Offenbar mehr als 20 Einsätze absolviertStaatsanwaltschaft ermittelt gegen falschen Notarzt
VOGELSBERGKREIS (jal). Einem 31 Jahre alten Mann aus Baden-Württemberg wird vorgeworfen, im Vogelsberg als Notarzt tätig gewesen zu sein, ohne die entsprechenden Qualifikationen zu haben. Der Mann soll mehr als 20 Einsätze absolviert haben.
„Gegenstand des Verfahrens sind unter anderem die Vorwürfe des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen, des Betruges sowie der Urkundenfälschung, teilt der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Hauburger, auf Anfrage mit.
Konkret wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, sich zu Unrecht als Notarzt ausgegeben zu haben und als solcher auch im Rettungsdienst im Juli/August im Vogelsbergkreis tätig gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft geht von mehr als 20 Einsätzen aus.
„Ob es hierbei auch zu etwaigen Fehlbehandlungen von Patienten gekommen ist, ist ebenfalls Gegenstand der aktuellen Ermittlungen. Ebenso wird überprüft, ob und inwieweit der Beschuldigte noch in anderen Landkreisen eingesetzt war. Bei der Staatsanwaltschaft Hanau ist ein ähnlich gelagertes Verfahren anhängig“, so der Pressesprecher.
Im Zuge der Ermittlungen wurde laut Hauburger die Wohnung des Beschuldigten durchsucht. Die Beamten haben nach eigenen Angaben dabei „diverse Beweismittel“ sichergestellt. Dennoch gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung stets die Unschuldsvermutung, anfängliche Verdachtsmomente können sich auch nachträglich als falsch erweisen. „Die umfangreichen Ermittlungen dauern an“, so die Staatsanwaltschaft.
Kann man als Bürger erfahren ob dieser Dubioser „Notarzt“ auch bei einem selbst zuhause mal war?!
Im Frühling/Sommer hatten wir ein paar mal auch bei uns ein neues Gesicht(Notarzt) zu dem die Beschreibung/Alter passt, der sehr unproffesionel und unfreundlich war.
Ja, das können Sie. Fordern Sie beim Träger des Rettungsdienstes (in der Regel der Landkreis) das beim Einsatz geführte Notfallprotokoll an.
Da Recht haben Sie als Patient gemäß § 630g BGB.
Auf dem Notfallprotokoll muss sowohl der Verlauf der Behandlung als auch der Name des behandelnden Arztes vermerkt sein.
Falls diese Angaben fehlen ist das ein Behandlungsfehler. Sie haben dann Anspruch darauf, über den Träger des Rettungsdienstes bzw. die Einsatzdokumentation der Leitstelle in Erfahrung zu bringen, welche Rettungsfahrzeuge bei Ihnen waren. Dann können Sie von den Leistungserbringern (in diesem Fall war das laut Bericht die DRK Rettungsdienst Mittelhessen gGmbH) Auskunft darüber verlangen, wer an diesem Tag der Arzt war, der bei Ihnen tätig geworden ist.
Viel Erfolg!
Danke für die Info@lieber Jochen, evtl. verklagen wir die Verantwortlichen auch für diesen Skandal.
Es kann ja nicht sein das Kriminelle über Leben u. Tod Entscheiden, von Angehörigen.