Urteil vom Verwaltungsgericht GießenHomberg: Gunkels Wahl zum Stavo-Vorsteher ist ungültig
HOMBERG (OHM) (ol). Es mag bekannt vorkommen, dass sich Stadt und Stadtparlament in Homberg (Ohm) mit der ein oder anderen Klage beschäftigen – und manche dieser Klagen wiederholen sich. So wie die gegen die Wahl eines Stadtverordnetenvorstehers. Schon zum zweiten Mal lag eine solche Klage vor dem Gießener Verwaltungsgericht, schon zum zweiten Mal erklärte das Gericht die Wahl für ungültig – diesmal die von Claus Gunkel.
Schon 2020 zogen zwei Stadtverordnete aus der Ohmstadt gegen eine Wahl in 2018 erfolgreich vors Gericht: Die Wahl wurde für ungültig erklärt, weil der Grundsatz der geheimen Wahl nicht eingehalten wurde.
Gericht erklärt Wahl des Stadtverordnetenvorstehers in Homberg Ohm für ungültig
Bei der erneuten Klage ging es zwar wieder um den Grundsatz der geheimen Wahl, der nicht eingehalten worden sei, vielmehr stand allerdings der Interessenwiderstreit im Mittelpunkt der Argumentation, der letztendlich auch dafür sorgte, dass das Gericht die Wahl für ungültig erklärte. Im April 2021 hatte sich der jetzige Stadtverordnetenvorsteher Claus Gunkel nicht nur selbst zur Wahl stellen und wählen lassen, sondern leitete diese auch.
Die Sitzungsleitung für die Wahl zum Stadtverordnetenvorsteher obliegt dem ältesten Mitglied des Stadtparlaments. Vor Gericht erklärte einer der Kläger, dass das älteste Mitglied auf einen Widerstreit der Interessen hinwies, da er selbst sich um das Amt des Stadtverordnetenvorstehers bewerben werde. Daraufhin sei das nächstälteste Mitglied unzutreffend bestimmt worden und übernahm die Sitzungsleitung. Tatsächlich habe es ein zwei Tage älteres und ebenfalls anwesendes Mitglied gegeben.
Darüber hinaus handelte es sich bei dem sodann die Sitzung Leitenden um einen weiteren Bewerber um das Amt des Stadtverordnetenvorstehers, der bei der anschließenden Wahl auch hierzu gewählt wurde.
Die Kläger, ebenfalls zwei Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, hielten diese Wahl zum Stadtverordnetenvorsteher aus mehreren Gründen für ungültig. Zunächst sei das Stadtparlament nicht durch das älteste beziehungsweise nächstälteste Mitglied geleitet worden. Außerdem habe sich der Sitzungsleiter in einem Widerstreit der Interessen befunden. Er habe sich unter anderem während der geleiteten Sitzung in das Amt des Stadtverordnetenvorstehers wählen lassen.
Darüber hinaus liege auch ein Verstoß gegen den Grundsatz der geheimen Wahl vor. Ein Wahlhelfer habe nämlich direkt neben der Wahlkabine gestanden und hätte aufgrund seiner Körpergröße über den Rand in die Wahlkabine hineinsehen können. Zudem habe ein Stadtverordneter den Wahlzettel außerhalb der Wahlkabine sichtbar gefaltet und es sei zu sehen gewesen, wer gewählt wurde.
Homberger Stadtparlament wehrt sich gegen Vorwürfe
Die beklagte Stadtverordnetenversammlung vertrat demgegenüber die Auffassung, dass ein Interessenwiderstreit nicht vorliege, weil der zu Wählende bei der Stimmabgabe anwesend sein durfte. Das zweitälteste Mitglied der Stadtverordnetenversammlung habe nach der Sitzung schriftlich erklärt, dass er die Sitzungsleitung auch auf direkte Nachfrage nicht übernommen hätte. Der Wahlhelfer hätte nicht in die Wahlkabine schauen können und die Angabe, dass ein Abgeordneter seine Wahlunterlagen außerhalb der Wahlkabine für andere sichtbar gefaltet habe, sei ebenfalls unzutreffend.
Nach dem heute verkündeten Urteil des Richters der 8. Kammer, Dr. Arno Dieckmann, war die Wahl ungültig. In seiner mündlichen Begründung führte er hierzu aus, dass sich der Sitzungsleiter in einem Widerstreit der Interessen befunden habe und die Wahl bereits deshalb ungültig sei.
Der Interessenwiderstreit liege darin begründet, dass der Sitzungsleiter insbesondere auch die Wahl geleitet habe, bei der er sich selbst hat aufstellen und wählen lassen. Dies sei ein erheblicher Fehler, der sich auf das Ergebnis der Wahl habe niederschlagen können. Auf die Frage der Ältestenvertretung und die zwischen den Beteiligten streitigen Umstände zum Wahlvorgang komme es nicht an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe kann die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragt werden.
Wie können denn die „hissigen“ Stadtverordnete so „abgestumpft“ sein und gegen die Wahl klagen. Ein Rat an die beiden Kläger…lieber mal das Wissen für die Stadt und für ihre Bürger (wie die Beiden es immer betonen) einbringen. Solch ein Verhalten ist mehr als sinnlos.
Stattdessen schießen sie sich auf eine Person ein, die ihnen viel voraus hat in Sachen Engagement und Beliebtheit… das scheint sie doch herauszufordern. Man kann ihm nur ein dickes Fell wünschen.
Die von Ihnen angesprochenen Stadtverordneten kommen ihrer Bürgerpflicht nach
und decken Missstände und rechtliche Verfehlungen auf.
Wenn ich keine Wahl rechtskonform leiten kann,
dann darf ich mich nicht wundern.
Es kann einmal passieren, beim 2 mal frage ich vorher
unseren Verwaltungsrichter.
Einmal mehr. Eine ungültige Wahl. Vorbereitet wird eine solche Wahl vom Hauptamtsleiter. Dieser nennt sich in Homberg (Ohm) Gemeindewahlleiter. Tatsächlich ist er nur ein „besonderer Gemeindewahlleiter“. Er maßt sich also bereits ein Amt an, was er nicht inne hat. Er ist die zentrale Figur, die in Homberg den Streit in der Stadtverordnetenversammlung befördert. Warum? Vielleicht, weil nur ihm der Streit nützt? Orth ist über ihn gestolpert. Dören ist über ihn gestrauchelt. Blum ist über ihn gefallen. Gunkel ist über ihn gestürzt. Und Ried?…..
Sie und ihre Mitstreiter sind das Grundübel in Homberg! Wenn ich Amtsleiter wäre, hätten sie jetzt eine Klage wegen Verleumdung am Hals. Unglaublich was für ein Schmierentheater sie spielen!
Wer im Glashaus sitzt ….
Sind sie nicht für die Unruhe im Stadtparlament zuständig???
Natürlich nicht zu vergessen Ihre Freundin Frau Schlemmer, oder???
Schämen sie sich nicht wenn sie so über unbescholtene Bürger herziehen???
Haben sie einen Spiegel? Schauen sie doch mal rein, es ist möglich das sie das Übel inklusive Wurzel sehen.
Das Stumpf nach wie vor unwidersprochen ihren Unsinn und Verleumdungen in die Öffentlichkeit rotzen darf, ist leider die Schattenseite der Meinungsfreiheit….
Frau Stumpf, suchen Sie sich doch bitte mal ein neues Hobby; das Homberg-Bashing wird langsam langweilig.
Ohne Sie würde es Homberg deutlich besser gehen.
Sind jetzt alle Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlungen seit 2021 ungültig ? Müssen alle diese Sitzungen neu abgehalten werden ? Das würde Homberg um Jahre zurückwerfen.
Homberg Ohm stellt sich an wie die Schildbürger. Es werden seit vielen Jahren nicht nur inkompetente Bürgermeister(-Innen) gewählt, es werden auch andere (formale) Fehler konsequent wiederholt. Weiter so!
Die Stadt Homberg ist schon Jahrzehnte zurück, in der freien Wirtschaft wäre das Unternehmen schon lange liquidiert.
Das heißt für die Stadt Homberg wäre der erste Schritt sich vom Hauptamtsleiter zu trennen, denn der ist für dieses Chaos in der Verwaltung und das Versagen sein Amt demokratisch zu führen verantwortlich.
Ganz zu schweigen von der Performance der Bürgermeisterin ade und der amtierenden…..
In Homberg kann sich ja nichts mehr drehen, da es dort mindestens zwei Stadtverordnete gibt, die alles aufhalten. Die wegen ständiger Formalstreitigkeiten die Höchstdauer der Sitzungen künstlich verlängern. Merken sie es nicht selber, dass diese beiden Damen es sind, die die Mitarbeiter in den Wahnsinn treiben.
Eine Verleumdungsklage der Stadt Homberg wäre hier schon längst fällig gewesen. Solche Personen sind in Homberg nicht mehr tragbar. Sonst hat bald keiner mehr Lust sich wirklich für unsere Großgemeinde zu engagieren. Ich wollte immer ruhig bleiben, aber nach dem Narrengedicht von heute ist mir der Kragen geplatzt.
Ich danke jedem einzelnen städtischen Mitarbeiter für seinen Einsatz und ebenfalls den politischen Würdenträgern, mit Ausnahme von Schlemmer und Stumpf. Lasst Euch bitte nicht einschüchtern von diesen beiden Unruhestiftern.