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Berufsbetreuer fehlenBetreuungsbehörde sucht Interessierte für verantwortungsvolle Aufgabe

VOGELSBERGKREIS (ol). Der Vogelsbergkreis appelliert an engagierte Einzelpersonen, sich als Berufsbetreuer für Menschen mit gesundheitlichen, körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen zu engagieren. Mit der steigenden Anzahl von Betreuungen im Kreisgebiet sind zusätzliche Berufsbetreuer gefragt, um sicherzustellen, dass Unterstützung für bedürftige Bürger verfügbar ist. Interessierte können sich bei der Betreuungsbehörde des Vogelsbergkreises melden, um mehr über die Anforderungen und Möglichkeiten dieser wichtigen Aufgabe zu erfahren.

Gesundheitliche, körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen können dazu führen, dass Menschen ihre Angelegenheiten in Teilen oder vollständig nicht mehr selbst regeln können. Sie sind dann auf die Hilfe anderer angewiesen und bekommen – je nach Bedarf und auf Antrag beim Amtsgericht – übergangsweise oder für längere Zeiträume rechtliche Betreuerinnen oder Betreuer zur Seite gestellt, so heißt es in einer Pressemitteilung des Vogelsbergkreises.

Ist der Antrag beim Amtsgericht gestellt, wird der Einzelfall von Gericht und Betreuungsbehörde genau geprüft, heißt es weiter. Welche Angelegenheiten, etwa bei Vermögens-, Renten- und Wohnungsfragen, Fragen der Gesundheitsfürsorge oder des Aufenthalts, können noch selbst geregelt werden, und welche nicht? Und wo genau ist Unterstützung nötig?

Können diese Aufgaben beispielsweise nicht von Angehörigen, Bekannten oder Ehrenamtlichen übernommen werden, kommen Berufsbetreuerinnen und –betreuer ins Spiel, wie die zuständige Betreuungsbehörde des Vogelsbergkreises mitteilt. Davon gibt es aktuell rund 30 im Vogelsbergkreis. Aufgrund altersbedingter Fluktuation ist die Tendenz fallend. Die Betreuungsbehörde wirbt daher um zusätzliche Berufsbetreuer, die sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe stellen möchten. Aktuell werden im Vogelsbergkreis etwa 1.200 Betreuungen berufsmäßig geführt, heißt es.

Berufsbetreuer ist kein Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Um Berufsbetreuer werden zu können, müssen sich Personen bei der Betreuungsbehörde registrieren und verschiedene Anforderungen erfüllen. Neben der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit, ist eine ausreichende Sachkunde in unterschiedlichen Modulen nachzuweisen. Dabei kann die Betreuungsbehörde bestimmte absolvierte Ausbildungsinhalte oder berufliche Vorerfahrungen ganz oder teilweise als Sachkundenachweis anerkennen. Bei Volljuristen und Personen mit abgeschlossenem Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit gilt die Sachkunde sogar als nachgewiesen, heißt es.

Ist die Registrierung bei der Betreuungsbehörde abgeschlossen und wird man vom Amtsgericht als Berufsbetreuer bestellt, orientiert sich die Vergütung nach der Qualifikation des Betreuers, der Dauer der Betreuung sowie nach dem Vermögensstatus des Betreuten, heißt es in der Meldung.

Menschen, die eine Tätigkeit als Berufsbetreuer in Betracht ziehen und die Anforderungen erfüllen, können sich per E-Mail an betreuungsbehoerde@vogelsbergkreis.de wenden oder sich telefonisch unter 06641 977-2086 oder -2081 informieren.

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