Oberflächengewässer durch Trockenheit belastetAb Sonntag: Wasserentnahmeverbot im Vogelsberg
VOGELSBERG (ol). Wie bereits im Vorjahr erlässt der Vogelsbergkreis bereits Ende Juni ein Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer. „Um die Auswirkungen der Trockenheit auf die Gewässer-Ökosysteme durch Entnahmen nicht noch zusätzlich zu verstärken, muss erneut auf dieses Instrument zurückgegriffen werden“, sagt Dr. Jens Mischak, Erster Kreisbeigeordneter und zuständiger Dezernent.
Einmal mehr macht das Entnahmeverbot auf die wichtige Thematik und die Bedeutung der Ressource Wasser aufmerksam, ergänzt Dr. Mischak in der Pressemitteilung des Vogelsbergkreises.
Ab kommenden Sonntag – nach Veröffentlichung der Allgemeinverfügung am Samstag – ist somit die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im Vogelsbergkreis verboten. Darunter fallen beispielsweise die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern von Privatpersonen zur Gartenbewässerung oder etwa die Bewässerung von Wiesen und Feldern.
Gemäß Wassergesetz und Allgemeinverfügung stellen Zuwiderhandlungen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden, teilt die Untere Wasserbehörde mit, die ebenso für die Aufhebung des Verbots zu einem späteren Zeitpunkt zuständig ist.
„Die Niederschläge können das offensichtliche Defizit etwa in den Quellgebieten im Vogelsbergkreis nicht ausgleichen – und aktuell ist für die kommenden Monate nicht von einer grundsätzlichen Besserung auszugehen“, sagt Dr. Mischak.
Auch in den Vorjahren sind frühzeitig Entnahmeverbote ausgesprochen worden, die Entwicklungen in Bezug auf Trockenheit und Wasserknappheit sind offensichtlich. Einerseits zeigen Trockenheit und Dürre sowie andererseits Starkregenereignisse, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das nun angekündigte Wasserentnahmeverbot soll dazu beitragen, die Ökosysteme zu schützen, teilt die Untere Wasserbehörde abschließend mit.
Keiner verbietet mir Wasser aus der Natur zu nehmen hahaha :) Es wird Wasser aus dem Vogelsberg nach Frankfurt verteilt und dann redet ihr von wasserknappheit .
Anonym die Klappe aufreißen, huuh, das imponiert uns !
@Falscher unter den Echten:
Wenn ich Strafanzeige gegen Sie stelle, ist die Polizei verpflichtet gegen Sie zu ermitteln!
Die Polizei wird sich die IP-Adresse von Ihnen bei OL holen und schon sind Sie dran.
Ich denke nicht, dass Ihnen das ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro wert ist.
https://www.bussgeldkatalog.org/news/wassernotstand-in-deutschland-bussgeld-fuer-wasserentnahme-2880364/
Da muß sich die Polizei mit der IP aber mächtig beeilen! Dazu braucht es einen richterlichen Beschluß und der Provider ist nur 7 Tage verpflichtet die IP zu speichern. Dann isse weg. Und lieber Leser ich weis nicht ob du wirklich so naiv bist? Jeder halbwegs moderne Browser verschleiert die IP des Nutzers und Programme die den IP Standort verändert gibt es schon für umme. Leser ich geh mal davon aus ,das du nur hypothetisch ans Melden gedacht hast. Die wenigsten Menschen scheuen so einen Aufwand und so mit Anwalt kann es schon sehr teuer werden . Auch für einen Melder wenn die Anzeige am Ziel vorbei schiessen könnte.Ich rate dringens vor einer Anzeigenstellung einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Beratung kostet nur kleines Geld und sind so um die 200 Euro zu haben. Pinatz gegen einen evt.langwierigen Rechtsstreit mit bösen Blut und mit dem Wissen das man evt. als Anzeiger ein Problem bekommen könnte. Ist die Nidda Talstelle jetzt wieder voll nach dem mächtigen Regen? Die Lauter oder die Fulda?