viele Möglichkeiten, über eine Beendigung umwelt- und klimaschädlicher Subventionen das Geld für Sofortmaßnahmen zu beschaffen. Wir hoffen, dass jetzt bei allen demokratischen Parteien eine klare Bereitschaft besteht, gemeinsam unser Land zügig in eine klimafreundliche Zukunft zu steuern“, so Plitzko.

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