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Stadt widerspricht Darstellung von AutobahngegnernHomberg: Sprengungen für A49 unbedenklich

HOMBERG OHM (ls). Seit längerer Zeit sorgen vermeintlich nicht genehmigte Sprengungen im Bereich der künftigen A49-Trasse für Aufregung bei Autobahn-Gegnern. Mittlerweile laufen die Sprengungen tatsächlich, sind aber aus Sicht der Behörden keine Gefahr.

Zunächst ein Blick auf die Ausgangslage: Ende Mai teilte Grünen-Stadtverordnete Barbara Schlemmer und Mitglied im autobahnkritischen Aktionsbündnis „Keine A49!“ per Mail mit, dass im Bereich der A49 zwischen Meiserholzweg und Ohmtaldreieck Sprengungen geplant sind, die nicht „planfestgestellt“ seien und „mal wieder unter dem Radar“ laufen. Stündlich müssten Betroffene zwischen Homberg und Maulbach mit Sprengungen rechnen.

„Nach unserer Auffassung ist das Gift-Desaster im Herrenwald schon schlimm genug, ohne dass durch nicht planfestgestellte Sprengungen weitere fahrlässige Schäden entstehen. Was will man seiner Bevölkerung für den Bau einer Autobahn eigentlich noch zumuten?“, hieß es in der Mail, in der die der offiziellem Mail Schlemmers an die Bürgermeisterin, den Kreis, das Regierungspräsidium und das hessische Wirtschaftsministerium mit Bitte um Stellungnahme angehängt wurde.

In dem offiziellen Schreiben an die Behörde spricht Schlemmer von umfangreichen Sprengungen, die im Planfeststellungsverfahren nicht vorgesehen sein und dort hätten festgehalten werden müssten – und außerdem eines Planänderungsverfahrens bedürfen, in dem die Auswirkungen der Sprengungen auf Gebäude, Straßen und Boden untersucht werden. Sie forderte Einsicht in die Unterlagen – sollten diese nicht vorliegen, so sollten die Sprengungen abgelehnt werden.

Foto: pga

Stadt widerspricht: Es geht keine Gefahr von Sprengungen aus

Nun widerspricht die Stadt in einer Pressemitteilung: Es handele sich um Lockerungssprenungen, die „eine mögliche und übliche Form“ beim Bau sind, um festes Gestein zu lösen. Es seien außerdem mehrere kleinteilige Sprengungen, von denen keine Gefahr ausgehe.

Bereits am vergangenen Freitag hätten die Sprengungen im Gebiet der Gemeinde Gemünden begonnen und würden von dort nach und nach bis in den Bereich des Meiserholzweges an insgesamt vier Bereichen der Strecke stattfinden. Über ein Jahr lang werde es sukzessive mit dem Baufortschritt solche kleineren Sprengungen geben, die in der Praxis durch tonnenschwere Sprengmatten vonstattengehen, die einen Steinflug verhindern sollen.

In der Stadtverordnetenversammlung Anfang Juni sei ein „völlig überzogenes Bild von den Gefahren, die von den Sprengungen ausgehen, gezogen“ worden. „Zudem wurde erneut die Gelegenheit genutzt, die Verwaltung und den Magistrat in ein schlechtmögliches Licht zu rücken und ein totales Versagen zu unterstellen“, heißt es weiter. Entgegen der Behauptung, dass die Sprengung nicht genehmigt seien, erklärt die Stadt, dass das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde und deshalb fachlich beanstandungsfrei sei.

Bereits im Februar sei die Sprenganzeige bei der Bürgermeisterin als allgemeine Ordnungsbehörde eingegangen, die in der Folge die entsprechenden Dezernate beim Regierungspräsidium Gießen um Unterstützung bat, da die Behörde bislang keine Erfahrungen mit Sprengungen habe. Auch der Kreis wurde Anfang März in Kenntnis gesetzt, das bestätigt die Verwaltung auf Anfrage von OL.

Foto: pga

Nach RP-Zusage habe es Ende März einen gemeinsamen Termin gegeben. „Von dort wurde das Gutachten zur Sprenganzeige u.a. als umfangreich, aussagekräftig und schlüssig beurteilt und ausgeführt, dass aus dortiger Sicht für die Gesteinslockerungen Sprengungen die richtige Lösung seien und nur geringe Steinfluggefahr gesehen wird“, heißt es weiter.

Besonders schützenswerte Objekte wurden demnach beachtet und entsprechende Schutzmaßnahmen seien vorgesehen. Dennoch habe es ein paar wenige Ergänzungen gegeben, die in der Besprechung zwischen RP und Ordnungsbehörde hinzugefügt wurden. Sofern diese zugesagt würden, würden keine Bedenken gegen die vorgesehenen Sprengungen bestehen. Welche Ergänzungen das waren, teilt die Ordnungsbehörde nicht mit.

Ministerium habe Unbedenklichkeit bestätigt

Die schriftliche Zusage für die Einhaltung der Ergänzungen seitens des federführenden Ingenieurbüros sei Mitte Juni eingegangen, am 27. Juni wurde die Sprenganzeige abschließend genehmigt. Auch das Hessische Wirtschaftsministerium habe die Unbedenklichkeit der Sprengungen bestätigt.

Gegenüber OL erklärte das Ministerium lediglich, dass der Planfeststellungsbeschluss „wenige konkrete Anordnungen zum Bauablauf“ enthält, Sprengungen aber im Rahmen geltender Gesetze möglich seien und durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden müssen.

Zum Ablauf erklärt das Ministerium dann noch, dass die Firma bei der zuständigen Behörde vor Ort, die Sprengung melden sowie Unterlagen einreichen, aus denen Pläne, Berechnungen, Ort und Zeitpunkt der Sprengung sowie die Beschreibung der Sprengung, also das Verfahren, Art und zu sprengendes Bauwerk, vorgesehene Sicherungsmaßnahmen und die verwendeten Sprengmittel und Zündverfahren hervorgehen müssen. Darüber hinaus muss die Entfernung zu schutzbedürftigen Objekten wie zum Beispiel Wohngebäuden angegeben werden. Anschließend würden die Anwohnerinnen und Anwohner informiert, eine Absperrung nehme die Polizei vor.

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