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Räumungsvollstreckung durch GerichtsvollzieherungGrößerer Polizeieinsatz in der Homberger Friedrichstraße

HOMBERG OHM (ol). In der Friedrichstraße in Homberg Ohm kommt es derzeit zu einem größeren Polizeieinsatz. Die Einsatzkräfte unterstützen eine Gerichtsvollzieherin bei einer Räumungsvollstreckung.

Die Polizei bestätigt auf Anfrage von OL den Einsatz im Bereich von Homberg Ohm. Die Beamten würden, so ein Polizeisprecher, das Amtsgericht Alsfeld im Rahmen ihrer Amtsausübung bei der Umsetzung eines Beschlusses unterstützen.

Der Pressesprecher des Alsfelder Amtsgerichts, Klaus Schwaderlapp, erklärt auf OL-Anfrage, dass es sich bei dem Einsatz um eine Räumungsvollstreckung handele, die durch die Gerichtsvollzieherin im Auftrag der Erwerber vollzogen werde. Die Polizei wurde im Rahmen dessen zur Vollzugshilfe gebeten.

Der Schuldner habe einen Teil des Gebäudes noch nicht geräumt, habe vorab einen Räumungsschutzantrag gestellt, der durch den zuständigen Rechtspfleger zurückgewiesen wurde, wodurch eine  Räumung möglich sei. Zwar könne der Antragsteller gegen den abgewiesenen Räumungsschutzantrag noch Berufung einlegen, doch das hebe eine einstweilige Vollstreckung der Räumung nicht auf. Die Räumungsvollstreckung habe am Vormittag begonnen.

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